Beschaffungshandbuch Teil 3: Wertgrenzen für Beschaffungen
1. Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen aus Landesmitteln (Erst- und Zweitmitteln)
Die nachfolgende genannten Wertgrenzen gelten auf Basis der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) für Beschaffungsverfahren ab dem 01.01.2022.
Verfahrensart |
zulässig bis unterhalb
|
Bearbeitung (Sachgebiet Beschaffung / dezentral) |
Formlose Verfahren | ||
Bagatellgrenze | 1.000,00 € | dezentral |
Direktauftrag | 5.000,00 € | dezentral |
Formelle Verfahren | ||
Verhandlungsvergabe mit oder ohne - Sonderfälle (wissenschaftliche Geräte, |
50.000,00 €
221.000,00 € |
über Sachgebiet Beschaffung mit Antrag |
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | 100.000,00 € | Bitte nehmen Sie Kontakt zur Vergabestelle des Sachgebietes Beschaffung auf. |
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb und öffentliche Ausschreibung |
221.000,00 € | |
EU-Verfahren (Offenes Verfahren, Nicht- Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) |
ab 221.000,00 € |
2. Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen aus Drittmitteln
Bitte beachten Sie zwingend die Vorgaben Ihres Drittmittelbescheides bzgl. des anzuwendenden Vergaberechts und der geltenden Wertgrenzen. Wenn der Drittmittelbescheid auf Bundesrecht verweist und die Einhaltung der UVgO fordert, gelten die nachfolgenden Wertgrenzen für Beschaffungsverfahren ab dem 01.01.2022.
Verfahrensart |
zulässig bis unterhalb
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Bearbeitung (dezentral / zentral) |
Formlose Verfahren | ||
Bagatellgrenze | 1.000,00 € | dezentral |
Direktauftrag | 1.000,00 € | dezentral |
Formelle Verfahren | ||
Verhandlungsvergabe mit oder ohne - Sonderfälle (wissenschaftliche Geräte, |
50.000,00 €
221.000,00 € |
über das Sachgebiet Beschaffung mit Antrag |
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | nur in Sonderfällen | Bitte nehmen Sie Kontakt zur Vergabestelle des Sachgebietes Beschaffung auf. |
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb und öffentliche Ausschreibung |
221.000,00 € | |
EU-Verfahren (Offenes Verfahren, Nicht- Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) |
ab 221.000,00 € |
3. Vergaben freiberuflicher Leistungen
Verfahrensart |
zulässig bis unterhalb
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Bearbeitung (zentral / dezentral) |
Bagatellgrenze | 1.000,00 € |
dezentral, wenn Beauftragung einmalig pro Jahr |
Markterkundung | 5.000,00 € | über das Sachgebiet Beschaffung mit Antrag |
Einholung formeller Angebote | 221.000,00 € | |
EU-Verfahren | ab 221.000,00 € | Bitte nehmen Sie Kontakt zur Vergabestelle des Sachgebietes Beschaffung auf. |
4. Querschnittsvorgaben
Wertgrenze |
Bearbeitung (Sachgebiet Beschaffung / dezentral) |
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Wissenschaftliche Geräte und Dienstleistungen | ||
Zustimmung der Gerätekommission bei Beschaffungen wissenschaftlicher Geräte ab | 100.000,00 € brutto | dezentral |
Großgeräteantrag (Art. 91 b GG) ab | 200.000,00 € brutto | dezentral (Großgeräteantrag an DFG über Abt. 4.1 Sachgebiet Haushalt stellen) |
IT-Bedarf | ||
Einbeziehung des URZ (Kontakt: it-beschaffungen@urz.uni-heidelberg.de ) bei der Beschaffung von IT-Hardware außerhalb von Rahmenvereinbarungen ab |
2.500,00 € netto (je Einzelgerät) |
dezentral |
Einbeziehung des URZ (Kontakt: it-beschaffungen@urz.uni-heidelberg.de )bei der Beschaffung von Software außerhalb von Rahmenvereinbarungen ab |
50,00 € netto | dezentral |
EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) ab |
10.000,00 € netto | Sachgebiet Beschaffung / dezentral |
Sonstige Querschnittsvorgaben | ||
Bekanntmachung aufgrund von Binnenmarktrelevanz | 22.100,00 € netto | Sachgebiet Beschaffung |
Transparenz und Veröffentlichungspflicht ("Ex-Post-Transparenz") | 25.000,00 € netto | Sachgebiet Beschaffung |
Anfrage an Gewerbezentralregister gemäß Mindestlohngesetz | 30.000,00 € netto | Sachgebiet Beschaffung |
5. Allgemeine Hinweise
Auftragswert
Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, einen Grenzwert zu unterschreiten. (Beschaffungshandbuch Teil 2: Vergaberechtliche Bestimmungen, Abschnitt "Vergabeverfahren")
Rahmenvereinbarungen
Die Rahmenvereinbarungen des Sachgebietes Beschaffung sind gemäß den Vorgaben des Beschaffungshandbuchs zu nutzen. (Beschaffungshandbuch Teil 1: Beschaffungsregeln, Abschnitt "Dezentrale und Zentrale Beschaffung"). Beschaffungen aus Rahmenverienbarungen dürfen dezentral bis 30.000,00 € netto durchgeführt werden.