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Praktikumsordnung - PCII, PC_B2 und Nebenfach Chemie

 


Vortestat

Vor Ausführung eines jeden Versuchs ist ein Vortestat bei dem zuständigen Versuchsbetreuer abzulegen, in dem die grundlegenden Kenntnisse über den Versuchsaufbau, das Messprinzip und die Versuchsdurchführung geprüft werden. Das Bestehen des Vortestats ist die Voraussetzung für die Ausführung eines Versuches. Bei zweimaligem Nichtbestehen des Vortestats zu einem Versuch gilt der Versuch als nicht bestanden. Die Terminvereinbarung für ein Vortestat erfolgt per E-Mail (unter Verwendung der Universitäts-E-Mail-Adresse für Studierende: http://www.urz.uniheidelberg.de/presse-und-medien/emailadresse.html) direkt mit dem zuständigen Versuchsbetreuer. Die Terminanfrage seitens der Studierenden muss mindestens eine Woche vor dem in der Versuchstermineinteilung festgelegten Datum für die Versuchsausführung erfolgen.

Versuchsdurchführung

Die Durchführung der Versuche erfolgt gemäß der vorab erstellten Versuchstermineinteilung. An jedem Versuchstag ist vor Beginn der Versuchsausführung die persönliche Anmeldung im Büro des Praktikums bei den Praktikumsassistentinnen (Frau Heisig bzw. Frau Lampert) notwendig. Für jeden Versuch ist während der Ausführung ein ausführliches Messprotokoll anzufertigen, das alle durchgeführten Versuchsschritte, Einstellungen der Messgeräte, Messdaten (bzw. im Falle von rechnergestützten Experimenten die Dateinamen der aufgenommenen Messdaten), Besonderheiten während des Ablaufs usw. enthält. Messdaten-Dateien aus rechnergestützten Experimenten werden im Praktikum zu Kontrollzwecken elektronisch archiviert. Die ordnungsgemäße Versuchsdurchführung muss durch die Praktikums-Assistentinnen bestätigt werden. Dies erfolgt durch das handschriftliche Abzeichnen des Messprotokolls durch Frau Heisig bzw. Frau Lampert. Hierzu muss nach Beendigung des Versuchs (vor Verlassen des Praktikums) das angefertigte Messprotokoll den Praktikumsassistentinnen unaufgefordert vorgelegt werden.

Versuchsauswertung

Anfertigung:
Für jeden der ausgeführten Versuche ist von den Praktikanten eine gemeinsam ausgearbeitete schriftliche Versuchsauswertung anzufertigen, die spätestens 14 Tage nach Versuchsdurchführung im Büro des Praktikums abzugeben ist. Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist wird der Versuch als nicht bestanden gewertet. Bei der Anfertigung der Versuchsauswertungen dürfen elektronische Hilfsmittel, neben Textverarbeitungsprogrammen mit Formeleditoren, auch Tabellenkalkulations- und Datenanalyseprogramme wie z.B. Origin, benutzt werden. Die Versuchsauswertung ist mit einem Deckblatt zu versehen, das zusammen mit einer verbindlichen Gliederungsvorlage für die Versuchsauswertung auf der Praktikums-Webseite bereitgestellt wird. Der Versuchsauswertung ist unbedingt das Original des von den Praktikumsassistentinnen abgezeichneten Messprotokolls beizufügen.
Bewertung und Korrektur, gegebenfalls Überarbeitung:
Die Korrektur, Bewertung und die Rückgabe der Versuchsauswertung an das Büro desPraktikums erfolgt durch den Versuchsbetreuer innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Versuchsauswertung. Die Praktikanten werden über den Eingang ihrer korrigierten und bewerteten Versuchsauswertung im Büro des Praktikums per E-Mail an ihre Universitäts-E-Mail-Adresse benachrichtigt. In der E-Mail wird den Praktikanten der Status ihrer Versuchsauswertung („Alles in Ordnung“ bzw. bei schwerwiegenden Fehlern in der Versuchsauswertung „Überarbeitung ist notwendig“) mitgeteilt.

