Häufig gestellte Fragen / FAQ
Allgemeine Informationen zur Bewerbung und Zulassung zum Studiengang „Deutsche Philologie“ mit dem Abschlussziel „Bachelor of Arts“ finden Sie im Portal der Universität.
Für das Studium im BA 50% benötigen Sie: Lateinkenntnisse und zwei weitere Fremdsprachen; im BA 25% genügen zwei Fremdsprachen. Nachgewiesen werden diese Kenntnisse durch die Hochschulzugangsberechtigung oder vergleichbare Zeugnisse, in der Regel vier Jahre Schulunterricht bzw. Niveau B 1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Der Nachweis muss spätestens zum Ende des 4. Semesters erbracht werden.
Hierfür ist die BA-Fachstudienberatung zuständig (PD Dr. Thordis Hennings, PD Dr. Marcel Krings).
Als Fremdsprachenkenntnisse im Sinne der Prüfungsordnung wird z. B. das Zeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Grundstufe der Kurse am Zentralen Sprachlabor anerkannt.
Ja.
Das ist in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
Für den polyvalenten Bachelor werden „Lateinkenntnisse“ verlangt. Dafür muss der „Übung zur Sprache und Kultur Roms für Germanisten“, der vom Seminar für Klassische Philologie angeboten wird, bestanden werden.
Wenn das „Latinum“ gefordert ist (zum Beispiel für den alten BA oder für den Fach-MA), können die Vorbereitungskurse „Übung zur Sprache und Kultur Roms I und II“ besucht werden und es muss die Abiturergänzungsprüfung (die vom Regierungspräsidium abgenommen wird) bestanden werden.
Die Anmeldung für die Kurse (für das WiSe ca. im September, für das SoSe ca. im März, für Erstsemester ein paar Tage verlängert) finden über das LSF statt. Dort finden Sie auch die genauen Fristen.
Auf der Seite gehen Sie folgendermaßen vor: Anmeldung im LSF links oben mit Ihrer Uni-ID (z.B. jb007) und Ihrem Kennwort => Veranstaltungen => Vorlesungsverzeichnis => Philosophische Fakultät => Klassische Philologie => ‚Übungen zur Sprache und Kultur Roms für Germanisten‘ oder ‚Übungen zur Sprache und Kultur Roms I oder II“ => Aktion: Belegen/Abmelden => Wählen Sie alle Kurse aus, die Ihnen zeitlich passen und vergeben Sie Prioritäten => am Ende der Seite auf Belegen klicken.
Nach Ablauf der Anmeldefrist können Sie über das LSF einsehen, für welchen Kurs Sie einen Platz erhalten haben.
Allgemein zum Latinum: http://www.lehrer.uni-karlsruhe.de/~za3855/index.html
Speziell zu den Vorbereitungskursen am Seminar für Klassische Philologie (u.a. zu Arbeitsaufwand, Unterrichtsmaterialien etc.): http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/skph/sprachkurse/ und http://www.uni-heidelberg.de/md/philfak/skph/studium/faqlatgraec.pdf
Ja.
Fächer mit 50% bzw. 75% Angebot sind in der Regel mit „Deutsche Philologie“ kombinierbar. Eine Ausnahme sind die Studiengänge des Instituts für Deutsch als Fremdsprache (der BA-Studiengang „Germanistik im Kulturvergleich“ kann also z. B. nicht mit dem BA-Studiengang „Deutsche Philologie“ kombiniert werden). Näheres können Sie dem Fächerkatalog entnehmen.
In der Regel ist dies nicht möglich. In einem Bachelorstudiengang können entweder ein Fach zu 100% oder zwei Fächer zu 75% + 25% bzw. 50% + 50% studiert werden. Näheres können Sie dem Fächerkatalog entnehmen.
Stundenplan
Ja.
Nein (man kann also im zweiten Semester bereits Proseminare belegen).
Nach der neuesten Prüfungsordnung gilt, dass die Hauptseminare der Module 3.1 und 3.2 parallel zu den Proseminaren der Module 2.1 und 2.2 besucht werden können. Allerdings können Sie den Leistungsnachweis in den Hauptseminaren erst erbringen, nachdem Sie die Proseminare erfolgreich mit Leistungsnachweis abgeschlossen haben.
Die Orientierungsprüfung sollte zum Ende des zweiten Semesters bestanden sein. §3(8) der Allgemeinen Prüfungsordnung stellt unter anderem fest: „Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch.“ Härtefallanträge können über Dr. Marcel Krings gestellt werden.
Wenn Sie das Latinum nachmachen müssen, verlängert sich zwar die Regelstudienzeit; die Frist für die Orientierungsprüfung bleibt davon jedoch unberührt.
Sie haben die Möglichkeit, über Dr. Marcel Krings einen Härtefallantrag zu stellen, um die Orientierungsprüfung im Bewilligungsfall ein zweites Mal wiederholen zu können.
