Erläuterungen zum B.A. Ostasienwissenschaften

Allgemeines
Studienablauf & -inhalte
Struktur
Anerkennungen
Scheinerwerb
Prüfungsordnung
Äquivalenzlösungen

Allgemeines

Die Fachrichtungen Sinologie, Japanologie und Ostasiatische Kunstgeschichte haben zum WS 2004/05 einen neuen Studiengang eingefuehrt, den B.A. Ostasienwissenschaften. Dieser erweitert das Qualifikationsspektrum der Absolventen, ueberwindet die kuenstliche Einengung auf die Grenzen der Nationalstaaten und trägt der realgeschichtlichen Vernetzung innerhalb der Region sowie der Region Ostasien mit der Welt Rechnung. Zugleich sichert er weiterhin die intensive und erfolgreiche Heidelberger Sprachausbildung in Chinesisch (s.u. Propädeutikum) und Japanisch.

Eine erste Bachelor-Ordnung wurde 2004 verabschiedet. 2006 wurde die Ordnung an die neuen Bestimmungen innerhalb der Universitaet Heidelberg angepasst. Studierende, die im WS 2004 und 2005 angefangen haben zu studieren, koennen zwischen einem Abschluss nach der ersten (2004) oder der geaenderten Fassung (2006) waehlen.

Studierenden in der Anfangsphase der Magisterstudiengänge Sinologie, Japanologie oder Ostasiatische Kunstgeschichte wird der Übertritt in den Studiengang ermöglicht (s.u. Äquivalenzlösung).

In den Grundzügen sieht der Studiengang vor:
Studierende studieren im Bachelorstudiengang Ostasienwissenschaften. Sie legen sich auf eine der beiden Sprachen Chinesisch oder Japanisch fest. Der Studiengang besteht aus einem übergreifenden ostasienwissenschaftlichen Teil, einem Sprachteil, einem spezifischen Teil, der sich auf China, Japan oder die Ostasiatische Kunstgeschichte konzentriert, einem Ergänzungsfach sowie einem Zusatzteil, der übergreifende und berufspraktische Qualifikationen vermittelt.

Der B.A. Ostasienwissenschaften mündet in die M.A. Studiengänge Japanologie, Moderne und Klassische Sinologie sowie Ostasiatische Kunstgeschichte.

Studierende, die sich im Studiengang B.A. Ostasienwissenschaften in Heidelberg einschreiben, sollten dies direkt an die Adresse baoa_[at]_sino.uni-heidelberg.de unter Stichwort "Anmeldung" mitteilen und die geplante Spezialisierung (Sinologie, Japanologie, Ostasiatische Kunstgeschichte) mit angeben. Dies ist erforderlich, damit die Kurse entsprechend der Teilnehmerzahl geplant werden können.

Studienablauf und -inhalte

Die Regelstudienzeit für den BA-Studiengang Ostasienwissenschaften beträgt einschließlich der Abschlussprüfung sechs Semester, bestehend aus einem Grundstudium von vier Semestern und einem Vertiefungsstudium von zwei Semestern, welche die in der Semesterübersicht aufgeführten Lehrveranstaltungen umfassen. Der Umfang des Studienganges beträgt 180 Credit Points.

Das Studium besteht aus einem Kernbereich und einem Ergänzungsbereich. Kernbereich sind die Ostasienwissenschaften. Der Kernbereich untergliedert sich in die Unterbereiche "Sprachliche Kompetenz", "Regionalspezifische Kompetenz", und "Fachspezifische Kompetenz". Innerhalb des Unterbereichs "Sprachliche Kompetenz" wählen die Studierenden eine der Sprachen "Chinesisch" oder "Japanisch". Innerhalb des Unterbereichs "Fachspezifische Kompetenz" entscheiden sich die Studierenden für "Japanologie", "Ostasiatische Kunstgeschichte" oder "Sinologie". Der Ergänzungsbereich besteht zum einen aus dem wissenschaftlichen Nebenfach ("Disziplinäre Kompetenz"), zum anderen aus dem Erwerb überfachlicher, berufsfeldorientierter Qualifikationen ("Fachübergreifende Kompetenz").

