Promotion
Hinweis: Dissertationen können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache angefertigt werden.
Zweck der Promotion
Durch die Promotion wird die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Dieser Nachweis setzt:
- die Vorlage einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) aus dem Promotionsfach und
- eine mündliche Prüfung (Disputation) in diesem Fach voraus
Zulassung
Für eine Zulassung zur Promotion im Fach "Sinologie" ist i.d.R. ein überdurchschnittlicher Abschluss eines Magister- oder Masterexamens in Sinologie oder einem vergleichbaren Studiengang Voraussetzung. Die generellen Voraussetzungen und mögliche Sonderfälle regelt die Promotionsordnung.
Konkrete Schritte:
- Nehmen Sie Kontakt mit einem/r als Betreuer/in anvisierten Professor/in auf, fügen Sie ein Kurzexposé Ihres Themas bei sowie Kopien Ihrer vorigen Abschlusszeugnisse und einen Lebenslauf. Benennen Sie mögliche Referenzen, sofern Sie dem/r Professor/in noch nicht persönlich bekannt sind. Ggf. werden Sie um weitere Materialien gebeten. Sie brauchen, bevor Sie sich bei der Fakultät melden, eine Betreuungszusage eines/r Professors/in.
- Wenn Sie die Betreuungszusage bekommen, reichen Sie Ihre Unterlagen bei der Fakultät ein. Genaueres finden Sie auf der Webseite der Philosophischen Fakultät. Die Fakultät entscheidet über Ihre Annahme als Doktorand/in.
- Wenn Sie angenommen sind, können Sie sich fakultativ als Doktorand/in an der Universität immatrikulieren.
Serviceangebote und Regelungen für Doktoranden
Auf der Webseite der Graduiertenakademie finden Sie eine Reihe von Merkblätter zu Serviceangeboten und Regelungen für Doktoranden an der Universität Heidelberg.
Zuletzt bearbeitet von:
SV
Letzte Änderung:
28.02.2024