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Praktikumsordnung - PCIII

 


Eingangskolloquium

Vor Ausführung eines jeden Versuchs ist ein ausführliches Eingangskolloquium bei dem zuständigen Versuchsbetreuer abzulegen. In diesem sollen die Praktikanten zeigen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse über den Versuchsaufbau, das Messprinzip und die Durchführung der Experimente besitzen, um den Versuch sicher und erfolgreich durchführen sowie die Ergebnisse korrekt auswerten und interpretieren zu können. Wesentlicher Gegenstand des Kolloquiums sind ferner vertiefte Kenntnisse zum theoretischen Hintergrund des Versuchs. Die Fähigkeit der Praktikanten zur analytischen und verbalen Wiedergabe dieses Wissens soll im Rahmen einer wissenschaftlichen Diskussion überprüft werden.

Die Leistungen der Praktikanten im Kolloquium werden individuell benotet. Die Terminvereinbarung für ein Kolloquium erfolgt per E-Mail (unter Verwendung der Universitäts-E-Mail-Adresse für Studierende: http://www.urz.uni-heidelberg.de/presseund-medien/emailadresse.html) direkt mit dem zuständigen Versuchsbetreuer. Die Terminanfrage seitens der Studierenden muss mindestens eine Woche vor dem in der Versuchstermineinteilung festgelegten Datum für die Versuchsausführung erfolgen. Das Bestehen des Kolloquiums ist Voraussetzung für die Ausführung eines Versuches. Bei zweimaligem Nichtbestehen des Eingangskolloquiums zu einem Versuch gilt der Versuch als nicht bestanden.

Versuchsdurchführung

Die Durchführung der Versuche erfolgt gemäß der vorab erstellten Versuchstermineinteilung. An jedem Versuchstag ist vor Beginn der Versuchsausführung die persönliche Anmeldung im Büro des Praktikums bei den Praktikumsassistentinnen (Frau Heisig bzw. Frau Lampert) notwendig. Für jeden Versuch ist während der Ausführung ein ausführliches Messprotokoll anzufertigen, das alle durchgeführten Versuchsschritte, Einstellungen der Messgeräte, Messdaten (bzw. im Falle von rechnergestützten Experimenten die Dateinamen der aufgenommenen Messdaten), Besonderheiten während des Ablaufs usw. enthält. Messdaten-Dateien aus rechnergestützten Experimenten werden im Praktikum zu Kontrollzwecken elektronisch archiviert. Die ordnungsgemäße Versuchsdurchführung muss durch die PraktikumsAssistentinnen bestätigt werden. Dies erfolgt durch das handschriftliche Abzeichnen des Messprotokolls durch Frau Heisig bzw. Frau Lampert. Hierzu muss nach Beendigung des Versuchs (vor Verlassen des Praktikums) das angefertigte Messprotokoll den Praktikumsassistentinnen unaufgefordert vorgelegt werden.

Versuchsauswertung

Anfertigung:
Für jeden der ausgeführten Versuche ist von den Praktikanten eine gemeinsam ausgearbeitete schriftliche Versuchsauswertung anzufertigen, die spätestens 14 Tage nach Versuchsdurchführung im Büro des Praktikums abzugeben ist. Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist wird dieser Versuch als nicht bestanden gewertet. Bei der Anfertigung der Versuchsauswertungen dürfen elektronische Hilfsmittel, neben Textverarbeitungsprogrammen mit Formeleditoren, auch Tabellenkalkulationsund Datenanalyseprogramme wie z.B. Origin, benutzt werden. Die Versuchsauswertung ist mit einem Deckblatt zu versehen, das zusammen miteiner verbindlichen Gliederungsvorlage für die Versuchsauswertung auf der Praktikums-Webseite bereitgestellt wird. Der Versuchsauswertung ist unbedingt das Original des von den Praktikums-Assistentinnen abgezeichneten Messprotokolls beizufügen.
Bewertung und Korrektur, gegebenfalls Überarbeitung:
Die Korrektur, Bewertung und die Rückgabe der Versuchsauswertung an das Büro des Praktikums erfolgt durch den Versuchsbetreuer innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Versuchsauswertung. Die Praktikanten werden über den Eingang ihrer korrigierten und bewerteten Versuchsauswertung im Büro des Praktikums per E-Mail an ihre Universitäts-E-Mail-Adresse benachrichtigt. In der E-Mail wird den Praktikanten der Status ihrer Versuchsauswertung („Alles in Ordnung“ bzw. bei schwerwiegenden Fehlern in der Versuchsauswertung „Überarbeitung ist notwendig“) mitgeteilt.

Status-Meldung „Alles in Ordnung“: Damit ist der Versuch erfolgreich abgeschlossen.

Status-Meldung „Überarbeitung ist notwendig“: In diesem Fall muss eine zügige Überarbeitung der Versuchsauswertung erfolgen. Die überarbeitete Version muss zusammen mit der ursprünglichen Version der Versuchsauswertung innerhalb von 7 Tagen im Büro des Praktikums abgegeben werden. Bei Nichteinhaltung der Frist wird dieser Versuch als nicht bestanden gewertet. Die Benachrichtigung der Praktikanten über den Status der überarbeiteten Versuchsauswertung erfolgt innerhalb von 7 Tagen. Generell ist nur eine Überarbeitung möglich. Ist nach dieser Überarbeitung die Versuchsauswertung immer noch fehlerhaft, wird dieser Versuch als nicht bestanden gewertet.

Klausur

Über die Inhalte des PCIII-Praktikums findet eine Abschlussklausur statt.

Benotung

Die Versuchsnote wird für den Praktikanten durch Mittelwertbildung aus der Note für die gemeinsam erarbeitete Versuchsauswertung und der im Eingangskolloquium erreichten individuellen Prüfungsnote berechnet. Die Praktikumsgesamtnote errechnet sich zu 60% aus dem aus allen Versuchsnoten gebildeten Mittelwert sowie zu 40% aus der Note der Abschlussklausur. Insgesamt können nur zwei nichtbestandene Versuche ein Mal wiederholt werden. Das Praktikum gilt nur dann als bestanden, wenn alle Versuche und die Abschlussklausur bestanden wurden. Ein nicht bestandener Versuch kann frühestens im folgenden Semester wiederholt werden.

Plagiate

Falls der begründete Verdacht besteht, dass Teile der Versuchsauswertung ein Plagiat sind (dazu gehört z.B. auch das Zitieren aus Lehrbüchern ohne Quellenangabe), kann die Gruppe vom Praktikum ausgeschlossen werden. Selbiges gilt bei dem begründeten Verdacht auf Fälschung von Messdaten.

Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften

Die für die einzelnen Versuche zur Beachtung angegebenen Sicherheitsvorschriften (z. B. Tragen einer Schutzbrille), sind einzuhalten. Bei Nichtbeachtung kann der Student des Praktikums verwiesen werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass für gebärfähige Arbeitnehmerinnen und werdende sowie stillende MütterBeschränkungen bei der Durchführung des Praktikums bestehen. Eine Schwangerschaft und auch nur der Verdacht auf eine Schwangerschaft muss daher dem Praktikumsleiter sofort mitgeteilt werden. Während der Stillzeit ist eine Teilnahme am Praktikum nicht möglich.

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Verantwortlich | Letzte Aktualisierung: 07.10.2013
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