Newsletter
der IBF der Universität Heidelberg I/2023
Liebe
Nutzer,
hoffentlich
sind Sie gesund und gut ins neue Jahr gestartet und 2023 hat
erfolgreich begonnen.
Mit
diesem Newsletter möchten wir Sie über organisatorische Neuigkeiten
und Tierschutz-relevante Themen informieren.
Restriktiver
Zugang zum Gebäude
Wiederkehrend
und aus aktuellem Anlass ist darauf hinzuweisen, dass der Zutritt zur
IBF restriktiv ist und keine Personen ohne besondere Genehmigung das
Gebäude betreten dürfen. Das Einlassen nicht befugter Personen und
der Tausch von Karten ist unzulässig. Bitte auch daran denken,
Mitarbeiter von Projekten abzumelden, damit die Karten inaktiviert
werden können. Die Mitnahme von „Gästen“ ist anzumelden. Dies ist
Tierschutz-relevant!
Verwendung
von Pentobarbital
Pentobarbital
ist u.a. als Handelszubereitung Narcoren erhältlich. Im vergangenen
Jahr wurde der Beipackzettel von Narcoren dahingehend geändert, dass
eine ip Applikation von Narcoren nur nach vorheriger Sedation
durchgeführt werden darf. Wenn in den Anträgen explizit Narcoren (und
nicht nur Pentobarbital) genehmigt ist, darf Narcoren weiter genommen
werden. Falls nicht, sollte die Handelszubereitung Release 300mg/ml
verwendet werden. Hier wird die vorherige Sedierung nur empfohlen.
Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Dr.
Kristianna Becker: kristianna.becker@urz.uni-heidelberg.de
Antragsformular
Unter
2.3 immer auch Aus-, Fort- und Weiterbildung ankreuzen. Unter Nr. 3
dann folgende Begründung für diesen Zweck angeben: Da geplant ist,
technisches Personal und/ oder Studenten in den angegebenen Techniken
zu unterrichten, trifft zudem die Kategorie „Aus-, Fort- oder
Weiterbildung“ zu. Unter Nr. 4 kann dann aufgeführt werden: Im Rahmen
dieser Studie erlernen Personal und/oder Studenten die für dieses
Vorhaben relevanten Methoden um ggf. nach Beantragung einer
Ausnahmegenehmigung die Tätigkeiten selbstständig durchführen zu
dürfen.
Hintergrund:
wenn nach Antragsgenehmigung Mitarbeiternachmeldungen eingehen mit
Personen, die nur unter Aufsicht arbeiten dürfen, muss das auch als
Zweck im Antrag benannt sein. Ist das im Antrag noch nicht so
benannt, muss der geänderte Zweck der Behörde nachgemeldet und die
NTP geändert werden. Dies ist mit einigem bürokratischem Aufwand
verbunden, dem man mit der vorherigen Benennung des Zweckes unter 2.3
und den Angaben unter 3. und 4. im Antrag entgehen kann.
Geben
Sie bei 7. unter ‚verwendete Datenbanken‘ bitte auch immer Google
Scholar an.
Personenbogen
Bitte
auf korrektes Ausfüllen des Personenbogens achten! Unter 3.1 ist der
Beruf anzugeben: Medizin, Naturwissenschaft, Student Medizin etc..
Angaben wie PhD, Prof. oder Postdoc sind keine Berufsbezeichnungen!
Wenn unter 4. angekreuzt ist ‚Mitarbeiter unter Aufsicht einer
qualifizierten Person‘, dann darf ‚Mitarbeiter führt Betäubungen
durch‘ nicht angekreuzt werden.
Da
damit die Durchführung der Betäubung ohne Aufsicht gemeint ist,
schließen sich diese beiden Punkte aus. Betäubungen unter Aufsicht
werden erfasst durch ‚Mitarbeiter unter Aufsicht einer qualifizierten
Person‘.
Anpassung
Preise für Tierhaltung
Wie
im letzten Jahr kommuniziert, wurden die DFG Sätze für die
Tierhaltung angehoben.
Wie
vom Rektorat beschlossen, werden wir diese ab dem 01.01.23 zukünftig
für alle Fakultäten so in Rechnung stellen.
Vielen
Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Bleiben
Sie fröhlich und gesund!
Mit
freundlichen Grüßen,
Sabine
Chourbaji
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