Status-Meldung „Alles in Ordnung“: In diesem Fall muss innerhalb von 10 Tagen das Versuchsabschlusskolloquium abgehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Frist wird dieser Versuch als nichtbestanden gewertet. Die Terminvereinbarung für dieses erfolgt wieder per E-Mail (unter Verwendung der Universitäts-E-Mail-Adresse für Studierende) direkt mit dem zuständigen Versuchsbetreuer.

Status-Meldung „Überarbeitung ist notwendig“: In diesem Fall muss eine zügige Überarbeitung der Versuchsauswertung erfolgen. Die überarbeitete Version muss zusammen mit der ursprünglichen Version der Versuchsauswertung innerhalb von 7 Tagen im Büro des Praktikums abgegeben werden. Bei Nichteinhaltung der Frist wird dieser Versuch als nicht bestanden gewertet. Die Benachrichtigung der Praktikanten über den Status der überarbeiteten Versuchsauswertung erfolgt innerhalb von 7 Tagen. Generell ist nur eine Überarbeitung möglich. Ist nach dieser Überarbeitung die Versuchsauswertung immer noch fehlerhaft, wird dieser Versuch als nicht bestanden gewertet.

Versuchsabschlusskolloquium

Im mündlichen Versuchsabschlusskolloquium sollen die Praktikanten zeigen, dass sie vertiefte Kenntnisse zum theoretischen Hintergrund des Versuchs sowie über dessen praktischen Umsetzung in experimenteller Form (inkl. der verwendeten Analyse- und Auswerteverfahren) erworben haben. Weiterhin soll die Fähigkeit der Praktikanten zur analytischen und verbalen Wiedergabe dieses Wissens im Rahmen einer wissenschaftlichen Diskussion überprüft werden. Als Diskussionsgrundlage dient hierbei die von den Praktikanten angefertigte finale Versuchsauswertung, die zum Versuchsabschlusskolloquium mitgebracht werden muss. Im Rahmen des Versuchsabschlusskolloquiums wird auch überprüft, ob beide Praktikanten Detailwissen der gemeinsam angefertigten Versuchsauswertung besitzen. Die Leistungen der Praktikanten im Versuchsabschlusskolloquium werden individuell benotet. Bei Nichtbestehen kann das Versuchsabschlusskolloquium einmal wiederholt werden. Ein Versuch gilt nur dann als bestanden, wenn auch das zugehörige Versuchsabschlusskolloquium bestanden wurde.

Benotung

Die Versuchsnote wird für den Praktikanten durch Mittelwertbildung aus der Note für die gemeinsam erarbeitete Versuchsauswertung und der im Versuchsabschlusskolloquium erreichten individuellen Prüfungsnote berechnet. Die Praktikumsgesamtnote stellt den aus allen Versuchsnoten gebildeten Mittelwert dar. Das Praktikum gilt nur dann als bestanden, wenn alle Versuche bestanden wurden. Ein nicht bestandener Versuch kann frühestens im folgenden Semester wiederholt werden.

Plagiate

Falls der begründete Verdacht besteht, dass Teile der Versuchsauswertung ein Plagiat sind (dazu gehört z.B. auch das Zitieren aus Lehrbüchern ohne Quellenangabe), kann die Gruppe vom Praktikum ausgeschlossen werden. Selbiges gilt bei dem begründeten Verdacht auf Fälschung von Messdaten.

Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften

Die für die einzelnen Versuche zur Beachtung angegebenen Sicherheitsvorschriften (z. B. Tragen einer Schutzbrille), sind einzuhalten. Bei Nichtbeachtung kann der Student des Praktikums verwiesen werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass für gebärfähige Arbeitnehmerinnen und werdende sowie stillende Mütter Beschränkungen bei der Durchführung des Praktikums bestehen. Eine Schwangerschaft und auch nur der Verdacht auf eine Schwangerschaft muss daher dem Praktikumsleiter sofort mitgeteilt werden. Während der Stillzeit ist eine Teilnahme am Praktikum nicht möglich.

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Verantwortlich | Letzte Aktualisierung: 07.10.2013
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