FAQ Sprachnachweise (BA, MEd-Erweiterungsfach)

 

Wie werden die Sprachnachweise erfasst?

Bitte wenden Sie sich für die digitale Erfassung von Sprachnachweisen an Sabine Hug. Da für die Anmeldung zu manchen Kursen bestimmte Sprachnachweise im Prüfungsverwaltungssystem eingetragen sein müssen, ist es ratsam, sich frühzeitig um die Erfassung zu kümmern.

 

Welche Sprachnachweise müssen bis zu welchem Zeitpunkt vorliegen?

BA

  • Latinum: nach PO 2023 Nachweis bis spätestens zum Besuch des Proseminars im Modul „Lateinische Literaturwissenschaft I“ bzw. „Griechische Literaturwissenschaft I“ (nach PO 2017 [Latinistik] bzw. 2019 [Gräzistik] Nachweis bis spätestens zu Beginn des 4. Semesters); nicht erforderlich für den BA Gräzistik mit 25 %
  • Graecum: nach PO 2023 Nachweis bis spätestens zum Besuch des Proseminars im Modul „Lateinische Literaturwissenschaft I“ bzw. „Griechische Literaturwissenschaft I“ (nach PO 2017 [Latinistik] bzw. 2019 [Gräzistik] Nachweis bis spätestens zu Beginn des 4. Semesters); nicht erforderlich für den BA Latinistik mit 25 %
  • Lesekenntnisse (B1) in Englisch und einer modernen romanischen Sprache (z. B. Französisch, Italienisch, Spanisch): Nachweis bis spätestens zum Besuch des Hauptseminars im Modul „Lateinische Literaturwissenschaft III“ bzw. „Griechische Literaturwissenschaft III“

MEd-Erweiterungsfach

  • Latinum (nicht erforderlich für das MEd-Erweiterungsfach Griechisch mit 90 LP)
  • Graecum (nicht erforderlich für das MEd-Erweiterungsfach Latein mit 90 LP)

 

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 14.11.2024
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