Häufig gestellte Fragen zum Master-of-Arts-Studiengang nach der PO vom 31. März 2009 (FAQ)
1. Muss ich mich für die Veranstaltungen in der Philosophie anmelden?
Grundsätzlich sind zwei Typen von LSF-Anmeldungen zu unterscheiden: die LSF-Anmeldung zur Prüfung und die LSF-Anmeldung für die Belegung von Veranstaltungen vor Semesterbeginn. Die Anmeldung zur Prüfung in einer Veranstaltung ist immer erforderlich, wenn Sie zu verbuchende Leistungspunkte erwerben wollen, und Sie können sich zwischen der zweiten und der vorletzten Vorlesungswoche des jeweiligen Semesters anmelden. Die Anmeldung für die Belegung ist veranstaltungsabhängig. In der Regel wird im Veranstaltungskommentar erwähnt, ob eine Anmeldung für eine Belegung erwünscht ist. Diese Anmeldung wird immer vor Vorlesungsbeginn vorgenommen.
Vorlesungen müssen ebenso zur Prüfung angemeldet werden, auch wenn hier nur eine Teilnahme erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier:
2. Woran erkenne ich die Zugehörigkeit einer Veranstaltung zu den einzelnen Modulen meines Curriculums?
Die entsprechende Zuordnung haben wir im Vorlesungsverzeichnis (LSF) für Sie hinterlegt. Klicken Sie auf „Master of Arts – Philosophie“, dann öffnet sich die Struktur Ihres Curriculums (MSP, MGP, MS, MW bzw. MB) und unter den entsprechenden Rubriken finden Sie die zugeordneten Veranstaltungen. Eine ausführliche Beschreibung der Seminare finden Sie, wenn Sie auf die einzelnen Veranstaltungen klicken.
3. Wann muss ich meine Hausarbeiten abgeben?
Sie müssen diese spätestens am letzten Tag des Semesters (30.9. bzw. 31.3.) abgegeben.
4. Was passiert, wenn ich eine Hausarbeit nicht bestehe oder nicht fristgerecht abgebe?
In beiden Fällen wird die Hausarbeit mit „nicht bestanden“ bewertet und Sie müssen im darauffolgenden Semester eine neue Veranstaltung im entsprechenden Modul besuchen. Das Nichtbestehen wirkt sich nicht auf die Endnote aus.
5. Kann ich eine bestandene Modulprüfung wiederholen?
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung z.B. zur Notenverbesserung ist nicht zulässig und auch die Modulzuordnungen können rückwirkend nicht verändert werden.
6. Kann ich von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten?
Sie können sich bis eine Woche vor der letzten Sitzung wieder selbständig über LSF von der Prüfung, in Ihrem Fall dem Ablegen einer Hausarbeit, abmelden. Es ist sehr zu empfehlen, bereits frühzeitig im Semester mit der oder dem Lehrenden ein Thema für die Hausarbeit abzusprechen und damit nicht bis zum Ende der Vorlesungszeit zu warten.
Danach ist ein Rücktritt nur aus triftigem Grund möglich und die Nichtabgabe einer Leistung innerhalb der Abgabefrist hat einen Fehlversuch zur Folge.
Achtung: Ein nachträglicher Rücktritt aus Gründen, die zum Zeitpunkt der Prüfung bereits bekannt waren, ist nicht möglich.
7. Was muss ich tun, wenn ich eine Hausarbeit nicht wie vorgesehen schreiben kann?
Wenn Sie krank sind bzw. aus einem anderen triftigen Grund (plötzlich eintretendes, unvorhersehbares, von Ihnen nicht zu vertretendes Ereignis) Ihre Hausarbeit nicht wie geplant schreiben können, dann müssen Sie das unverzüglich Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin und der Prüfungsverwaltung mitteilen. Dafür legen Sie bitte ein Attest bzw. eine schriftliche Begründung und ggf. entsprechende Nachweise innerhalb von 4 Werktagen beim Prüfer oder bei der Prüferin und bei der Prüfungsverwaltung im Original vor. Es gilt der Poststempel. Es wird Ihnen dann eine Verlängerung der Abgabefrist um den attestierten Zeitraum gewährt, so dass Ihnen gegenüber den anderen Studierenden kein Nachteil entsteht.
https://www.uni-heidelberg.de/md/philsem/studienberatung/vorlage_qualifiziertes_attest.pdf
8. Wann benötige ich das Latinum oder Graecum?
Sie müssen das Latinum bzw. Graecum spätestens bei der Anmeldung der Masterabschlussprüfung vorweisen.
