Über das ERASMUS-Mobilitätsprogrammn
Das ERASMUS Mobilitätsprogramm geht unter dem Dach des EU-Bildungsprogrammes ERASMUS+ ab 2014 in eine neue Phase. Dieses Aktionsprogramm der Europäischen Union dient der Förderung der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulbildung, allgemeine Schulbildung, Erwachsenenbildung und Fremdsprachenausbildung.
Gefördert werden die Mobilität von Studierenden und Dozenten, die Entwicklung von gemeinsamen Lehrplänen sowie die Einführung neuer Technologien im Bereich der Lehre. Der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen liegt im Studierendenaustausch.
Teilnahmeberechtigt sind: Die 28 EU-Mitgliedstaaten, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Türkei und FYR Mazedonien.
Nationale Agentur für Deutschland ist der Deutsche Akademsiche Austauschdienst (DAAD).
Inter-Institutional Agreements
Die Grundlage für die ERASMUS-Hochschulkooperationen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen jeweils zwei europäischen Partnern eines gemeinsamen Fachbereichs. In diesen bilateralen Vereinbarungen werden die Anzahl der Studierenden sowie die Dauer der Auslandsaufenthalte festgelegt. Ein Auslandsaufenthalt umfaßt mindestens 3 und maximal 12 Monate innerhalb eines Zyklus. An beiden Partnerinstituten gibt es ERASMUS-Fachkoordinatoren, die den Austausch fachlich betreuen und koordinieren.