Magisterprüfung
Häufig gestellte Fragen zur Magisterprüfung
- Welche Prüfungsleistungen muss ich erbringen?
- Wer darf mich prüfen?
- Über welche Themen werde ich geprüft?
- Wie melde ich mich an?
- Wann melde ich mich an?
- An welchen Terminen finden die Prüfungen statt?
- Wie setzt sich die Note zusammen?
- Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Welche Prüfungsleistungen muss ich erbringen?
DIe Magisterprüfung besteht aus zwei Teilen: Der Magisterarbeit einerseits und den mündlichen Prüfungen sowie den Klausuren andererseits. Für beide Teile der Magisterprüfung haben Sie jeweils sechs Monate Zeit. Die Reihenfolge können Sie bei Anmeldung zur Magisterprüfung wählen. (Vgl. hierzu Merkblatt für die Magisterprüfung). Die Magisterarbeit schreiben Sie in Ihrem ersten Hauptfach, die Prüfungen (Klausur und/oder mündliche Prüfungen) in allen Fächern, die Sie studiert haben.
Im ersten Hauptfach des Magisterstudiengangs müssen Sie demnach folgende Prüfungsleistungen erbringen:
- Die Magisterarbeit (innerhalb von sechs Monaten anzufertigen)
- Eine vierstündige Klausur
- Eine 60-minütige mündliche Prüfung
Im zweiten Hauptfach des Magisterstudiengangs müssen Sie im Fach Philosophie folgende Prüfungsleistungen erbringen:
- Eine vierstündige Klausur
- Eine 60 minütige mündliche Prüfung
Im Nebenfach des Magisterstudiengangs müssen Sie im Fach Philosophie folgende Prüfungsleistungen erbringen:
- Eine dreistündige Klausur
- Eine 30 bis 60 minütige mündliche Prüfung
Wer darf mich prüfen?
Zur Abnahme der Magisterexamensprüfung sind am Philosophischen Seminar derzeit nur Professoren und Professorinnen, Hochschul- und Privatdozenten und -dozentinnen befugt. Unter diesen können Sie frei Ihre(n) Prüfer wählen. Es können alle Prüfungen von einem Prüfer oder auch von verschiedenen Prüfern abgenommen werden. Bei den schriftlichen Teilen der zwischen Prüfung wählen Sie Ihren Prüfer - auf den Zweitkorrektor haben Sie in der Regel keinen Einfluß. Bei der mündlichen Prüfung bestellt Ihr Prüfer einen Beisitzer - eine Kollegialprüfung (d.i. eine Prüfung, die von zwei Prüfern abgehalten wird) ist in Gruppenführung oder in Einzelführung möglich.
Über welche Themen werde ich geprüft?
Das Thema der Magisterarbeit müssen Sie im Einvernehmen mit Ihrem Prüfer (Betreuer) festlegen. Es sollte sich sinnvollerweise aus Ihren Studienschwerpunkten ergeben. Gegenstand der Arbeit ist ein Problem aus einem systematisch oder historisch begrenzten philosophischen Gebiet oder der Text eines bedeutenden Autors.
Zur Klausur verbeinbaren Sie drei Themen aus Ihren Studienschwerpunkten mit Ihrem Prüfer, zu denen Sie jeweils eine (möglicherweise komplexe) Frage gestellt bekommen. In der Klausur wählen Sie dann eine Frage aus, die Sie bearbeiten müssen. Hier wird die Interpretation eines philosophischen Textes oder die Erörterung eines historischen oder systematischen Problems verlangt.
Die mündliche Prüfung für Studenten im Hauptfach erstreckt sich über drei Themen, für Studenten im Nebenfach über zwei Themen. Als Thema gilt hier ein Problem aus einem historisch oder systematisch begrenzten Gebiet oder der Text eines bedeutenden philosophischen Autors. Es müssen in der Prüfung mindestens zwei der folgenden Bereiche abgedeckt sein:
- theoretische Philosophie
- praktische Philosophie
- Geschichte der Philosophie
Sie sollen in der Prüfung zeigen, dass Sie philosophische Texte interpretieren, eine philosophische Frage durchdenken, sie im Zusammenhang verstehen und zu einem begründeten Urteil über Möglichkeiten ihrer Beantwortung kommen können. Ausserdem sollen Sie zeigen, dass Sie methodische Probleme, Funktion und Grenzen einer Einzelwissenschaft reflektieren können.