9. Ich habe noch kein Latinum oder Graecum. Wo kann ich es erwerben?
Die Kurse „Übung zur Sprache und Kultur Roms I+II“ bzw. „Übung zur griechischen Sprache und Kultur I+II“ werden vom Seminar für Klassische Philologie angeboten und gehen jeweils über ein Semester. Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung in Latein oder Griechisch, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe organisiert wird, wird in Kurs II vorgenommen. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/skph/sprachkurse/
10. Wie melde ich die Masterabschlussprüfung an?
Die Masterabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung und der Masterarbeit. Die Prüfungsordnung regelt, welche Fristen Sie für die Anmeldung der einzelnen Prüfungsteile jeweils einhalten müssen. Sie können die Masterabschlussprüfung frühestens anmelden, wenn Sie alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen abgelegt haben. Es gilt dabei der Zeitpunkt der Erfassung der letzten Prüfungsleistung in Ihrem Leistungskonto. Die mündliche Prüfung muss dann spätestens vier Wochen nach Bestehen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung abgelegt sein und in der Regel reichen Sie bei der Anmeldung der Masterabschlussprüfung auch gleich die Anmeldung zur mündlichen Prüfung ein. Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt dann nach der mündlichen Prüfung, beachten Sie auch hierzu die Regelung in der PO. Auf der Webseite des Gemeinsamen Prüfungsamts (GPA) finden Sie alle Formblätter für Ihre Masterabschlussprüfung:
https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/anmeldung.html
Stellen Sie sicher, dass Sie bereits Absprachen mit Prüferinnen oder Prüfern für die mündliche Prüfung und die Masterbarbeit getroffen haben, bevor in Ihrem Leistungskonto 80 LP verbucht sind und damit die Anmeldefrist für die Abschlussprüfung läuft. Weitere Informationen bekommen Sie von Ihrer Fachstudienberatung.
11. Wer darf die Masterarbeit betreuen und bewerten?
Die Masterarbeit wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern bewertet. Bitte beachten Sie, dass einer der beiden Prüferinnen oder Prüfer Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer sein muss. Hier finden Sie die Übersicht über die aktuell prüfungsberechtigten Personen: https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/pruefungsberechtigte.html
12. Bei wem kann ich die mündliche Abschlussprüfung ablegen?
Unsere Professorinnen und Professoren sowie unsere Privatdozentinnen und Privatdozenten sind berechtigt, die mündliche Prüfung abzunehmen. Hier finden Sie die Übersicht über die aktuell prüfungsberechtigten Personen:
13. Ich will Philosophie als Begleitfach studieren. Welche Leistungen muss ich erbringen?
Sie belegen zwei Hauptseminare, die Sie frei aus unserem Veranstaltungsangebot wählen können. Orientieren Sie sich dabei im Vorlesungsverzeichnis (LSF) an der Kennzeichnung „MB“, die für „Masterbegleitfach“ steht. Sie schließen die Veranstaltungen jeweils mit einer Hausarbeit ab und wir gehen davon aus, dass Sie bereits ausreichend Erfahrung im Schreiben von Hausarbeiten in den Geisteswissenschaften haben.
14. Wie kann ich Philosophie als Begleitfach registrieren?
Stimmen Sie mit der Fachstudienberatung Ihres Masterstudienganges die Wahl Ihres Begleitfaches ab und bitten um Unterschrift auf dem entsprechenden Formular. Das unterschriebene Formblatt legen Sie dann der Fachstudienberatung Philosophie vor, die der Registrierung des Masterbegleitfaches wiederum durch Unterschrift zustimmt. Bitte beachten Sie unbedingt die Reihenfolge der Zustimmung!
Das ausgefüllte Formular lassen Sie der Studierendenadministration mit Ihren Immatrikulationsunterlagen spätestens zwei Wochen danach zukommen.
Weitere Informationen und das Formblatt finden Sie hier:
Begleitfach und Schwerpunkt – Universität Heidelberg (uni-heidelberg.de)