Anerkennungskriterien für im Ausland erworbene Scheine

 

Ausländische Prüfungsleistungen, die im Vergleich mit den Heidelberger Prüfungsleistungen keinen wesentlichen Unterschied in den erworbenen Kompetenzen aufweisen, können auf der Basis der erbrachten Leistungspunkte anerkannt werden. Grundlage der Notenumrechnung für im Ausland erbrachte Scheine ist die Handreichung. Für die Anerkennung ist den Anerkennungsbeauftragten des jeweiligen Lehrbereichs eine Übersicht über die erworbenen Leistungen vorzulegen. Die Leistungen werden von den Beauftragten nach der Anerkennung ins studentische SignUp-Konto eingetragen.

Letzte Änderung: 28.04.2022
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