Allgemeine Informationen zu Stipendien

Institutsstipendien
Bewerbung
Socrates/Erasmus Programm

Institutsstipendien

Jedes Jahr vergibt das Institut für Sinologie Jahres- bzw. z.T. auch Halbjahresstipendien an die Studierenden des Instituts, vornehmlich an Teilnehmer des Propädeutischen Jahrs, die sich durch hervorragende Studienleistungen auszeichnen.
Das Stipendium kann nur im Falle eines bestandenen Propaedeutikums angetreten werden. Im Falle des Nichterfolgs muss das Stipendium zurueckgegeben werden und wird an Kandidaten der Warteliste vergeben.

1. Studienplätze

a) Das Institut für Sinologie vergibt folgende Stipendien an Studenten der Sinologie bzw. des Bachelor Ostasienwissenschaften mit Schwerpunkt Sinologie:

  • Beijing
    Beijing Waiguoyu Daxue (Beijing Foreign Studies University / BFSU):  3 Plätze / 1 Jahr (je 10 Monate) bzw.  6 Plätze / ½ Jahr (je 5 Monate)
  • Shanghai
    Shanghai Waiguoyu Daxue (Shanghai Internat. Studies University / SISU): 4 Plätze / 1 Jahr (je 10 Monate) bzw.  8 Plätze / ½ Jahr (je 5 Monate)
  • Tianjin
    Nankai Daxue: 5 Plätze / 1 Jahr (nur Studiengebührenerlass)
    (vorrangig für Studierende in höheren Semestern oder mit besonders herausragenden Leistungen)
  • Taipei
    Wenhua Daxue (Chinese Culture University / CCU):2 Plätze / 1 Jahr bzw. 4 Plätze / 1/2 Jahr (nur Studiengebührenerlass)
    National Taiwan Normal University (NTNU):  Exchange Agreement, Exchange Program Information, 2 Plätze / 1 Jahr bzw. 4 Plätze / 1/2 Jahr
    National Taiwan University (NTU): 2 Plätze / 1 Jahr bzw. 4 Plätze / 1/2 Jahr (nur Studiengebührenerlass)

Die Stipendien in der VR China umfassen einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten sowie den Verzicht auf Studiengebühren und auf Miete für ein Wohnheimzimmer. Außerdem ist für ärztliche Versorgung auf dem Campus gesorgt. Die Stipendien an der CCU (Taiwan) und NTNU (Taiwan) umfassen den Erlass der Studiengebühren sowie die Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum auf dem Campus der Universität.  Alle zusätzlich anfallenden Kosten (wie Flugticket, Visumgebühren, Impfkosten) trägt der Stipendiat selbst.

b) Weiterhin vergibt das Dezernat Internationale Beziehungen der Universität Heidelberg folgende China- und Taiwan-Stipendien für fächerübergreifende Austauschprogramme:

 

Die Bewerbung für diese Stipendien erfolgt über  Frau Dietlind Wünsche beim Dezernat Internationale Beziehungen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen, die von denen der Institutsstipendien in der Regel abweichen.

2. Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für die Institutsstipendien läuft jeweils bis zum 31. Januar. Alle Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail und in einer Datei (d.h. ein pdf-scan als 1 Anhang und nicht mehrere Anhänge) an  stipendien-cn@zo.uni-heidelberg.de (Betreff: "Bewerbung Institutsstipendium") einzureichen.

