Bewerbungsmodalitäten und Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Einsendeschluss (Deadline) für die Bewerbungen ist jeweils der letzte Arbeitstag des Februar; die Bewerbungen gelten für das ganze folgende akademische Jahr.

Die für die Bewerbung benötigten Unterlagen sind:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kurzes Motivationsschreiben mit Angabe des gewünschten Zeitraums
  • Transcript of records
  • Sprachnachweis

Die Unterlagen sind in ausgedruckter Form dem Koordinator vorzulegen.

Um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen formal zu regeln, werden die geplanten Kurse mit dem Koordinator und dem jeweiligen Studienberater abgesprochen und in einem Learning Agreement festgehalten.

Studierende mit Kindern sowie Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung für weitere anfallende Kosten zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erfragen Sie bitte rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt bei Frau Alexandra Braye im Dezernat Internationale Beziehungen.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 21.04.2022
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