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6. Bauliche Entwicklung

Die Immobilien befinden sich nicht in Universitäts-, sondern in Landeseigentum und sind aus diesem Grunde nicht im Jahresabschluss der Universität enthalten. Da jedoch die Zahl, Größe und Qualität der zur Verfügung stehenden Gebäude einen wesentlichen Einfluss auf die Attraktivität und Leistungsfähigkeit einer Universität ausüben, wird im Folgenden kurz die bauliche Entwicklung in der Universität Heidelberg angesprochen.

2005 wurde beschlossen, die bisherige Form der Bundesmitfinanzierung am Hochschulbau zu beenden. Vorgesehen ist, 70% der Bundesmittel den Ländern zuzuteilen, die ihrerseits ohne Mitsprache des Bundes über die Verwendung entscheiden. 30% der Bundesmittel sollen beim Bund verbleiben und in Projekte fließen, die "der Förderung der wissenschaftlichen Forschung" dienen und "im nationalen und internationalen Kontext bedeutend" sind. Da der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, ist offen, welche Maßnahmen hierunter zu subsumieren sind. Für die übrigen Projekte wird es ab 2007 keine Bundesmitfinanzierung mehr geben. Für in Ausführung befindliche Projekte und für solche, die noch 2006 begonnen werden können - das sind an der Universität Heidelberg der 1. Bauabschnitt der Sanierung des Gebäudes 364 des Theoretikums für das Institut für Pharmazie und Molekulare Biotechnologie, die Sanierung der Ludolf-Krehl-Klinik sowie der Ersatz des Gebäudes 271 für die Chemischen Institute - ist eine Bundesmitfinanzierung möglich.

Insgesamt sind die Bauausgaben des Universitätsbauamtes für Maßnahmen der Universität 2005 gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Mio. € auf 23,5 Mio. € gestiegen. Die verfügbaren Mittel für den Bauunterhalt und die so genannten kleinen Baumaßnahmen blieben mit 8,5 Mio. € konstant. Im Jahr 2006 werden sie jedoch um 1,3 Mio. € reduziert. Bei wachsendem Sanierungsstau und steigendem Anpassungsbedarf für Berufungen wird der Handlungsspielraum damit erheblich eingeschränkt. Der Druck auf den Universitätshaushalt wird damit weiter steigen. 2005 hat die Universität bereits 1,4 Mio. € in den Bauhaushalt übertragen, um im Zuge von Berufungen die unabdingbar erforderlichen Baumaßnahmen zu ermöglichen.


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