R�ckblickend gesehen war das Jahr 2005 ein gutes Jahr f�r die Universit�ten in Deutschland. Die "Exzellenzinitiative des Bundes und der L�nder" ist gewiss ein Meilenstein der deutschen Hochschulpolitik und wird gezielt den Universit�ten helfen, zumindest in Teilen zur Weltspitze aufzuschlie�en. In Baden-W�rttemberg hat das neue Landeshochschulgesetz die Autonomie der Hochschulen erheblich ausgebaut. Ganz auf dieser Linie hat das Bundesverfassungsgericht die Rolle der L�nder und die Autonomie der Hochschulen erneut gest�rkt.
Dass die Bilanz so positiv ausfallen w�rde, war im Verlauf des Jahres 2005 nicht immer absehbar. Im Gegenteil. Die Richtung der Hochschulpolitik in Deutschland war 2005 nur selten klar erkennbar - Blockaden und machtpolitische Winkelz�ge drohten, die Aufbruchstimmung des Vorjahres verpuffen zu lassen. Die Universit�t Heidelberg ist sehr froh dar�ber, dass die Politik die Chancen f�r den Wissenschaftsstandort Deutschland letztlich doch noch genutzt hat. Der Kompromiss zur Exzellenzinitiative war dabei sicherlich das herausragende hochschulpolitische Ereignis des gesamten Jahres. Dies wegweisende Programm zur F�rderung der Spitzenforschung an Universit�ten wird die Ausstattung der besten Universit�ten verbessern, deren Profilbildung unterst�tzen und die weitere Differenzierung unter den deutschen Hochschulen vorantreiben. Das wird die Struktur der Hochschullandschaft in der n�chsten und mittleren Zukunft nachhaltig pr�gen. Der ca. 1,9 Mrd.� "schwere" Wettbewerb ist im Sommer 2005 mit einem sehr engen Zeitplan angelaufen; bereits Ende 2006 sollen die ersten Gelder flie�en. Die Exzellenzinitiative ist auf zun�chst f�nf Jahre angelegt und in drei F�rderlinien aufgef�chert. In der ersten F�rderlinie werden etwa 40 Graduiertenschulen mit durchschnittlich je 1,0 Mio. � pro Jahr gef�rdert. F�r ca. 30 so genannte "Exzellenzcluster" (Forschungsverb�nde) stehen in der zweiten F�rderlinie jeweils durchschnittlich je 6,5 Mio. � pro Jahr zur Verf�gung.
Universit�ten, die in den beiden ersten F�rderlinien erfolgreich sind, k�nnen sich schlie�lich in der dritten F�rderlinie mit einem "Zukunftskonzept zum projektbezogenen Ausbau der universit�ren Spitzenforschung" bewerben. Die dabei ausgew�hlten zehn "Elite-Universit�ten" sollen durchschnittlich 21 Mio. � pro Jahr inklusive der Graduiertenschulen und der Exzellenzcluster erhalten. Die Universit�t Heidelberg hat die Herausforderung angenommen und insgesamt zehn Skizzen f�r alle drei F�rderlinien eingereicht. In der Vorausscheidung war sie in allen drei F�rderlinien erfolgreich und hofft nun auf die Aufnahme in den Kreis der Eliteuniversit�ten mit internationaler Sichtbarkeit.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch 2005 eine gewichtige Rolle in der Hochschulpolitik gespielt. Mit seinem Urteil zu Studienbeitr�gen hat es die Verantwortung der L�nder weiter und mit gro�er Intensit�t zu Lasten des Bundes gest�rkt. Den L�ndern werden weitreichende Freiheiten f�r die Einf�hrung und Ausgestaltung von Studienbeitr�gen einger�umt. Zusammen mit den anderen Universit�ten Baden-W�rttembergs hat die Universit�t Heidelberg dies Urteil uneingeschr�nkt begr��t und betont, dass sozialvertr�gliche Studienbeitr�ge als zus�tzliche Einnahmen ausschlie�lich f�r die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden sollen und in dieser Verwendung unverzichtbar sind, um die Hochschullehre in Deutschland auf internationales Niveau heben zu k�nnen. Die Bem�hungen der Landesregierung, die neu gewonnenen Freir�ume so schnell wie m�glich zu nutzen, wurden deshalb nachdr�cklich unterst�tzt. Die im Dezember 2005 mit der �nderung des Landeshochschulgeb�hrengesetzes beschlossene Einf�hrung von Studienbeitr�gen ab dem Sommersemester 2007 ist deshalb aus Sicht der Universit�t Heidelberg ein richtiger und notwendiger Schritt zur Verbesserung der Studienbedingungen.
