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Personaldokumente für Hilfskräfte

Wichtig/Bitte unbedingt beachten:

Hinweise für Dozenten, die Hilfskräfte einstellen:

Bitte stellen Sie unbedingt Folgendes sicher:

  • Auf dem ausgefüllten Antragsformular muss die E-Mail-Adresse der Hilfskraft für Rückfragen vermerkt sein, ebenso Ihr eigener Name und Dienstgrad (Dozent) und die zu belastende Kostenstelle-bei aversalen Mittel, oder der Personalauftrag- bei Drittmittel und Qualitätssicherungsmittel.
  • Die jeweils aktuellen Vergütungssätze (siehe Absatz darunter) sind zu berücksichtigen. Zur Berechnung der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel muss jeweils die Pauschale für Sozialabgaben dazu gerechnet werden, bzw. der Bruttostundenlohn berücksichtigt werden  (bei Bedarf zu erfragen bei Frau Brenndörfer).
     
Höchstvergütungssätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte:
Die aktuellen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte folgendem Link: 

https://www.uni-heidelberg.de/universitaet/beschaeftigte/service/personal/hiwis.html

Hinweise für Hilfskräfte, die eingestellt werden:

  • Der Einstellungsantrag (Formular 1.) muss in Original und in Kopie (nur vom Antrag) eingereicht werden.

  • Zur Weiterbeschäftigung (keine längere Unterbrechung als 3 Monate und keine relevante Änderung der Personalangaben) muss das unter 3. aufgeführte Formular zusätzlich zum Antrag eingereicht werden.

  • Zur (Neu-)Einstellung muss das unter 4. aufgeführte Formular zusätzlich zum Antrag eingereicht werden.
    Ebenso wird bei einer längeren Unterbrechung verfahren; dabei wird in der Regel auch erneut eine Vereidigung vorgenommen.

  • Weitere Unterlagen, die eingereicht werden müssen (und für Sie zutreffen), entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (auf Seite 2, unten)

Formulare:

              1. Antrag auf Einstellung/Weiterbeschäftigung einer geprüften/ungeprüften wiss. Hilfskraft
                  

1.a Arbeitszeitblatt zur Erfassung der Arbeitsstunden von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften: Formular aktuell über Link Personaldezernat (rechte Spalte, unter: Informationen)

2. Vorbeschäftigungszeiten (Personal 04.2016) NUR bei Neueinstellung von geprüften Hilfskräften einzureichen.

             3. Vereinfachte Erklärung zur Auszahlung der Bezüge, zur Sozialversicherung und zur ZV 
             
https://lbv.landbw.de/vordrucke#vordrucknummer=42101

            4. Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung (unter Link LBV- siehe bei 3.)

5. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht  bei geringfügiger Beschäftigung

(LBV 45201 – 01/15)Adobe optional, siehe auch unter 7

6. Erklärung des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung Adobe

(LBV 45202 – 01/15)

Ausscheiden einer geprüften / ungeprüften Wissenschaftlichen Hilfskraft Word

 

Weitere Hinweise:

Arbeitszeit:

Die aktuell zulässige monatliche Arbeitszeit beträgt mindestens 5 Stunden und maximal 85 Stunden.
Es können nur volle Stunden beantragt werden.

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt in der Regel 3-4 Wochen.

Beschäftigungsdauer:

Die Beschäftigung von studentischen/ungeprüften und wissenschaftlichen/geprüften Hilfskräften ist jeweils bis zur Dauer von 6 Jahren zulässig. (Die Zeiten vor und nach einer BA-Prüfung werden kumuliert als ungeprüft angerechnet.)
 

Formulare/Hinweise:

Das Formular LBV 45201 „Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung“ muss nicht zwingend ausgefüllt werden. Die Befreiung ist optional. Wenn nicht erwünscht, wird das Formular nicht – oder unausgefüllt den rückerbetenen Dokumenten beifügt.

 

 

 

Letzte Änderung: 06.09.2024
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