Eine vollständige Bewerbung per E-Mail beinhaltet folgende Dokumente als Anhang:

  • ein an Frau Prof. Dr. Barbara Mittler gerichtetes Anschreiben („letter of motivation“) mit Informationen über
    • welche Universität bevorzugt wird und warum
    • Dauer des Aufenthalts (1 Jahr oder 6 Monate)
    • wenn 6-monatiger Aufenthalt: wann Studienbeginn (Winter- oder Sommersemester)
    • vollständige Adresse, inklusive E-Mail und Tel.Nr
    • Muster:  Motivationsschreiben
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • eine Darstellung des bisherigen Studienganges, der zukünftigen Studienpläne und des Berufswunsches
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • eine Notenliste ( Notenliste) mit allen bekannten Noten aus Haupt- und Nebenfächer und allen Semestern (alle Klausuren, Tests etc.) statt Kopien der Leistungsnachweise wie z.B. Scheine
  • Mitteilung / Nachweise über extrakurrikuläre Aktivitäten

3. Vorbereitung der Unterlagen

Folgende Formulare werden den Stipendiaten vom Sekretariat ausgehändigt:

  • Applicaton form der jeweiligen Universität
    WICHTIG: Lichtbild nicht vergessen sowie – im Falle eines Taiwan-Stipendiums Angabe des chinesischen Namens des Studierenden, bitte die Laufzeit des Reisepasses überprüfen – die Reisepassnr. muss in das Formular eingetragen werden. Die Application Form muss schnellstmöglich, vollständig und in Druckschrift ausgefüllt dem Sekretariat abgegeben werden!
    Nur für Taiwan-Stipendiaten gilt: Hier müssen zusätzlich noch ein sog. Letter of Motivation sowie eine Kopie des Passes beigefügt werden.
  • Physical Examination Record
    WICHTIG: Der Arztstempel muss über eine Ecke des Passbilds gehen!!!
    Ebenfalls ist zu beachten, dass für manche Impfungen (wie z. B. bei der Twinrix- Kombinationsimpfung gegen Hepatits A und B) ein längerer Impfzeitraum einzuplanen ist. Informationen und Impfungen erhält jeder Student beim Institut für Tropenhygiene der Universität Heidelberg, INF 324. Die ärztliche Untersuchung darf bei Einreise in China jedoch nicht zu alt sein (vor allem der HIV-Test)! Der Physical Examination Record muss der Universität in China vorgelegt werden.
    Ein Visumsantrag wird ebenfalls ausgehändigt. Um das Visum muss sich jedoch jeder Stipendiat selbst kümmern, ebenso wie um die rechtzeitige Buchung eines Fluges. Visa werden in der Regel schnell und unkompliziert von sogenannten Visumagenturen besorgt. Wir empfehlen die Visum Centrale in Bonn, Berlin oder Frankfurt, deren Auftragsformulare und spezielle Merkblätter wir ebenfalls zu den Unterlagen legen.
    WICHTIG: Die Gültigkeit des Reisepasses muss von den Studenten überprüft werden! Es gilt: Für X-Visa sollte der Reisepass noch 1 Jahr, bei F-Visa ein halbes Jahr nach Ausstellung des Visums gültig sein.

4. Letter of Acceptance und Visa Application for studying in China

Erfahrungsgemäß dauert es einige Wochen, bis die Bestätigung über die erfolgreiche Studienplatzvergabe (Letter of Acceptance) der ausländischen Universität sowie das für die Beantragung eines sogenannten X-Visums (Jahresvisum für ausländische Studierende in China) bzw. F-Visums (für Halbjahresstipendien; das F-Visum ist 180 Tage gültig) benötigte Schreiben (Visa application for studying in China) in Heidelberg eintreffen. Sobald die Unterlagen da sind, werden die Stipendiaten unverzüglich benachrichtigt und zur Abholung in das Sekretariat gebeten.

5. Rücktritt vom Stipendium

Ein Rücktritt vom Stipendium ist nur unter Angabe von schwerwiegenden Gründen möglich. Diese müssen E-Mail dem Sekretariat rechtzeitig, d.h. bis Mitte Mai mitgeteilt werden, damit der Studienplatz nicht verfällt und an einen anderen Studenten im Nachrückverfahren weitergegeben werden kann.

Socrates-/Erasmus-Programm

Informationen zum Socrates-/Erasmus-Programm finden Sie auf der ZO-Seite "Partner und Stipendien".

Zuletzt bearbeitet von: AF
Letzte Änderung: 25.11.2024
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