Bei der konkreten Ausgestaltung jedoch sieht die Universit�t noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Akzeptanz der Studienbeitr�ge wird ma�geblich davon abh�ngen, dass sie m�glichst ungeschm�lert f�r die Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen zur Verf�gung stehen und, dass die Studierenden �ber die konkrete Verwendung der Mittel pr�gend mitentscheiden k�nnen. In dieser Einsch�tzung sind sich alle Leitungsgremien der Universit�t einig. Diese wird hierzu ihren Beitrag leisten, ist aber sehr besorgt dar�ber, dass dies neue Gesetz einen absehbar hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt und die finanziellen Risiken f�r die notwendigen Studienkredite allein den Hochschulen aufb�rdet.
Die Bundestagswahl 2005 hat auch f�r die Hochschulen wichtige Konsequenzen gebracht. Die neue Bundesregierung m�chte der Bildungs- und Forschungspolitik einen noch h�heren Stellenwert beimessen. Das Bekenntnis zum Ziel der europ�ischen Regierungen, bis zum Jahr 2010 die Ausgaben f�r Forschung und Entwicklung auf drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erh�hen, sieht die Universit�t Heidelberg als �beraus bedeutsam an. Um allerdings dies ehrgeizige Ziel zu erreichen, m�ssen alle Beteiligten - insbesondere Bund, L�nder und die Wirtschaft - konsequent ihre Investitionen in Bildung und Wissenschaft erh�hen. Ein erster Schritt hierf�r ist der von der Hochschulrektorenkonferenz geforderte "Hochschulpakt 2020", der im Zusammenwirken der L�nder mit dem Bund den Hochschulen erlauben k�nnte, trotz steigender Studierendenzahlen die Qualit�t ihrer Lehrangebote aufrecht zu erhalten und nach Kr�ften weiter zu verbessern. Zusammen mit der Exzellenzinitiative k�nnte so die strukturelle Unterfinanzierung der deutschen Universit�ten, in der Vergangenheit dramatisch angewachsen, abgebaut werden. Wenigstens zum Aufwuchs der Studierendenzahlen ab 2011/2012 hat das Land Baden-W�rttemberg ermutigend Hilfen zugesagt.
Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, die im Dezember 2004 zun�chst gescheiterte Reform der bundesstaatlichen Ordnung auf der Basis der bereits weitgehend konsentierten Ergebnisse der F�deralismuskommission erneut auf den Weg zu bringen. Diese Pl�ne h�tten gravierende Auswirkungen auf die Hochschulpolitik und die einzelnen Hochschulen. Durch den Wegfall der Rahmengesetzgebung (und damit des Hochschulrahmengesetzes) und der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau w�rden dem Bund in der Hochschulpolitik fast alle Kompetenzen entzogen, w�hrend die L�nder deutlich gest�rkt w�rden. Lediglich in der Forschungspolitik sollen die Gestaltungsm�glichkeiten des Bundes weitgehend erhalten werden. Die Universit�t Heidelberg sieht hierin einerseits Chancen f�r landespolische Gestaltungen, die der f�hrenden Rolle Baden-W�rttembergs in der deutschen Bildungs- und Wissenschaftspolitik Rechnung tragen.
