SUCHE

Betriebsanweisung

Betriebsanweisung Energie der Universität Heidelberg

Die Betriebsanweisung gilt für den Betrieb energie- und wasserverbrauchender Einrichtungen in den universitär genutzten Gebäuden. Die Verordnungen des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen gelten in Ergänzung bzw. heben in relevanten Punkten die Betriebsanweisung der Universität auf. Die wichtigsten Punkte sind im Folgenden aufgelistet, nebenstehend finden Sie ausführliche Informationen als pdf zum Download.

  1. Geltungsbereich
    Die Betriebsanweisung Energie gilt in allen universitär genutzten Gebäuden.
  2. Betriebs- und Nutzungshinweise
    Die Beheizung eines Gebäudes ist abhängig u.a. von den Witterungsverhältnissen, der Art der Gebäudenutzung, den Nutzungszeiten sowie den gebäudespezifischen Kennwerten. Generell gilt:

    Die Beheizung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken!

    Eine ausführliche Darstellung der einzuhaltenden Raumtemperaturen finden Sie in nebenstehendem pdf unter Anlage 1. Die Einhaltung der Raumtemperaturen ist aus energetischer Sicht wichtig, da eine Überschreitung von nur einem Grad Celsius einen Energiemehrverbrauch von 6-7% zur Folge hat.

    Während des Heizbetriebes sind Gebäudeeingangstüren, Windfänge, Hallentüren, Garagen- und Kellertüren sowie sämtliche Fenster geschlossen zu halten. Das Lüften der Räume erfolgt durch Stoßlüftung. Während der Lüftung sind die Heizkörper-Thermostatventile zu schließen.

    Die Warmwassertemperatur soll (unter Einhaltung hygienischer Standards) so niedrig wie möglich gehalten werden.
    Beim Betrieb stromverbrauchender Geräte oder Anlagen ist darauf zu achten, dass sie nicht länger als zur Nutzung erforderlich eingeschaltet sind. Es ist ferner darauf zu achten, dass möglichst wenig elektrische Verbraucher gleichzeitig in Betrieb sind.
  3. Instandhaltung
    Die Instandhaltung umfasst Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Gebäudetechnik und ist von der Klinik-Technik GmbH zu verrichten.
  4. Bedienungshinweise für den Ferienbetrieb
    Eine (Teil-)Belegung von Institutsgebäuden sowie Sporthallen in der Haupturlaubszeit ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Objektverantwortliche hat während der Ferienzeit o.g. Hinweise für die Beheizung und die Warmwasserbereitung zu beachten und die Aufgabe, mögliche Einsparpotentiale auszuschöpfen.
  5. Zugänglichkeit zu den Gebäuden
    Die Schlüsselgewalt zu den Gebäuden obliegt dem geschäftsführenden Direktor für Büro- und Seminarräume, für Technikräume der Klinik-Technik GmbH. Bei mehrtägiger Abwesenheit der Objektverantwortlichen ist eine Vertretung für Notfälle sicherzustellen.
  6. Erfassung und Überwachung des Energie- und Wasserverbrauches
    Für die Beurteilung und Überwachung der betriebstechnischen Anlagen ist es notwendig, den Energie- und Wasserverbrauch regelmäßig zu erfassen und auszuwerten. Sollte keine Fernablesung bestehen, führt der Hausmeister und/oder Personal der Klinik-Technik GmbH die Zählerablesung durch und leitet die Ablesedaten an die Klinik-Technik GmbH. Im Dezernat Planung und Bau und Sicherheit diese Daten ausgewertet, die Objektverantwortlichen informiert und mit diesen sowie Vermögen und Bau gemeinsam Maßnahmen zur Energieeinsparung fetsgelegt.
E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 20.10.2022
zum Seitenanfang/up