Familie und Kinder Schulen
In Deutschland besteht für alle Kinder Schulpflicht vom 6. bis zum 15. Lebensjahr. Es gibt verschiedene Schulen unter staatlicher, privater oder konfessioneller Trägerschaft, darunter Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.
Schulpflicht und Aufenthaltserlaubnis
Je nachdem, wie lange Sie sich mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten, müssen Sie Ihre Kinder bei einer deutschen Schule anmelden oder von der Schulpflicht befreien lassen. Eine Schulbescheinigung (oder Befreiung von der Schulpflicht) ist auch oft für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Die große Mehrheit der Schulen in Deutschland wird vom Staat betrieben. Ihre Kinder können diese Schulen daher kostenlos besuchen. In einigen Schulen endet der Unterricht bereits gegen 14h00. In der Regel wird aber eine Nachmittagsbetreuung in der Form von Schulkindertagesstätten bzw. Schulhorte angeboten. Diese Einrichtungen bieten Betreuung, Mahlzeiten, Hausaufgabenhilfe und Freizeitaktivitäten für Kinder von berufstätigen Eltern an. Sie sind jedoch kostenpflichtig.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer passenden Schule für Ihr Kind. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn Ihr Kind schulpflichtig ist.
Schulamt
Auskünfte über die verschiedenen Schulen und Schularten erteilt auch das Staatliche Schulamt Mannheim. Das Staatliche Schulamt Mannheim ist zuständig für die Schulen in Heidelberg und Mannheim, dem Neckar-Odenwald-Kreis und dem Rhein-Neckar-Kreis.
Ferienangebote
Die Stadt Heidelberg bietet ein breites Ferienangebot für Kinder und Jugendliche an. Familien können über das Ferienportal das ganze Jahr über Ganztags- oder punktuelle Angebote finden. Im Sommer erhalten Heidelberger Kinder, die sich für den Ferienpass angemeldet haben, viele Vergünstigungen wie kostenlosen Eintritt in das Freibad und den Zoo. Zudem haben sie die Möglichkeit, durch die Angebote des Ferienpasses Neues auszuprobieren.