Andererseits birgt der geplante Kompetenzzuwachs f�r die Bundesl�nder erhebliche Risiken f�r die deutsche Wissenschaft: Werden die Gestaltungsm�glichkeiten finanziell unterlegt sein? Indes - die Universit�t Heidelberg ist sich gewiss: Baden-W�rttemberg mit seiner besonders leistungsf�higen und ausgeglichenen Hochschulstruktur wird seine besondere Aufgabe zukunftsgerichtet und erfolgreich wahrnehmen. Gemeinsam mit den anderen Landesuniversit�ten hofft die Ruperto Carola deshalb, dass das Land der gewachsenen Verantwortung gerecht wird und sich weitsichtig einer sinnvollen und dringend notwendigen Koordination zwischen den Bundesl�ndern, aber auch mit dem Bund nicht entziehen wird. Namentlich im Hochschulbau d�rfen die Investitionen weder verringert, noch aufgeschoben werden. Im Gegenteil: Der Sanierungsstau muss beherzt abgebaut werden - und zwar ganz ma�geblich durch das Land; f�r einen wesentlichen Beitrag der Universit�ten fehlen diesen schlicht die Mittel.
Zum Jahreswechsel 2004/2005 l�ste das Landeshochschulgesetz (LHG) das Universit�tsgesetz (UG) ab. Das neue Gesetz enth�lt viele zum Teil weitreichende �nderungen, die von der Universit�t sp�testens bis zum 30. September 2006 umgesetzt werden m�ssen. Die intensiven Diskussionen innerhalb der Universit�t sollen in einer neuen Grundordnung Niederschlag finden, f�r die eine Senatskommission einen Entwurf erarbeitet hat. Zentrales Ziel war es dabei, die Freir�ume, die das LHG den Universit�ten er�ffnet, im Sinne gr��tm�glicher Autonomie zu nutzen und dabei insbesondere den Senat, aber auch die Fakult�tsr�te im Vergleich zu der im LHG vorgesehenen Minimalbeteiligung m�glichst weitgehend zu st�rken. So sieht die neue Grundordnung etwa vor, dass Berufungslisten auch weiterhin der Zustimmung des Fakult�tsrats und der des Senats bed�rfen. Der Austausch zwischen Senat und Universit�tsrat wird durch die Einrichtung eines Ersten und Zweiten Sprechers des Senats intensiviert und institutionalisiert.
Ihre Existenz und ihr Wirken hat sich im Berichtsjahr schon �beraus f�rderlich ausgewirkt. Schlie�lich erachtet es die Universit�t als unabdingbar, dass ihre Mitglieder im Universit�tsrat vertreten sind, um die F�chervielfalt und die damit verbundenen Erfahrungen und spezifischen Sichtweisen in die strategischen Entscheidungen einflie�en zu lassen: nach den in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungen haben die internen Mitglieder des Universit�tsrates dessen Beratungen mit dem Rektorat erheblich bereichert und ausgerundet. Dem Universit�tsrat sollen deshalb neben sechs externen auch unter dem neuen Recht f�nf interne Mitglieder angeh�ren. Der Entwurf der neuen Grundordnung wurde am 15.11.2005 und 14.02.2006 vom Senat mit gro�er Mehrheit beschlossen, vom Universit�tsrat am 03.03.2006 bef�rwortet und liegt nun dem Ministerium zur Genehmigung vor.
Die Universit�t Heidelberg hat sich an den lebhaften hochschulpolitischen Debatten auf Landes- und Bundesebene engagiert beteiligt. Als Sprecher der Mitgliedergruppe Universit�ten und Vizepr�sident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat Rektor Hommelhoff insbesondere eingehende Diskussionen �ber die langfristige Entwicklung und Gestaltung des Hochschulsystems angesto�en und den Universit�ten in Deutschland eine deutlich vernehmbare Stimme verliehen. In der rechtspolitischen Debatte um einen eigenst�ndigen Wissenschaftstarifvertrag hat er sich als zust�ndiges Pr�sidiumsmitglied der HRK gemeinsam mit Kanzlerin Frost, die eine f�r diesen Fragenkreis zust�ndige Arbeitsgruppe der deutschen Universit�tskanzler leitet, vielf�ltig daf�r eingesetzt, dass die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebes auch in die tarifrechtlichen Bestimmungen f�r die Hochschulen Eingang finden. Die HRK hat hierf�r eigene Entw�rfe f�r Tarifvertr�ge vorgelegt und ist in die Verhandlungsdelegation der Tarifgemeinschaft der L�nder eingebunden. Den aktuellen Arbeitskampf in den Universit�tsklinika unter Einschluss des Heidelberger Klinikums beobachtet die Leitung der Ruperto Carola daher mit gespannter Aufmerksamkeit.