Häufig gestellte Fragen zum Bachelor-Studiengang (FAQ)

 

1. Muss ich mich für die Veranstaltungen in der Philosophie anmelden?

Grundsätzlich sind zwei Typen von LSF-Anmeldungen zu unterscheiden. Die LSF-Anmeldung für die Belegung von Veranstaltungen und die LSF-Anmeldung zur Prüfung.

Die Anmeldung für die Belegung wird immer vor Vorlesungsbeginn vorgenommen. Bitte achten Sie auf die Fristen, die Sie direkt bei den Veranstaltungen finden!

Die Anmeldung zur Prüfung ist zwingend erforderlich, so Sie zu verbuchende Leistungspunkte erwerben wollen. Diese Anmeldung kann vom Anfang der zweiten bis zwei Wochen vor Vorlesungsende des jeweiligen Semesters vorgenommen werden.

Vorlesungen müssen ebenso zur Prüfung angemeldet werden, auch wenn hier nur eine Teilnahme erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier:

https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/infos_pruefungsanmeldung.html

 

2. Wo befinden sich die Modulzuordnungen der Veranstaltungen?

Die Modulzuordnungen finden Sie im LSF. Klicken Sie auf eine Veranstaltung der Philosophie, sehen Sie die Beschreibung des Seminars. Die Modulzuordnungen für die Bachelor- und die Masterstudiengänge finden Sie unter den Überschriften der Studiengänge. Wenn Sie gezielt nach Modulen suchen möchten, finden Sie eine Modulstruktur unter „Bachelor-Studiengänge“.

 

P:

Propädeutikum

SP:

Systematische Philosophie

TP:

Theoretische Philosophie

PP:

Praktische Philosophie

GP:

Geschichte der Philosophie

AMP:

Philosophie der Antike und des Mittelalters

NP:

Philosophie der Neuzeit

PW:

Philosophischer Wahlbereich

FW:

Fachergänzender Wahlbereich

 

 

3. Muss ich in den Modulen SP1 (Systematische Philosophie) und GP1 (Geschichte der Philosophie) das Proseminar und die Vorlesung im gleichen Semester besuchen?

SP1 und GP1 sind die Basismodule im Bachelor. Hier muss eine Vorlesung und ein Proseminar belegt werden, die gleiche Modulzuordnungen haben. Wenn Sie z.B. eine SP1-TP-Vorlesung besuchen möchten, müssen Sie diese mit einem SP1-TP-Proseminar kombinieren. Sie sollten beide Veranstaltungen im selben Semester belegen.

 

4. Wie bestehe ich die Orientierungsprüfung?

Sobald Sie ein benotetes Modul mit mindestens 6 LP absolviert haben, gilt die Orientierungsprüfung als bestanden.

 

5. Wann benötige ich das Latinum/Graecum und wann werden nur Grundkenntnisse verlangt?

Im 75%-Philosophiestudium müssen Sie Ihr Latinum bzw. Graecum bei der Anmeldung der Bachelorarbeit vorweisen. Wenn Sie die Kenntnisse während des Studiums nachholen, können Sie sich die Kurse im Fachergänzenden Wahlbereich anrechnen lassen.

Im 25%-, 33% und 50%-Philosophiestudium müssen Sie an einem Latinums- oder Graecums-Kurs teilnehmen, um Grundkenntnisse in Latein oder Altgriechisch nachweisen zu können. Den Kurs können Sie sich in den Übergreifenden Kompetenzen verbuchen lassen, wenn Sie den Bachelor ohne Lehramtsoption gewählt haben. Die Kenntnisse müssen bei Anmeldung der Bachelorarbeit nachgewiesen werden.

 

6. Wo kann ich das Latinum/Graecum nachholen?

Die Kurse „Übung zur Sprache und Kultur Roms I+II“ bzw. „Übung zur griechischen Sprache und Kultur I+II“ können Sie im Seminar für Klassische Philologie nachholen. Die Anmeldung zur Latinums- bzw. Graecumsprüfung wird in Kurs II vorgenommen. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/skph/sprachkurse/

 

7. Wer darf die Bachelorarbeit betreuen und prüfen?

Alle Informationen zu den Prüfungsberechtigten finden Sie hier:

https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/pruefungsberechtigte.html

Den Zweitkorrektor können Sie vorschlagen, müssen Ihre Wahl aber mit Ihrem Prüfer absprechen.

 

8. Welche Noten zählen zur Fachendnote dazu?

Im 75%- und 50%- Studium fließen alle Noten mit in die Endnote ein, außer die Modulnoten des Propädeutikums (P1, P2 und PW1).

Im 33%-Studium zählen alle Noten außer das Propädeutikum (P1, P2) und PW9.

Im 25%-Studium wird nur das P1 nicht mit in die Fachnote einberechnet.

 

9. Welche Konsequenzen hat das Bestehen oder Nicht-Bestehen einer Prüfung?

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, dürfen Sie diese einmal wiederholen. Das Nichtbestehen wirkt sich nicht auf die Endnote aus.

Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben, dürfen Sie diese nicht wiederholen, um eine bessere Note zu bekommen. Nach Bestehen einer Prüfung können die Modulzuordnungen nicht getauscht werden.

 

10. Wann muss ich meine Leistungen (z. B. Hausarbeiten) abgeben?

Prüfungsleistungen müssen spätestens am letzten Tag des Semesters (30.9. bzw. 31.3.) abgegeben werden.

 

11. Wie kann ich von einer Prüfung zurücktreten?

Ein Rücktritt von Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) ist innerhalb der Frist, in der die Prüfung auch angemeldet werden kann, selbstständig in LSF und ohne Angabe von Gründen möglich. Danach ist ein Rücktritt nur aus triftigem Grund möglich. Nichterscheinen bei Klausuren und Nichtabgabe einer Leistung innerhalb der Abgabefrist hat einen Fehlversuch zur Folge.

Achtung: Ein nachträglicher Rücktritt aus Gründen, die zum Zeitpunkt der Prüfung bereits bekannt waren, ist nicht möglich.

 

12. Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung (z.B. eine Klausur) nicht schreiben konnte?

Wenn Sie krank sind bzw. aus anderen triftigen Gründen (plötzlich eintretendes, unvorhersehbares, von Ihnen nicht zu vertretendes Ereignis, das die Teilnahme an der Prüfung unmöglich oder unzumutbar macht) müssen Sie ein Attest bzw. eine schriftliche Begründung und ggf. entsprechende Nachweise unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 4 Werktagen (inklusive Tag der Prüfung/Tag der Abgabe der Hausarbeit etc.) beim Prüfer und bei der Prüfungsverwaltung im Original einreichen. Es gilt der Poststempel.

https://www.uni-heidelberg.de/md/philsem/studienberatung/vorlage_qualifiziertes_attest.pdf

 

13. Wie melde ich mich für die Bachelorprüfung an?

Auf der Webseite des Gemeinsamen Prüfungsamts finden Sie das Anmeldeformular für Ihre Bachelorprüfung:

 
Mit diesem Formular gehen Sie zunächst einmal zu Ihrem Fachstudienberater, der Ihnen alles Weitere erklären wird.

 

14. Muss ich in der Philosophie eine mündliche Abschlussprüfung ablegen?

Nein, im ersten Hauptfach müssen Sie nur Ihre schriftliche Prüfung absolvieren.

Im zweiten Hauptfach bzw. Begleitfach beenden Sie Ihren Bachelor in Philosophie mit Ihrer letzten Prüfungsleistung.

 

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 05.09.2022
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