Newsletter
der IBF der Universität Heidelberg 4. Quartal 2020
Liebe Nutzer,
noch vor der diesmal sehr stillen
Weihnachtszeit, möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf Neuigkeiten
hinweisen, bzw. bitten folgende Regelungen zu berücksichtigen:
Hygienemaßnahmen
Corona – Nachdrücklicher, erneuter Hinweis
Wie in den allgemeinen
Universitäts-Regularien festgelegt, sind innerhalb des IBF Gebäudes,
bei den Fahrstühlen, speziell auch in den Schleusen der
Experimentalbereiche auf die entsprechenden Hygieneregeln zu achten.
Dies betrifft besonders die Personenanzahl und den Abstand. Im KEB
wurden OP Plätze gesperrt, zulässig sind max. 2 Personen/Platz und
Wahrung der Abstandsregeln. Danke!
Nicht-technische
Projektzusammenfassung (NTP)
Mit dem Durchführungsbeschluss
2020/569/EU wurde ein neues Format für die NTP verbindlich
festgelegt. Dieses muss für alle Projekte benutzt werden, die ab dem
1.1.2021 genehmigt oder verlängert/verändert werden.
Dieses Format steht momentan über
das BfR noch nicht zur Verfügung. Betroffen sind alle Neuanträge und
genehmigungspflichtigen Erweiterungs- bzw. Änderungsanzeigen.
Folgende Vorgehensweisen sind bis dahin möglich:
- Anträge erst ab dem
Zeitpunkt einreichen, ab welchem das neue NTP Formular verfügbar
ist (vermutlich Ende Dezember/Anfang Januar)
- Anträge mit dem alten
NTP Formular einreichen. Das bedeutet aber dann, dass dann
erst einmal keine Genehmigung erteilt werden kann, der Antrag
aber in den Kommissionssitzungen schon einmal bearbeitet werden kann.
Sobald das neue NTP Formular verfügbar ist, muss dieses dann
nachgereicht werden.
- Anträge ohne NTP
einreichen mit dem Vermerk, dass die NTP nachgereicht wird
sobald das neue Formular verfügbar ist.
Bitte klären Sie mit Ihrer
zuständigen Tierschutzbeauftragten ab, welche Vorgehensweise im
jeweiligen Verfahren am besten ist.
Verwendung von
unterschiedlichen Mauslinien
Sowohl bei anzeige- und
genehmigungspflichtigen Anträgen als auch bei Tötungsanmeldungen müssen
die dort verwendeten Mauslinien genau benannt werden. Nur diese
Linien dürfen dann auch tatsächlich eingesetzt werden. Dies hat das
Veterinäramt bei den letzten Kontrollen noch einmal verdeutlicht.
Sollen neue Linien verwendet werden, müssen diese vorher über
einen Erweiterungsantrag (anzeige- und genehmigungspflichtige
Anträge) bzw. ein formloses Schreiben (Tötungsanmeldung) nachgemeldet
werden.
Seminarbescheinigungen
Die Berechnung für die Ausstellung von
Seminarbescheinigungen wird ab 2021 nicht mehr in der gewohnten Form
stattfinden, da Kosten und Aufwand aufgrund der Möglichkeit dies
online zu veranstalten wegfallen. Die Bescheinigungen werden von Frau
Dr. Vogt als e-mail direkt an die Teilnehmer versendet. Hinweisen
möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf das nächste Seminar im Januar:
13.01.2020, 15:00 Uhr
Reizreiche Umgebungen und Hirnplastizität (deutsch)
Prof. Dr. Gerd
Kempermann, RG Genomics of Regeneration, CRTD - Center for
Regenerative Therapies, TU Dresden
Weitere Informationen zur Publikation sowie dem
Käfigsystemen:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32923634/
https://www.phenosys.com/innovations/colonyrack/
SOPs zum Transport von
Tieren
Auf unserer Homepage finden Sie die
aktualisierten SOPs zum Transport von Tieren (-> SOP Transport). Da meist genetisch veränderte
Tiere transportiert werden müssen ist zu berücksichtigen, dass es
sich hierbei um nach Gentechnikgesetz um Gefahrguttransporte (UN3245)
handelt, die eine geeignete (eigentlich baumustergeprüfte) Verpackung
der Tiere notwendig macht.
Einhalten von Karenzzeiten
Bei Arbeiten, die in mehreren Tierhaltungen
durchgeführt werden, ist eine Karenzzeit von 48 Stunden einzuhalten.
Dies wird auch in der persönlichen Unterweisung beim Projektstart so
kommuniziert. Die Regelung gilt für jeglichen Kontakt mit Tieren
(Nagern), d.h. auch experimentelle Arbeiten am Tier außerhalb der IBF
sind zu berücksichtigen, nicht nur das Betreten einer externen
Tierhaltung. Gültigkeit hat dies auch für Tätigkeiten im Maushotel,
wenn später im KEB gearbeitet wird.
Rechnungsformular
Seit einigen Wochen wird nach Genehmigung eines
Tierversuchsprojekt ein Rechnungsformular versendet. Hier wird die
Finanzierung der Mittel erfragt, die dann zu entsprechender
Rechnungsstellung führen. Entscheidend ist die Förderung aus
öffentlichen Mitteln und die Rechnungsstellung innerhalb der
Universität für die Berücksichtigung interner Konditionen. Dies ist
eine Vorgabe der zentralen Universitätsverwaltung.
Aktualisierung von Adressen
Im Zuge des Umzuges der Chirurgischen und Anästhesiologischen
Klinik haben sich einige Adressen geändert. Dies
muss bei allen laufenden Versuchsvorhaben dem Regierungspräsidium
Karlsruhe in einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden, die
Gegenzeichnung der zuständigen Tierschutzbeauftragten ist erforderlich.
Bei Neueinreichung von Anträgen sind auch die geänderten
Personenbögen vorzulegen. Gleiches gilt für die Rechnungsadressen.
Kommen Sie gut ins neue Jahr und
bleiben Sie gesund!
Sabine Chourbaji
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