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Christina Hoch

Sachgebietsleitung

 
Beschaffungshandbuch
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Beschaffungshandbuch Teil 3: Wertgrenzen für Beschaffungen

1. Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen aus Landesmitteln (Erst- und Zweitmitteln)

Die nachfolgende genannten Wertgrenzen gelten auf Basis der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) für Beschaffungsverfahren ab dem 01.01.2022.

Verfahrensart

zulässig bis unterhalb
(Netto-Wert)

Bearbeitung (Sachgebiet Beschaffung / dezentral)

Formlose Verfahren
Bagatellgrenze 1.000,00 € dezentral                                                               
Direktauftrag 5.000,00 € dezentral
Formelle Verfahren

Verhandlungsvergabe mit oder ohne
Teilnahmewettbewerb

- Sonderfälle (wissenschaftliche Geräte,
Exklusivität, Kompatibilität, ...)

50.000,00 €

 

221.000,00 €

über Sachgebiet Beschaffung mit Antrag
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb               100.000,00 € Bitte nehmen Sie Kontakt zur
Vergabestelle des Sachgebietes Beschaffung
auf.
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
und öffentliche Ausschreibung
221.000,00 €     
EU-Verfahren (Offenes Verfahren, Nicht-
Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren)
ab
221.000,00 €

 

2. Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen aus Drittmitteln

Bitte beachten Sie zwingend die Vorgaben Ihres Drittmittelbescheides bzgl. des anzuwendenden Vergaberechts und der geltenden Wertgrenzen. Wenn der Drittmittelbescheid auf Bundesrecht verweist und die Einhaltung der UVgO fordert, gelten die nachfolgenden Wertgrenzen für Beschaffungsverfahren ab dem 01.01.2022.

Verfahrensart

zulässig bis unterhalb
(Netto-Wert)

Bearbeitung (dezentral / zentral)

Formlose Verfahren
Bagatellgrenze 1.000,00 € dezentral
Direktauftrag 1.000,00 € dezentral
Formelle Verfahren

Verhandlungsvergabe mit oder ohne
Teilnahmewettbewerb

- Sonderfälle (wissenschaftliche Geräte,
Exklusivität, Kompatibilität, ...)

50.000,00 €

 

221.000,00 €

über das Sachgebiet Beschaffung mit Antrag
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nur in Sonderfällen Bitte nehmen Sie Kontakt zur
Vergabestelle des Sachgebietes Beschaffung auf.
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
und öffentliche Ausschreibung
221.000,00 €
EU-Verfahren (Offenes Verfahren, Nicht-
Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren)
ab
221.000,00 €

 

3. Vergaben freiberuflicher Leistungen

Verfahrensart

zulässig bis unterhalb
(Netto-Wert)

Bearbeitung (zentral / dezentral)

Bagatellgrenze 1.000,00 €

dezentral, wenn Beauftragung einmalig pro Jahr
und nicht länger als 1 Monat

Markterkundung                                                               5.000,00 € über das Sachgebiet Beschaffung mit Antrag
Einholung formeller Angebote 221.000,00 €
EU-Verfahren                  ab 221.000,00 € Bitte nehmen Sie Kontakt zur
Vergabestelle des Sachgebietes Beschaffung auf.

 

4. Querschnittsvorgaben

 

Wertgrenze

Bearbeitung (Sachgebiet Beschaffung / dezentral)

Wissenschaftliche Geräte und Dienstleistungen    
Zustimmung der Gerätekommission bei Beschaffungen wissenschaftlicher Geräte ab 100.000,00 € brutto dezentral
Großgeräteantrag (Art. 91 b GG) ab 200.000,00 € brutto dezentral (Großgeräteantrag an
DFG über Abt. 4.1 Sachgebiet Haushalt stellen)
IT-Bedarf    

Einbeziehung des URZ (Kontakt: it-beschaffungen@urz.uni-heidelberg.de ) bei der Beschaffung von IT-Hardware außerhalb von Rahmenvereinbarungen ab

2.500,00 € netto
(je Einzelgerät)
dezentral
Einbeziehung des URZ (Kontakt: it-beschaffungen@urz.uni-heidelberg.de )bei der Beschaffung von Software
außerhalb von Rahmenvereinbarungen ab
50,00 € netto dezentral
EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung
von IT-Leistungen) ab
10.000,00 € netto Sachgebiet Beschaffung / dezentral
Sonstige Querschnittsvorgaben    
Bekanntmachung aufgrund von Binnenmarktrelevanz 22.100,00 € netto Sachgebiet Beschaffung
Transparenz und Veröffentlichungspflicht ("Ex-Post-Transparenz") 25.000,00 € netto Sachgebiet Beschaffung
Anfrage an Gewerbezentralregister gemäß Mindestlohngesetz 30.000,00 € netto Sachgebiet Beschaffung

 

5. Allgemeine Hinweise

Auftragswert
Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, einen Grenzwert zu unterschreiten.  (Beschaffungshandbuch Teil 2: Vergaberechtliche Bestimmungen, Abschnitt  "Vergabeverfahren")

Rahmenvereinbarungen
Die Rahmenvereinbarungen des Sachgebietes Beschaffung sind gemäß den Vorgaben des Beschaffungshandbuchs zu nutzen. (Beschaffungshandbuch Teil 1: Beschaffungsregeln, Abschnitt "Dezentrale und Zentrale Beschaffung"). Beschaffungen aus Rahmenverienbarungen dürfen dezentral bis 30.000,00 € netto durchgeführt werden.

 

 

Verantwortlich: Redaktion Finanzen & Beschaffung
Letzte Änderung: 02.01.2024
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