Masterprüfung
Mündliche Abschlussprüfung
Für die mündliche Abschlussprüfung werden 18 Creditpoints vergeben.
Voraussetzungen
- Immatrikulation an der Universität Heidelberg
- nicht endgültig verlorener Prüfungsanspruch im Masterstudiengang Chemie
- Bestehen aller studienbegleitenden Leistungen mit erfolgtem Eintrag im LSF (72 Creditpoints)
Anmeldung
Die mündliche Masterprüfung soll 6 Wochen nach Bestehen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung abgelegt werden. Die Anmeldung erfolgt im Prüfungssekretariat. Vorzulegen ist bei der Anmeldung das Studienbuch mit dem aktuellen Stammdatenblatt. In jedem Semester werden mehrere Prüfungstermine angeboten. Nach Rücksprache können auch alternative Termine vereinbart werden. Der Prüfling darf seine Prüfer vorschlagen (es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf). Der Prüfungstermin und die tatsächlichen Prüfer werden dem Prüfling spätestens zwei Wochen vor dem Termin bekannt gegeben.
Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich auf den Internetseiten der Prüfungsverwaltung.
Freiversuch
Wird die mündliche Abschlussprüfung bereits vor dem Ende der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters abgelegt und nicht bestanden, gilt sie auf Antrag nicht als Prüfungsversuch. Wird sie hingegen bestanden, darf sie innerhalb von 4 Wochen zur Notenverbesserung wiederholt werden, wobei die bessere Note gilt. Zur Berechnung der Fachsemesterzahl siehe Prüfungsordnung §16a (3).
Masterarbeit
Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Gebiet der Chemie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Die Masterarbeit kann erst mit Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung und spätestens 4 Wochen nach dieser begonnen werden. Die Anmeldung erfolgt nach Kenntnis des Betreuers und des Anfangsdatums ebenfalls im Prüfungssekretariat. Das Thema der Masterarbeit wird vom Betreuer festgelegt, kann jedoch auch vom Prüfling vorgeschlagen werden (ebenfalls ohne Rechtsanspruch). Ab dem Beginn der Masterarbeit hat der Prüfling 6 Monate Zeit (nach dem Datum, z.B. 1. März - 1. September), die Masterarbeit praktisch durchzuführen und den schriftlichen Bericht beim Prüfungsausschuss einzureichen. In Ausnahmefällen kann die Frist vom Prüfungsausschuss um bis zu 2 Monate verlängert werden. Sollte es zu Problemen bei der Bearbeitung des Themas kommen, kann der Prüfling das Thema einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate zurückgeben.
Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich auf den Internetseiten der Prüfungsverwaltung.
Die schriftliche Masterarbeit muss in zweifacher Ausführung als Druckversion und zusätzlich als elektronische Version fristgerecht beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Zudem soll sie eine Zusammenfassung der Ergebnisse und eine eidesstattliche Erklärung enthalten. Neben dem Betreuer wird die Arbeit von einem weiteren Prüfer bewertet, der (ohne Rechtsanspruch) vom Prüfling vorgeschlagen werden darf. Die Bewertung erfolgt innerhalb von maximal 4 Wochen. Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel beider Bewertungen.
Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. Es werden 30 Creditpoints vergeben.
Weitere Informationen
Ansprechpartnerin und Anmeldung
Janine Tornow-Gaisbauer Prüfungssekretariat Chemie Tel.: 06221 / 54 84 03 Sprechzeiten:Dienstag & Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr |