Informationen zu den neuen Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern (ab WiSe 23/24)
Ab dem WiSe 23/24 gibt es neue Prüfungsordnungen und Modulhandbücher, die bei einem Studienbeginn ab dem WiSe 23/24 gelten. Zur ersten Orientierung folgt hier eine Übersicht einiger wichtiger Änderungen.
Wichtige Neuerungen im BA Gräzistik/Latinistik (50 %)
- Für die Stilübungen I gibt es 6 LP, für die Stilübungen II und III je 5 LP. Die Stilübungen I und II werden mit einer unbenoteten Klausur abgeschlossen.
- Das Modul „Wahlleistungen“ (früher: „Wahlmodul“) wurde auf 5 LP reduziert.
- Es gibt keine Orientierungsprüfung mehr. Es gilt aber nach wie vor die Regelung, dass ein entsprechender Lektürekurs (gekennzeichnet durch den Zusatz „Einführung in den Umgang mit literarischen Texten“) bis zum Ende des zweiten Semesters erfolgreich abgeschlossen sein muss. Ein Beratungsgespräch im Anschluss an diesen Kurs findet ebenfalls nach wie vor statt.
- Der Nachweis des Graecums und des Latinums ist spätestens bis zum Besuch des Proseminars im Modul „Literaturwissenschaft I“ zu erbringen.
Wichtige Neuerungen im BA Gräzistik/Latinistik (25 %)
- Für die Vorlesung im Basismodul genügt ein Teilnahmeschein (2 LP).
- Es gibt ein Modul „Wahlleistungen BA 25 %“ im Umfang von 3 LP.
Wichtige Neuerungen im MA Gräzistik/Latinistik
- Im Modul „Medien und Präsentation“ wird auf jeden Fall ein Kolloquium besucht (und zusätzlich, wie bisher, ein Fachdidaktik-Kurs). Der Besuch einer Einführung ist nicht mehr möglich.
Wichtige Neuerungen im Erweiterungsfach MEd Griechisch/Latein (120 LP)
- Für die Stilübungen I gibt es 6 LP, für die Stilübungen II und III je 5 LP. Die Stilübungen I und II werden mit einer unbenoteten Klausur abgeschlossen.
- Entweder die Vorlesung oder die Einführung im Modul „Literaturwissenschaft I“ wird mit einem unbenoteten Leistungsnachweis (3 LP) abgeschlossen; für die jeweils andere Veranstaltung genügt ein Teilnahmeschein (2 LP).
- Entweder die Vorlesung oder die Einführung im Modul „Sprachwissenschaft Erweiterungsfach“ wird mit einem unbenoteten Leistungsnachweis (3 LP) abgeschlossen; für die jeweils andere Veranstaltung genügt ein Teilnahmeschein (2 LP).
- Das Modul „Wahlleistungen Erweiterungsfach“ (früher: „Wahlmodul“) umfasst nur noch 11 LP.
- Die Veranstaltung im Modul „Literaturwissenschaft II“ (Übung/Lektüre/Kolloquium/Vorlesung) wird mit einem unbenoteten Leistungsnachweis abgeschlossen (3 LP).
- Die Vorlesung im Modul „Literaturwissenschaft III“ wird mit einem unbenoteten Leistungsnachweis abgeschlossen (3 LP).
Wichtige Neuerungen im Erweiterungsfach MEd Griechisch/Latein (90 LP)
- Für die Stilübungen I gibt es 6 LP, für die Stilübungen II und III je 5 LP. Die Stilübungen I und II werden mit einer unbenoteten Klausur abgeschlossen.
- Die Einführung im Grundlagenmodul (früher: „Basismodul“) wird mit einem unbenoteten Leistungsnachweis (3 LP) abgeschlossen.
- Entweder die Vorlesung oder die Einführung im Modul „Literaturwissenschaft I“ wird mit einem unbenoteten Leistungsnachweis (3 LP) abgeschlossen; für die jeweils andere Veranstaltung genügt ein Teilnahmeschein (2 LP).
- Entweder die Vorlesung oder die Einführung im Modul „Sprachwissenschaft Erweiterungsfach“ wird mit einem unbenoteten Leistungsnachweis (3 LP) abgeschlossen; für die jeweils andere Veranstaltung genügt ein Teilnahmeschein (2 LP).
- [nur Erweiterungsfach Griechisch (90 LP)] In dem neuen Modul „Griechische Literaturwissenschaft (Vertiefung)“ wird ein Hauptseminar (ohne Hausarbeit; mit unbenotetem Leistungsnachweis) besucht. Dieses Modul ersetzt das bisherige Modul „Griechische Literaturwissenschaft II“.
- [nur Erweiterungsfach Latein (90 LP)] Im Modul „Lateinische Literaturwissenschaft (Vertiefung)“ wird ein Hauptseminar (ohne Hausarbeit; mit unbenotetem Leistungsnachweis) besucht.
- [nur Erweiterungsfach Latein (90 LP)] Es gibt kein Wahlmodul mehr.
Diese neuen Regelungen gelten für alle Studierenden, die sich ab dem WiSe 23/24 in einen gräzistischen oder latinistischen Studiengang einschreiben. Bei einem Studienbeginn vor dem WiSe 23/24 kann das Studium nach der bisher gültigen Version der Prüfungsordnung weitergeführt und abgeschlossen werden. Es gibt in diesem Fall aber auch die Möglichkeit, auf Antrag in die entsprechende neue Prüfungsordnung zu wechseln. Ob ein solcher Wechsel sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei Beratungsbedarf steht die Fachstudienberatung zur Verfügung.