Das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Landeshochschulgesetz (LHG) pr�gte die Arbeit des Senats im Jahr 2005 in besonderer Weise. Das neue Gesetz hat u. a. die Zust�ndigkeiten der drei Leitungsgremien Universit�tsrat, Rektorat und Senat neu geordnet und dabei die gesetzlichen Befugnisse des Senats zugunsten des Universit�tsrates und des Rektorats deutlich beschnitten. Die noch nicht in Kraft getretene Grundordnung der Universit�t wird die "Entmachtung" des Senats deutlich abfedern. Durch die im Vorgriff auf die neue Grundordnung erfolgte Wahl eines Ersten und Zweiten Sprechers des Senats wurde nicht nur die Kommunikation zwischen den Leitungsgremien erheblich erleichtert, sondern auch die M�glichkeit der fr�hzeitigen Einflussnahme des Senats auf Entscheidungen des Rektorats und Universit�tsrats verbessert.
Die akademische Expertise und Erfahrung des Senats ist vor allem bei der Besetzung von Professuren von gro�er Bedeutung. Die Universit�t hat sich deshalb bei der Erarbeitung der neuen Grundordnung bewusst daf�r entschieden, dass alle Berufungslisten auch weiterhin im Senat diskutiert und zur Abstimmung gestellt werden m�ssen. Auch die Entsendung eines Senatsberichterstatters in die Berufungskommissionen soll beibehalten werden. Der Senat stellt damit eine entscheidende Instanz f�r die Qualit�tssicherung bei der sehr sensiblen Berufungspolitik dar. Er hat diese wichtige Aufgabe auch im Jahr 2005 sehr gewissenhaft ausgef�llt. Dabei wurden 32 Berufungslisten beschlossen und eine Liste zur�ckgezogen. Bei vier Listen wurde vom Instrument des Sperrvermerks vor dem zweiten oder dritten Platz Gebrauch gemacht. Die sehr intensiven und kritischen Diskussionen von Berufungslisten haben zweifellos auch einen vorbeugenden Effekt f�r die Qualit�tssicherung und die Einhaltung der Regeln des wissenschaftlichen Verhaltens.
Initiativen von Senatoren und die Beratungsergebnisse von Senatskommissionen haben bei zentralen Entscheidungen �ber zuk�nftige Strukturen eine wichtige Rolle gespielt, vor allem bei der Neukonzeption der Wirtschaftswissenschaften aber auch bei der mittelfristig geplanten Zusammenf�hrung der beiden medizinischen Fakult�ten bzw. dem raschen Ausbau der Mannheimer Fakult�t zu einer Vollfakult�t.
Der Senat hat sich mehrfach �ffentlich zu hochschulpolitischen Themen ge�u�ert. Beispielsweise hat er im September 2005 eine ausf�hrliche Stellungnahme zur geplanten Einf�hrung von Studiengeb�hren abgegeben, dabei insbesondere vor einem zu hohen Verwaltungsaufwand gewarnt und darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen �ber die Verwendung der Studiengeb�hren zur Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen unter angemessener Beteiligung der Studierenden in erster Linie in den Fakult�ten und Instituten fallen sollten.
Die Aufbruchsituation, in der sich unsere Universit�t befindet, sowie die zahlreichen und langfristig wirksamen Weichenstellungen, �ber welche derzeit zu entscheiden ist, haben zur paradoxen Situation gef�hrt, dass der Senat zwar durch das neue Hochschulgesetz de jure "entmachtet" wurde, de facto aber durch die Schaffung der Funktionen des Ersten und Zweiten Senatssprechers, die Aufnahme des Ersten Senatssprechers in den Strategie-Lenkungsausschuss der Universit�t, die enge Abstimmung und die kritisch-kollegiale Zusammenarbeit mit dem Rektorat und dem Universit�tsrat mehr Einfluss hat als zuvor. F�r die sehr gute Zusammenarbeit danke ich im Namen des Senats dem Rektorat, dem Universit�tsrat, den Fakult�ten und Einrichtungen sowie den Mitarbeitern der Administration.
Heidelberg, im Mai 2006