Als wissenschaftliches Nebenfach kann jedes Fach gewählt werden, das für eine interdisziplinäre Verbindung mit den Ostasienwissenschaften geeignet ist und ein 25 % Nebenfach anbietet.

Der Ergänzungsbereich schließt eine berufspraktische Tätigkeit ein. Dieses Element ist aus verschiedenen übergreifenden Kompetenzen frei zu wählen und zusammenzustellen. Möglich sind beispielsweise ein Praktikum, Projektarbeit, Schreibwerkstadt, Rhetorik, fächerübergreifendes kulturwissenschaftliches Grundlagenwissen, Ringvorlesungen, universitärer Auslandsaufenthalt, zusätzlicher Spracherwerb, Schlüsselkompetenzen, etc. Insgesamt sind fuer den 75%-BA 10 LP zu erbringen. Genaueres siehe  Anlage 3 der Prüfungsordnung.

Die Studieninhalte sind in einer separaten  Auflistung der Module gegliedert. Es werden Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule unterschieden. Unter den Wahlpflichtmodulen kann der bzw. die Studierende wählen. Dabei muss er bzw. sie die vorgeschriebene Zahl von Leistungspunkten erreichen. Wird ein Modul gewählt, so müssen alle Leistungen, die zu diesem Modul gehören, erbracht werden.

Struktur des B.A. Ostasienwissenschaften

Modulhandbuch

Ausführlichere Erläuterungen zu den einzelnen in der Semesterübersicht aufgelisteten Modulen befinden sich im aktuellen Modulhandbuch:

Stundenplan

Der jeweils aktuelle Stundenplan lässt sich über das  Vorlesungsverzeichnis der Universtität Heidelberg zusammenstellen. Zu den Musterstundenplänen.

Pflichtkurse zum modernen Spracherwerb (nach dem Propädeutikum):

  • 3. Semester
    • 2 sws Lishigushi/Grammatik
    • 2 sws VR Zeitungen
    • zusaetzlich, optional Wirtschaftssprache
  • 4. Semester
    • 2 sws Zeitungen Taiwan
    • zusaetzlich, optional Politiksprache
  • 5. Semester
    • 2 sws Hörverständnis
    • 2 sws Textlektüre (z. Bsp. Philosophiegeschichten, Kurzgeschichten, Zeitungen VR Teil 2)
  • 6. Semester
    • 2 sws Uebersetzungstraining
    • 2 sws Textlektuere zum Hauptseminar

Die Zahl der Sprachkurse nimmt im Vergleich zum Propaedeutikum drastisch ab. Es wird deswegen geraten, über die Pflichtkurse hinaus unbedingt weitere Sprachkurse zu besuchen.

Anerkennung von Studienzeiten und -prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen Universitäten werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen anderer Universitäten werden angerechnet, soweit sie gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des BA-Studiengangs Ostasienwissenschaften an der Universität Heidelberg im wesentlichen entsprechen. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb Deutschlands erbracht wurden, werden die von Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften beachtet (s.u. Äquivalenzlösung).

Art und Umfang der Orientierungs- und Zwischenprüfung

Siehe hierzu die aktuelle Prüfungsordnung.

Zulassungsvoraussetzung, Art und Umfang der B.A.-Prüfung

Zu einer B.A.-Prüfung kann nur zugelassen werden, wer

  1. das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzt,
  2. an der Universität Heidelberg für den BA-Studiengang Ostasienwissenschaften eingeschrieben ist,
  3. seinen Prüfungsanspruch in einem BA-Studiengang Ostasienwissenschaften weder an der Universität Heidelberg noch einer anderen deutschen Universität verloren hat.

