Trainingsaufenthalte Personalmobilität

Das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Mit der ERASMUS+ Personalfortbildung (Staff Mobility for Training - STT) können Auslandsaufenthalte ab zwei Tagen gefördert werden. Die Förderung beinhaltet länderspezifische Tagessätze, eine Pauschale für Fahrtkosten und ggf. Sonderzuschüsse.

Wer wird gefördert?

ERASMUS+ Personalfortbildungen können von wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Hochschulmitarbeitenden beantragt werden, die ein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg haben. Eine Förderung von Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Reisen mit Kind / Reisen bei körperlichen Einschränkungen) ist mit zusätzlichen Zuschüssen möglich.

Aufgrund begrenzter ERASMUS+ Mittel und gemäß der Vergaberichtlinie des DAAD sollen bevorzugt Mitarbeitende einen Zuschuss erhalten, die bisher noch keine ERASMUS+ Personalfortbildung durchgeführt haben. Sind ausreichende Mittel vorhanden, können auch wiederholte Förderanträge berücksichtigt werden. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von ERASMUS+ Partnerhochschulen bzw. ausländischen Einrichtungen / Unternehmen angeboten werden. Die Förderdauer umfasst i.d.R. einen Zeitraum von 2 bis 5 Arbeitstagen. Längere Förderzeiten sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache und ausreichender ERASMUS+ Mittel möglich. 

Viele Universitäten bieten sogenannte Staff Weeks an, die etwa fünf Arbeitstage dauern und hochschulrelevante Workshops oder auch Sprachkurse umfassen. Weitere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Datenbank bzw. auf der iMotion-Website.  

Folgende Aktivitäten können gefördert werden:

  • Hospitationen bei ausländischen Kolleg*innen mit ähnlichem Arbeitsbereich
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (nur bei Dozierenden)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Förderungen von Forschungsvorhaben, Forschungskonferenzen sowie ggf. anfallende Kurs- oder Teilnahmegebühren können nicht aus ERASMUS+ Mitteln übernommen oder bezuschusst werden. 

Die Kontaktaufnahme mit der gastgebenden Einrichtung sowie die Planung und Organisation des Aufenthalts liegt bei der/des Antragstellenden. Die Fort- und Weiterbildung benötigt die Zustimmung der zuständigen Personalverantwortlichen durch Genehmung der Dienstreise. Gern steht Ihnen das Dezernat Internationale Beziehungen beratend zur Seite. 

Wie kann die ERASMUS+ Förderung beantragt werden?

Anträge für die Bezuschussung einer ERASMUS+ Personalmobilität sollten frühzeitig, spätestens 4 Wochen vor Antritt der Mobilität, per E-Mail beim Dezernat Internationale Beziehungen eingehen und folgende Informationen enthalten:

  • Name des/der Antragstellenden und Beschäftigungsort an der Uni HD
  • Name der Gasteinrichtung und Ort
  • Geplanter Zeitraum/Dauer des Aufenthaltes 
  • kurze Beschreibung des Vorhabens (ggf. Einladungsschreiben, Programm)

Nach Erhalt des formlosen Antrages per E-Mail werden weitere Informationen und ein Trainingsagreement zugeschickt. Diese ERASMUS+ Mobilitätsvereinbarung (Trainingsagreement) muss vor Antritt der Reise von der/dem Beschäftigten, der Gasthochschule und Heimathochschule abgestimmt und mit dem Dienstreiseantrag eingereicht werden. Auf Grundlage dieser Dokumente wird die Fördervereinbarung (Grant Agreement) zwischen der/dem Reisenden und der Universität Heidelberg, vertreten durch das Dezernat Internationale Beziehungen, geschlossen. 

Eine frühzeitige Antragstellung ist empfehlenswert, da die Förderung einer ERASMUS+ Personalmobilität nur bei ausreichenden ERASMUS+ Mitteln ermöglicht werden kann. Das Dezernat Internationale Beziehungen steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die ERASMUS+ Förderung gilt für Aufenthalte in allen Teilnahmeländern des ERASMUS+ Programms. Sie wird berechnet mit einer länderspezifischen Tagespauschale und einer Fahrtkostenpauschale, die nach Entfernung zwischen Heimathochschule und Gastinstitution per EU-Entfernungsrechner zugeteilt wird. Für Reisen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften kann eine erhöhte Reisekostenpauschale (Green Travel) gezahlt werden. Die genauen Pauschalsätze sind in der Tabelle unten aufgeführt.

Aufgrund begrenzter ERASMUS+ Mittel kann i.d.R. nur ein Zeitraum von maximal 5 Tagen bezuschusst werden, auch wenn die Mobilität über einen längeren Zeitraum erfolgen sollte. 

Tagespauschale je nach Ländergruppe

Gruppe 1: 180 Euro am Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Gruppe 2: 160 Euro am Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Gruppe 3: 140 Euro am Tag
Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Fahrtkostenpauschale

Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattat. Diese werden europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (siehe „Entfernungsrechner“) ermittelt.

Reisedistanz                   Standardpauschale                 Green Travel 
10      –      99 km                      20 EUR                                        - 
100    –    499 km                   180 EUR                                 210 EUR     
500    – 1.999 km                   275 EUR                                 320 EUR
2.000 – 2.999 km                   360 EUR                                 410 EUR
3.000 – 3.999 km                   530 EUR                                 610 EUR
4.000 – 7.999 km                   820 EUR                                       - 
8.000 und mehr                   1.100 EUR                                       -