Prof. Dr. Christian Hattenhauer
Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte
Direktor am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft (Germanistische Abteilung)
Universität Heidelberg
Prof. Hattenhauer befasst sich besonders mit den historischen und europäischen Bezügen des Bürgerlichen Rechts. Seine Interessengebiete liegen in der zivilrechtlichen Dogmengeschichte, dem juristischen Humanismus, der deutschen Gesetzgebungsgeschichte des 19. Jahrhunderts sowie der Verfassungsgeschichte.
Zu seinen Publikationen zählen neben Aufsätzen und Lexikonartikeln zur Rechtsgeschichte und zum Bürgerlichen Recht die Monographien „Einseitige private Rechtsgestaltung. Geschichte und Dogmatik“, „Wahl und Krönung Franz II. AD 1792. Das Heilige Reich krönt seinen letzten Kaiser – Das Tagebuch des Reichsquartiermeisters Hieronymus Gottfried von Müller und Anlagen“ sowie „Schuldenregulierung nach dem Westfälischen Frieden. Der sog. § de indaganda und seine Umsetzung im Jüngsten Reichsabschied (AD 1648 und 1654)“. Seit 2011 laufen von der DFG geförderte Arbeiten an einer Edition der Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Königreich Sachsen von 1863/65.
Prof. Hattenhauer ist Mitherausgeber der „Rechtshistorischen Reihe“. Er ist Gründungsmitglied und Vizepräsident der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft e. V., Mitglied der Kommissionen „Deutsches Rechtswörterbuch“ und „Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts“ an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften sowie Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Arbeitsbereich im FIIT
III. Theologie und Rechtswissenschaft
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