B.A.-Arbeit:

  1. Der Kandidat bzw. die Kandidatin soll in der B.A.-Arbeit nachweisen, dass er bzw. sie imstande ist, eine Fragestellung des Faches selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
  2. Die B.A.-Arbeit kann sich auf den Inhalt einer Lehrveranstaltung beziehen. Der Kandidat bzw. die Kandidatin kann das Thema sowie eine prüfungsberechtigte Lehrkraft als Betreuer bzw. Betreuerin vorschlagen. Die Arbeit kann von jedem Prüfungsberechtigten betreut werden. Der Zulassungsantrag ist beim Gemeinsamen Prüfungsamt zu stellen.
  3. Das Thema der B.A.-Arbeit kann innerhalb von einer Woche nach Vergabe zurückgegeben werden. Von dieser Möglichkeit darf nur einmal Gebrauch gemacht werden.
  4. Thema und Aufgabenstellung der B.A.-Arbeit sind so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann.
  5. Die B.A.-Arbeit ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Ausnahmen kann der bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder dessen Stellvertretung auf Antrag des Kandidaten und nach Anhörung des Betreuers bzw. der Betreuerin gestatten.
  6. Die B.A.-Arbeit wird von zwei Prüfern bzw. Prüferinnen unabhängig voneinander begutachtet und bewertet. Eine bzw. einer von ihnen muss ein Professor bzw. eine Professorin sein. Einer bzw. eine von ihnen muss der Betreuer bzw. die Betreuerin der Arbeit sein. Der zweite Prüfer bzw. die zweite Prüferin wird von dem bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder dessen Stellvertretung bestellt. Die Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Bewertungen. Bei Abweichungen in den beiden Noten um mehr als eine Notenstufe entscheidet der Prüfungsausschuss. Er kann dazu einen dritten Gutachter bzw. eine dritte Gutachterin bestellen.Die Bewertung der Abschlussarbeit ist dem Prüfling spätestens acht Wochen nach Abgabe der Arbeit mitzuteilen.
  7. Angaben zum Prozedere finden Sie hier.

Formale Voraussetzungen zum Erwerben eines Scheins im B.A. Ostasienwissenschaften

(alle Veranstaltungen außer mehrfach wöchentlich abgehaltene Sprachkurse)

Da regelmäßige Mitarbeit eine wesentliche Säule für die sinnvolle Gestaltung des Unterrichts und für einen erfolgreichen Studienverlauf ist, gelten folgende Regeln zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen:

Unentschuldigtes Fehlen ist nur bis zu 2 mal pro Semester pro Lehrveranstaltung möglich. Darüber hinausgehendes Fehlen muss schriftlich und nachvollziehbar begründet werden (z.B. durch Vorlage eines Attests). Die Bewilligung des Scheins liegt in diesem Fall im Ermessen des Dozenten. Ein Anspruch besteht nicht.

Klausuren oder andere Leistungsnachweise müssen geschrieben bzw. erbracht werden. In dringenden Fällen kann bei mehreren Leistungsnachweisen in einer Lehrveranstaltung eine davon durch schriftliche Begründung des Fehlens (s.o.) erlassen werden, so dass die Nicht-Erbringung der Leistung nicht negativ verrechnet wird. Bei unentschuldigtem Nicht-Erbringen einer Leistung wird dies mit 0 Punkten in die Berechnung der Gesamtnote eingerechnet. Bei zweifachem Nicht-Erbringen eines Leistungsnachweises innerhalb einer Lehrveranstaltung kann kein Schein erworben werden. Eine bestandene Lehrveranstaltung kann nicht nochmals belegt werden.

Die Anmeldung für Klausuren und Hausarbeiten für den Scheinerwerb (gilt auch für unbenotete Teilnahmescheine) für bei uns eingeschriebene Bachelor- und Masterstudierende (sowohl Hauptfach- als auch Nebenfachstudierende) erfolgt ab sofort online über das LSF.

Die An- u. Abmeldefristen für die Prüfungsanmeldung in LSF werden über die CN-INTERN-Mailingliste bekannt gegeben. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Anmeldung am Beispiel eines Bachelorstudierenden finden Sie  hier. Die Anmeldung für Masterstudierende erfolgt analog zur Anmeldung für Bachelorstudierende.

Falls Sie nach der Anmeldung beschließen, doch keinen Schein machen zu wollen, melden Sie sich rechtzeitig vom Kurs wieder ab. Ansonsten gilt eine Nicht-Teilnahme an der Prüfung (oder Hausarbeit etc.) als unentschuldigter Rücktritt und wird so auch vermerkt.