Wie melde ich mich an?
Für die Anmeldung zur und die Organisation der Magisterprüfung ist grundsätzlich das Prüfungsamt des ersten Hauptfaches zuständig, an das Sie sich wenden müssen.
Das Prüfungsamt des Philosophischen Seminars ist das GEMEINSAME PRÜFUNGSAMT der Philosophischen Fakultät, der Neuphilologischen Fakultät und des Insitituts für Politische Wissenschaft. Dort können Sie erhalten Sie alle zur Anmeldung erforderlichen Formulare, die Sie abholen müssen.
Die Formulare bestehen im wesentlichen aus
- einem Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
- Formularen, auf denen der Fachstudienberater des jeweiligen Faches bescheinigt, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen
- Formularen, auf denen Ihre Prüfer bestätigen, dass sie bereit sind, Sie zu prüfen.
Nachdem Sie diese Formulare abgeholt haben, suchen Sie die Fachstudienberatung mit Ihrem Studienbuch, Ihrer Zwischenprüfung und den in Ihrem Studiengang erforderlichen Scheinen auf, um sich das entsprechende Formular unterzeichnen zu lassen. Ausserdem suchen Sie Ihre Prüfer auf, um sich die nötigen Unterschriften zu holen. Damit kann der Antrag im Gemeinsamen Prüfungsamt gestellt werden.
Wann melde ich mich an?
Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen beisammen haben, können Sie sich zur Magisterprüfung anmelden.
Die Anmeldefristen erfahren Sie beim Gemeinsamen Prüfungsamt.
An welchen Terminen finden die Prüfungen statt?
Sie können die Reihenfolge, in der Sie Ihre Prüfungsleistungen erbringen, wählen. Nehmen Sie hierfür bitte das Merkblatt für die Magisterprüfung des Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Kenntnis.
Im Prüfungssemester, d.i. das Semester, in dem Sie alle Klausuren & mündl. Prüfungen aller Ihrer Fächer ablegen müssen, werden jeweils zu Semesterbeginn und -ende drei Klausurtermine angeboten. Diese erfahren Sie beim Gemeinsamen Prüfungsamt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen machen Sie individuell mit Ihrem Prüfer aus. Beachten Sie dabei, dass kein Prüfer verpflichtet ist, Sie außerhalb der Vorlesungszeit zu prüfen. Beachten Sie außerdem, dass Sie die Fristen einhalten:
- Bei Magisterarbeit als erster Prüfungsleistung müssen alle Teilprüfungen spätestens sechse Monate nach Abgabe der Arbeit abgeschlossen sein.
- Bei Prüfungen als erster Prüfungsleistung beginnt die sechsmonatige Frist für das Anfertigen der Magisterarbeit mit dem Ablegen der letzten Prüfung
Wie setzt sich die Note zusammen?
Die Gesamtnote setzt sich wie folgt zusammen:
Die Note der Magisterarbeit wird zweifach gewertet und die Fachnote aus jedem Hauptfach ebenfalls zweifach, die Note aus jedem Nebenfach einfach gewichtet. Die Fachnote besteht zu gleichen Teilen aus der Note der mündlichen Prüfung und der Klausurnote.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Bestehen Sie eine Teilprüfung (mündl.Prüfung, Klausur, oder Magisterarbeit) nicht, darf diese einmal einmal wiederholt werden.
Bestehen Sie die Prüfung, müssen Sie mit der Note leben. Für die Klausur und die mündliche Prüfung gibt es allerdings die Möglichkeit eines Freiversuchs, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: a) Sie haben ein nicht unterbrochenes Fachstudium hinter sich, b) Sie haben sich bis zum Ende des achten Fachsemesters zur Magisterprüfung angemeldet, c) Sie wählen Klausur & mündl. Prüfung als erste Prüfungsleistung, d) die Note der Teilprüfung ist schlechter als 2,5 oder die Teilprüfung ist nicht bestanden.