Ansonsten haben Sie den Prüfungsanspruch normalerweise in ganz Baden-Württemberg (nicht notwendig auch in den anderen Bundesländern) verloren, und zwar sowohl im Lehramt- als auch im Bachelor-Studiengang. Sollten Sie an der Einführung in das Mittelhochdeutsche gescheitert sein, können Sie unter Umständen bei einer anderen baden-württembergischen Universität dennoch unterkommen, sofern das Mittelhochdeutsche dort nicht gelehrt oder geprüft wird. Sofern Sie auf Lehramt studieren, müssen Sie sich in letzter Instanz an das Regierungspräsidium Karlsruhe wenden.
Wegen weiterer Fragen richten Sie sich bitte an Dr. Christoph Roth als Orientierungsprüfungs-Beauftragten.
Laden Sie das Anmeldungsformular zur mündlichen Prüfung in Modul BA B 2.2 herunter und lassen Sie Ihre/n Prüfer/in bitte an entsprechender Stelle unterzeichnen. Das ausgefüllte Formular ist Herrn Dr. Christoph Roth (PB 231) während der vorgesehenen Anmeldezeiträume persönlich vorzulegen (Terminlisten für diese Anmeldung werden rechtzeitig bei Zimmer 231 ausgehängt). Dr. Roth erstellt zu gegebener Zeit einen Prüfungsplan, der ebenfalls ausgehängt wird. Wichtig: Sie melden sich über SignUp zur mündlichen Prüfung an, und Ihre Scheine werden nach abgelegter Prüfung wie gewohnt über SignUp generiert.
Generell können Prüfungen einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens zwei Prüfungen zulässig. Die nicht bestandene Prüfung muss spätestens im folgenden Semester wiederholt werden.
Ja. Bitte kommen Sie zu diesem Zweck in die Sprechstunde des BA-Fachstudienberaters (PD Dr. Marcel Krings) oder legen Sie die entsprechenden Scheine als Kopie in das Postfach des BA-Fachstudienberaters.
ECTS-Punkte und Leistungspunkte (LPs) entsprechen einander 1:1.
Bitte beachten Sie die aktuelle Satzung zu den Übergreifenden Kompetenzen im Anhang des Allgemeinen Teils der BA-Prüfungsordnung. Demnach gilt: Jeweils mindestens 5 der insgesamt 20 geforderten Leistungspunkte müssen im Bereich ÜK A und im Bereich ÜK B erbracht werden. Wichtig ist vor allem, dass Sie insgesamt im 1. und 2. Hauptfach jeweils 10 ÜK-Punkte erwerben.
Bachelorarbeit und Abschlussprüfung
Es wird ein Minimum von 40 Seiten erwartet. Näheres besprechen Sie mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer.
Die Feiertage werden mitgerechnet, da es im §16,5 der PO (Allgemeiner Teil) heißt: „Die Bearbeitungszeit (gemessen von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe) beträgt 9 Wochen“ und nicht „beträgt 42 Werktage“ o.ä. Bei Kandidaten, die beispielsweise im Mai ihre BA-Arbeit verfassen, werden der 1. Mai, Christi Himmelfahrt und der Pfingstmontag ebenfalls mitgezählt. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr 1. HF Deutsche Philologie ist, Sie also über das Gemeinsame Prüfungsamt verwaltet werden: Maßgeblich sind immer die – punktuell abweichenden – Regelungen des 1. Hauptfachs.
Es empfiehlt sich, den Wechsel spätestens bis zum 3. Semester vorzunehmen, weil in diesem Semester bereits die Schwerpunktwahl erfolgen kann. Die BA-Arbeit wird im Schwerpunktbereich geschrieben.
Nach § 13 der BA-Prüfungsordnung (Allgemeiner Teil) gilt, dass die studienbegleitenden Leistungen beider Fächer abgeschlossen und die 20 Punkte in den Übergreifenden Kompetenzen erworben sein müssen und die BA-Arbeit abgegeben sein muss, bevor die mündliche Abschlussprüfung abgelegt werden kann. Das bezieht sich auf alle Studiengänge der Neuphilologischen Fakultät.
Bei nicht hauptamtlich an der Universität Heidelberg beschäftigten Prüfern (z.B. vom IDS Mannheim) soll zumindest die/der Zweitgutachter/in Mitglied der Neuphilologischen Fakultät Heidelberg sein.
Dies ist in das Belieben der Prüfer/innen gestellt. Das Prüfungsamt überwacht die Themenstellung nicht.
In der Prüfungsordnung heißt es: „Aus den ungerundeten Modulteilnoten wird eine Modulendnote entsprechend der Anzahl der Leistungspunkte ermittelt.“
Auslandssemester
Prinzipiell ist das möglich. Zu empfehlen ist es, das Auslandssemester auf das 5. Fachsemester zu legen. Lassen Sie sich ggf. für dieses Semester beurlauben.
Für linguistische Scheine ist Prof. Dr. Klaus-Peter Konerding, für mediävistische Scheine PD Dr. Thordis Hennings und für Scheine aus dem Gebiet der Neueren Literatur Dr. Marcel Krings zuständig.