Im Detail bedeutet dies für alle sinologischen BA/MA-Kurse außer dem Propädeutikum, welches bereits eine eigene Regelung besitzt:

  1. Anmelden/Abmelden: Sie melden sich zum Scheinerwerb über das LSF an. Die An- u. Abmeldefristen für die Prüfungsanmeldung in LSF werden über die CN-INTERN-Mailingliste bekannt gegeben. Ohne Anmeldung können Sie keinen Schein erwerben und somit auch nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sie können sich über das LSF abmelden bis zum Montag der vorletzten Vorlesungswoche. Dies sollten Sie tun, wenn Sie die Prüfung für den Schein nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt ablegen können, z.B. wegen längerer Krankheit, zu vielen Fehlzeiten oder aus sonstigen Gründen. Melden Sie sich nicht ab, wird der Kurs automatisch verbucht. Melden Sie sich ab, wird hingegen nichts verbucht. Sie haben dann die Möglichkeit, den Kurs beim nächsten Turnus wieder zu belegen und keinen Fehlversuch-Eintrag o.ä.
  2. Nicht abgemeldet, kurzfristig erkrankt: Wenn Sie kurzfristig erkranken und deshalb an der Prüfung, für die Sie sich angemeldet (und nicht mehr fristgerecht abgemeldet) haben, nicht teilnehmen können, müssen Sie dies unverzüglich mit Attest belegen. Nur dann kann der Dozent den Eintrag "Attest" im internen LSF setzen. Dieser der Verwaltung ersichtliche Eintrag ermöglicht es Ihnen, an einer Nachprüfung teilzunehmen, wenn Sie dies wollen. Sie können ebenso im folgenden Turnus die Prüfung regulär ablegen. Der Eintrag "Attest" wird erfasst, vermindert aber nicht die Zahl Ihrer möglichen Prüfungsversuche.
  3. Nicht abgemeldet, Prüfung abgelegt, nicht bestanden: Wenn Sie die reguläre Prüfung ablegen und nicht bestehen, wird "nicht bestanden" verbucht. Dies ermöglicht es Ihnen, an einer Nachprüfung teilzunehmen, wenn Sie dies wollen. Sie können ebenso im folgenden Turnus die Prüfung ablegen. Der Eintrag "nicht bestanden" ist ein Fehlversuch.
  4. Nicht abgemeldet, nicht erschienen: Wenn Sie sich nicht abgemeldet haben und zur Prüfung ohne Attest-Vorlage nicht erscheinen, wird "Rücktritt unentschuldigt" eingetragen. Damit sind Sie von einer Nachprüfung ausgeschlossen. Der Eintrag "Rücktritt unentschuldigt" ist ein Fehlversuch. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre zweite Prüfungschance im folgenden Turnus wahrzunehmen.
  5. Nachklausuren: Generell werden Kurse insgesamt bestanden oder nicht. Sollten Sie einen Kurs insgesamt nicht bestanden haben, können Sie sich für eine Nachklausur anmelden, sofern Sie dazu berechtigt sind (s.o.) (Anmeldung wieder über LSF, ebenso auch hier: abmelden ist möglich: Abmeldefrist: 1 Woche vor der Klausur). Die Nachklausuren testen den Gesamtkurs und ergeben die Kursnote.
  6. Zentraltermine für Nachklausuren in der Sinologie: Nachklausuren werden für das Wintersemester am 15.3., für das Sommersemester am 15.9. abgehalten. (Liegen diese Termine auf einem Wochenende, gilt der folgende Montag). Ausnahme sind das Propädeutikum und die ZO Kurse „Ostasien in der Weltgeschichte“ (I und II), „Kulturelle Grundlagen Ostasiens“, und „Einführung Bildanalyse“. Für diese Kurse können alternative Nachklausurtermine festgelegt werden.

Prüfungsordnungen für den BA-Studiengang Ostasienwissenschaften

Die aktuellen Prüfungsordnungen befinden sich bei den Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern sowie im Downloadcenter der Universität Heidelberg.

 

 

Zuletzt bearbeitet von: AF
Letzte Änderung: 13.06.2024
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