Innenrevision
Die Stabsstelle Innenrevision erbringt unabhängige und objektive Prüfungsdienstleistungen. Aus diesen Erkenntnissen heraus bietet die Stabsstelle eine lösungsorientierte Beratung in allen Angelegenheiten der Universität Heidelberg an, die darauf ausgerichtet ist, Mehrwerte zu schaffen, die universitären Geschäfts- und Verwaltungsprozesse weiter zu verbessern sowie die Organe und Einrichtungen der Universität bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen.
Die Stabsstelle Innenrevision hat zwei voneinander unabhängige Prüfungsfelder:
- Regel- und Sonderprüfungen
- Auditierung von EU-Förderprojekten.
1. Regel- und Sonderprüfungen
Im Rahmen der Regel- und Sonderprüfungen erfolgt eine Beurteilung des jeweiligen Prüfungsgegenstandes hinsichtlich dessen Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Effizienz. Die Stabsstelle Innenrevision arbeitet konkrete Empfehlungen zur weiteren diesbezüglichen Optimierung aus, die mit den involvierten Stellen der Universität abgestimmt werden. Deren Umsetzung wird im Rahmen eines Follow-up-Prozesses begleitet.
Regelprüfungen werden von der Stabsstelle Innenrevision anhand eines jährlichen Prüfungsplans durchgeführt. Gegenstand einer Regelprüfung kann ein spezifischer Geschäftsprozess, ein bestimmtes Risiko oder eine Organisationseinheit der Universität sein. Über die Ergebnisse der Prüfung erstellt die Stabsstelle Innenrevision einen Bericht mit konstruktiven Empfehlungen und Aktionsplänen. Der Bericht wird allen Adressaten zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des anschließenden Follow-up-Verfahrens erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den Prozessverantwortlichen.
Sonderprüfungen haben ihren Anlass darin, dass die Universität Heidelberg Adressat einer Vielzahl von externen Prüfungen, insbesondere seitens des Landesrechnungshofes sowie durch Drittmittelgeber, ist. Die Stabsstelle Innenrevision unterstützt die extern geprüften Organisationseinheiten der Universität, indem sie sich als koordinierender Ansprechpartner mit der externen Prüfeinrichtung abstimmt, eine prüferische Durchsicht der aufbereiteten Prüfungsgegenstände anbietet, die jeweilige Prüfung begleitet und lösungsorientierte Empfehlungen hinsichtlich der Einhaltung der externen Prüfervorgaben gibt.
2. Auditierung von EU-Förderprojekten
EU-Förderprojekte sind im Rahmen von First-Level-Controls durch eine unabhängige Stelle zu auditieren. First-Level-Controls können nach den einschlägigen Vorgaben entweder durch die jeweilige Innenrevision oder einen externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.
Die Stabsstelle Innenrevision bietet im Prüfungsfeld EU-Audits die Zertifizierung von EU-Projekten als zusätzliche Dienstleistung an. Das Ziel der Auditierung geht über die Ausstellung des jeweiligen Zertifikats im Falle einer erfolgreichen Auditierung hinaus. Durch die wissenschaftsnahe Auditierung und die anschließenden Beratungsleistungen der Stabsstelle Innenrevision sollen vielmehr Mehrwerte geschaffen und Impulse für fortlaufende Verbesserungen in der Projektdurchführung gegeben werden.