Rückblick - 100 Jahre Frauenwahlrecht
Wählen – dieses Recht ist heute selbstverständlich. So selbstverständlich, dass es manch einer zur lästigen Pflicht wird, der man vielleicht nur halbherzig oder gar nicht nachkommt. Das war vor 100 Jahren anders! Als 1919 bei der Wahl zur Verfassunggebenden Nationalversammlung Frauen erstmals deutschlandweit kandidieren und ihre Stimme abgeben durften, nutzten sie ihr Recht: Rund 90 Prozent der Frauen gingen wählen, und beinahe 10 Prozent der gewählten Abgeordneten waren weiblich. Es sollte 64 Jahre dauern, bis ein solcher Frauenanteil in einem deutschen Parlament wieder erreicht wurde – 1983 im 10. Deutschen Bundestag.
Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland nahm die Universität Heidelberg zum Anlass, Geschichte und Zukunft der politischen Partizipation zu diskutieren. In der Woche (->100 Jahre Frauenwahlrecht) vor dem historischen 12. November wurden gewissermaßen in einem Countdown Stimmen und Stationen des Kampfes sicht- und hörbar – in Bild, Film, Ausstellung, Lesung und Musik. Zum Abschluss ging der Blick in die Zukunft: Denn Ein- und Ausschlusskriterien politischer Partizipation müssen immer wieder neu verhandelt werden.
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