Richtlinien für die Anerkennung hochschulischer und die Anrechnung außerhochschulischer Leistungen für die Studiengänge am Philosophischen Seminar

 

Um Sie bestmöglich bei der Anerkennung hochschulischer und der Anrechnung außerhochschulischer Leistung unterstützen zu können, haben wir folgende Informationen für Sie zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen jederzeit an die angegebenen Kontaktpersonen der Fachstudienberatung und der Beratung für Erasmus und Austauschprogramme.


I.     Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren außerhalb strukturierter Austauschprogramme (Erasmus o. ä.)

a)    Vorbesprechung

Studierenden wird dringend empfohlen, vor der formalen Antragstellung einen Gesprächstermin mit der zuständigen Fachstudienberatung (Kontakt siehe unten) zu vereinbaren und dort die Möglichkeiten zur Anerkennung bzw. Anrechnung vorzubesprechen. Hierbei können verschiedene Alternativen erörtert und die bestmögliche Lösung für den*die Studierende*n gefunden werden.


b)    Antragstellung

Nach der Vorbesprechung ist es nötig, einen formalen Antrag zu stellen und diesen bei der zuständigen Fachstudienberatung (Kontakt siehe unten) einzureichen. Für einen Antrag auf Anerkennung extern erbrachter hochschulischer Leistungen ist immer ein entsprechender Leistungsnachweis notwendig. Im Regelfall handelt es sich hierbei um ein transcript of records von der Universität, an der die Leistungen ursprünglich erbracht wurden. Alternativ können auch einzelne Leistungsnachweise vorgelegt werden. Auf Nachfrage müssen zudem die zugehörigen Modul- oder Kursbeschreibungen vorgelegt werden, aus denen die Lerninhalte und Lernziele der erbrachten Leistungen hervorgehen. Im Regelfall sind diese Angaben in den Modulhandbüchern oder vergleichbaren Dokumenten der anderen Hochschule zu finden.
Da ein Antrag auf Anerkennung nur von immatrikulierten Studierenden gestellt werden kann, ist auf Nachfrage ein Immatrikulationsnachweis zu erbringen.


Für einen Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen sind entsprechende Zeugnisse und Leistungsnachweise vorzulegen, aus denen die erworbenen Kompetenzen hervorgehen. Bitte verwenden Sie für den Antrag die rechts verlinkten Vorlagen und reichen diese elektronisch im Word- und PDF-Format ein. Die Nachweise sind sinnvoll betitelt als PDF einzureichen.

c)    Entscheidung über den Antrag

Der Prüfungsausschuss bzw. eine vom Prüfungsausschuss beauftragte Person entscheidet anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die gesetzlichen Anforderungen für die beantragte Anerkennung bzw. Anrechnung erfüllt sind. Innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung ergeht ein entsprechender schriftlicher Bescheid, der elektronisch oder per Post und versehen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung dem*r Antragsteller*in bekannt gemacht wird.


d)    Folgen der Entscheidung

Wird dem Antrag stattgegeben, werden die Leistungen wie beantragt anerkannt bzw. angerechnet und dem Antrag entsprechend innerhalb von 4 Wochen im Campusmanagementsystem verbucht. Die Leistungen sind in der Folge dort für den*die Studierende*n einsehbar. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, steht dem*r Antragsteller*in der in der Rechtsbehelfsbelehrung dargelegte Rechtsweg offen.


II.    Anerkennungen im Kontext von Austauschprogrammen (bspw. Erasmus)

a)    Vorbesprechung und learning agreement

Im Rahmen von geplanten Auslandsaufenthalten sollte vor dem Austausch immer ein Beratungsgespräch mit dem*r Fachstudienberatung (Kontakt siehe unten) stattfinden. Dabei sollte nach Möglichkeit ein learning agreement abgeschlossen werden, in dem festgelegt wird, welche Leistungen der*die Studierende im Ausland erbringen möchte und wie diese im Curriculum anerkannt werden können. Änderungen an einem learning agreement sind jederzeit, insbesondere auch während des Austausches in beiderseitigem Einverständnis möglich. Das learning agreement soll vor allem den Studierenden eine Sicherheit geben, dass und in welcher Weise die konkret im Ausland erbrachten Leistungen nach der Rückkehr anerkannt werden.


b)    Antragstellung nach der Rückkehr nach Heidelberg

Nach der Rückkehr nach Heidelberg ist es nötig, einen Termin sowohl mit der Fachstudienberatung als auch mit dem/der Erasmusbeauftragten zu vereinbaren. Die Vorlage des learning agreement in der letztgültigen Fassung gilt als Antrag auf Anerkennung. Ergänzend sind die Leistungsnachweise bzw. das transcript of records der Universität vorzulegen, an der die Leistungen erbracht wurden. Die Leistungen werden dann gemäß der im letztgültigen learning agreement festgelegten Modalitäten anerkannt und innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des learning agreement und der entsprechenden Leistungsnachweise (im Regelfall ein transcript of records) verbucht. Wurden weitere Leistungen außerhalb der im learning agreement festgelegten erbracht und sollen diese ebenfalls anerkannt werden, ist ein entsprechender Antrag zu stellen.  

III.    Übersicht der fachspezifischen Ansprechpersonen

Erasmus-Beauftragter: Dr. Thomas Arnold
Fachstudienberatung B.A.: Karola Kersten
Fachstudienberatung M.A. und M.Ed.: Dr. Monika Obermeier

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 19.09.2023
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