Beispiel 1
Die DFG zahlt Projektmittel für ein Forschungsprojekt |
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Ankreuzfelder |
Drittmittel JA / Mahnverfahren NEIN / Verträge/Bewilligungen |
2 Einzahlungspflichtiger |
DFG |
2.1 Einzahlungspfl. |
Beschäftigter/Verwandter NEIN (kein Eintrag in 2.2) |
2.2 LBV-PersNr |
kein |
2.3 Zahlung aufgrund |
Beschäftigungsverhältnisses NEIN (kein Eintrag in 2.2)
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN |
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Beispiel 2
Ein Beschäftigter muss nach der Reisekostenabrechnung einen Betrag X zurückzahlen. |
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Ankreuzfelder |
Drittmittel – je nach dem / Mahnverfahren JA/NEIN / Sonstige Belege/Dienstreise-Formulare |
2 Einzahlungspflichtiger |
Name des Beschäftigten |
2.1 Einzahlungspfl. |
Beschäftigter/Verwandter JA (Eintrag in 2.2) |
2.2 LBV-PersNr |
EINTRAGEN |
2.3 Zahlung aufgrund |
Beschäftigungsverhältnisses JA (auch deshalb Eintrag in Zeile 2.2)
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN |
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Beispiel 3
Hausmeister/Sekretärin eines Instituts zahlt den Restbetrag eines Abschlags für einen Mitarbeiter in bar ein. |
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Ankreuzfelder |
Drittmittel – je nach dem / Mahnverfahren NEIN / Sonstige Belege/Dienstreise-Formulare |
2 Einzahlungspflichtiger |
Name des Beschäftigten
Überbringer: Herr/Frau XY |
2.1 Einzahlungspfl. |
Beschäftigter/Verwandter: JA (Eintrag in 2.2) |
2.2 LBV-PersNr |
EINTRAGEN (LBV-Personalnummer des Beschäftigten, nicht des Hausmeisters/der Sekretärin) |
2.3 Zahlung aufgrund |
Beschäftigungsverhältnisses JA (auch deshalb Eintrag in Zeile 2.2)
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN |
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Beispiel 4
Geld der Geldannahmestelle muss bar an der Schalterkasse der ZUV oder an der Zahlstelle INF abgeliefert werden (analog zum Beispiel 9 der Auszahlungsanordnung) |
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Ankreuzfelder |
Drittmittel NEIN / Mahnverfahren NEIN / Sonstige Belege/Dienstreise-Formulare |
2 Einzahlungspflichtiger |
Geldannahmestellt Institut XY / Einrichtung
Überbringer: Hausmeister/Sekretärin/Person X |
2.1 Einzahlungspfl. |
Beschäftigter/Verwandter NEIN (Einzahlungspflichtiger ist
die „Geldannahmestelle“, Person X ist NUR Überbringer |
2.2 LBV-PersNr |
KEIN Eintrag |
2.3 Zahlung aufgrund |
Beschäftigungsverhältnisses NEIN
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN |
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Beispiel 5 - entfällt *
private Telefongebühren eines Instituts (gesammelt, von mehreren Beschäftigten/Personen) werden bar an der Schalterkasse der ZUV oder an der Zahlstelle INF eingezahlt
* -- ÄNDERUNG (05.07.2021) --
Bei der Einzahlung von privaten Telefongebühren ist weder bei Einzeleinzahlung noch bei Sammeleinzahlungen die LBV-Personalnummer von Beschäftigten mitzugeben.
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Ankreuzfelder |
Drittmittel - je nach dem / Mahnverfahren NEIN / Sonstige Belege/Dienstreise-Formulare, Rechnung |
2 Einzahlungspflichtiger |
Institut XY, versch. Mitarbeiter
Überbringer: Hausmeister/Sekretärin/Person X
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2.1 Einzahlungspfl. |
Beschäftigter/Verwandter JA |
2.2 LBV-PersNr |
99999999 (Dummy-Nr., wenn eine Zahlung mehrere Beschäftigte betrifft)
ist anzugeben, wenn es sich um mehrere Beschäftigte handelt
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die jeweils personenbezogene LBV-Personalnummer der zahlungsbegründenden Unterlage zu entnehmen ist.
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2.3 Zahlung aufgrund |
Beschäftigungsverhältnisses JA
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN |