Newsletter
der IBF der Universität Heidelberg II/2023
Liebe Nutzer,
im folgenden Newsletter erhalten Sie aktuelle
Informationen zum Tierschutz, zur aktuellen Situation und
Organisation der IBF:
Tierschutz
1.
§11 Genehmigungsinhaber
Für alle §11 Genehmigungsinhaber gilt, dass
Tierschutzausschüsse einzurichten sind. Diese Ausschüsse sind mit
mindestens einem Vertreter aus der Wissenschaft und einem Vertreter
aus der Pflege zu besetzen.
Für die §11 Genehmigungen, bei welchen nur die
Verwendung genehmigt ist und daher keine Pflege stattfindet, sind
Leiter und Stellvertreter diese Vertreter.
Für §11 Genehmigungen mit Haltung und Pflege
müssen Vertreter aus Wissenschaft und Pflege für die Ausschüsse benannt
werden.
Die Ausschüsse müssen sich regelmäßig treffen
und u.a. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlergehens der Tiere zu
diskutieren. Darüber sind Aufzeichnungen zu machen. Da regelmäßig
nicht weiter definiert ist, sind 1-2 Treffen pro Jahr ausreichend,
die formlos zu protokollieren sind. Dieses Protokoll muss der Behörde
auf Verlangen vorgelegt werden, i.d.R. bei den unangekündigten
Begehungen.
Bitte denken Sie also daran, mindestens eine
Ausschusssitzung in diesem Jahr durchzuführen und zu protokollieren.
Da die Tierschutzbeauftragten keine Mitglieder im Ausschuss mehr
sind, organisieren diese auch die Sitzungen nicht mehr. Es ist aber
sinnvoll, die für Sie zuständige Tierschutzbeauftragte zu den
Sitzungen einzuladen.
2. Tierschutzgerechte Tötung von Föten bzw.
Embryonen und tragender Muttertiere.
Die Empfehlung Nr. 006/2022 des Nationalen
Ausschusses führt aus, dass die Entnahme von lebenden Föten im
letzten Drittel der normalen Entwicklung vor der Geburt aus einem
getöteten Muttertier einen genehmigungspflichtigen Tierversuch nach
§7 TierSchG darstellt. Ist sichergestellt, dass die Föten bei der
Entnahme betäubt oder bereits tot sind, bleibt es bei einer
Tötungsanmeldung nach §4 Tierschutzgesetz.
Mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe ist
folgende Vorgehensweise abgesprochen:
Verwendung von Föten nach §4 im letzten Drittel
der Trächtigkeit:
- Tötung des Muttertieres
durch entweder eine Überdosis eines Barbiturates (Pentobarbital)
oder eine Überdosis Ketamin/Xylazin.
- Entnahme der betäubten
Föten (mit anschließender Tötung durch z.B. Dekapitation) oder
der toten Föten aus dem Uterus
Werden die Muttertiere weiterhin nur durch
zervikale Dislokation oder CO2 Inhalation getötet, stellt
dies einen genehmigungspflichtigen Tierversuch nach §7 TierSchG dar.
Bitte überprüfen Sie diesbezügliche
Tötungsanmeldungen und reichen ggf. eine neue Anmeldung ein.
Kurse
Bedingt durch Personalmangel für die
Durchführung der theoretischen und praktischen Kursteile, werden wir
die Organisation der Kurse künftig anders gestalten müssen und die
Theorie - wie inzwischen viele andere Universitäten – zu LAS
interactive auslagern, wodurch sich die Preisgestaltung entsprechend
der Teilnahme an Theorie/Praxis ändern wird. Diese Entscheidung ist
auch der Tatsache geschuldet, dass immer mehr Anmeldungen als
unverbindlich empfunden werden bzw. Teilnehmer während der Praxis
feststellen, dass das Arbeiten mit Tieren nicht ihren Vorstellungen
entspricht. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.
Unfallberichte
Entsprechend neuer Anforderungen an den
Datenschutz werden wir Unfallberichte bei uns in der IBF künftig
anders organisieren. Im EG vor dem Tierschutzsekretariat können
Unfallberichte in einen dafür vorgesehenen Briefkasten eingeworfen
werden. Zusätzlich sind Unfälle aber auch beim Arbeitgeber zu melden.
Zucht & Liniennutzung
Wiederkehrend tritt das Problem auf, dass
Linien zu alt werden und die Zucht einstellen. Für den
wissenschaftlichen Gebrauch importierte Linien sitzen zu lange in der
Haltung und kommen nicht zum Einsatz. Sowohl unter dem Aspekt des
Tierschutzes, aber auch der limitierten Ressourcen bitten wir um eine
sorgfältige Zeitplanung was den Import, die Zuchtdimension, sowie das
Zeitfenster der Durchführung der Experimente angeht.
S1-Belehrung
Um für alle Nutzer die
Teilnahme an der S1 Belehrung zu vereinfachen wird auch in diesem
Jahr im Dezember wieder ein online-link mit beigefügter
Anwesenheitsbestätigung versendet, der 6 Wochen freigeschaltet ist.
Die Unterweisung wird in deutsch und englisch durchgeführt (und ist
wirklich ganz kurz).
GVO Datenblätter
Sehr häufig stehen wir vor
dem Problem, dass Datenblätter lückenhaft oder falsch ausgefüllt
werden. Speziell vor dem Hintergrund des korrekten Einpflegens in
Datenbanken müssen wir entsprechende Informationen zu den Mauslinien
vorliegen haben.
IBF-Tierbestellung
Bitte Informieren Sie sich auch auf der
IBF-Homepage unter folgendem Link https://www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/ibf/service/tbestell.html
Aktuelle Formulare:
Es dürfen nur die aktuellsten Formulare
verwendet werden. Diese sind auf der IBF-Homepage unter Formulare
Register oben „IBF“ unter Tierbestellungen zu finden.
Nicht aktuelle Formulare werden ohne Kommentar
gelöscht.
E-Mail-Adressen.
Aus Gründen der Datensicherheit darf nur die
dienstliche E-Mail-Adresse verwendet werden.
E-Mails in der keine dienstliche E-Mail-Adresse
verwendet wird, werden ohne Kommentar gelöscht.
Gegenlesen der Tierbestellung:
Besteller ist diejenige Person, die die
Tierbestellung an die IBF-Tierbestellung sendet. Auch nur diese erhält
die Bestellung in Kopie. Die Bestellung ist aufmerksam zu prüfen und
bei Auffälligkeiten bei der IBF-Tierbestellung zu reklamieren.
Nicht lieferbare Tiere:
Es kann aus unterschiedlichsten Gründen
vorkommen, dass ein Züchter die gewünschten Tiere nicht liefern kann.
Hinsichtlich der hieraus häufig aufkommen Frage, ob der Züchter dann
gewechselt werden kann: dies muss durch Ihr Labor bei den Züchtern in
Erfahrung gebracht werden. Die Tierbestellung kann hier keine
Entscheidung treffen, da dies weitreichende Auswirkungen auf das
Experiment hat bzw. haben kann.
Beispiel:
§ Die
C57BL/6J sollten sich nicht unterscheiden, da diese eine eingetragene
Marke von Jackson Laboratory ist und seine Stämme mittels genetischer
Kontrolle überwacht.
§ Die
C57BL/6N könnten sich unterscheiden, dass diese nicht wie bei den J
durch eine zentrale Stelle genetisch überwacht werden.
§ Bei
Auszucht Stämmen ist der Unterschied i.d.R. gegeben.
Änderungen/ Storno
Bei Anfragen, Stornierungen bzw. Änderungen ist
immer die IBF-Tierbestellung zu informieren, in Kopie zu nehmen.
Einhalten der Bestellzeiten:
Züchter
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Anliefertag
|
Bestellannahmefrist/
Woche davor*
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CRL
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Mittwoch
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Freitag 11:00 Uhr
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Freitag
(Ausnahme)
|
Mittwoch 11:00
Uhr
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Janvier
|
Dienstag
|
Freitag 11:00 Uhr
|
|
Wenn
Tiere am Donnerstag geliefert werden sollen, werden zusätzlich
93,00€ Fracht auf alle Bestellungen fällig bzw. verteilt. Je
weniger Lieferungen umso teurer wird es
|
Dienstag 12:00
Uhr
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Envigo
|
Dienstag
|
Mittwoch 11:00
Uhr
|
Taconic
|
Dienstag =
Dänemark
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Mittwoch 11:00
Uhr
|
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Donnerstag = USA
|
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Jackson
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Keine festen
Lieferzeiten, da erst Lieferung, wenn Tiere vorhanden. Siehe
Auftragsbestätigung
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Montag 11:00 Uhr
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Bräunling
|
Montag
|
Donnerstag 14:00
Uhr
|
*Die
Tiere können jederzeit (auch schon über Wochen im Voraus) bestellt werden,
nach Ablauf der Bestellfrist ist eine Lieferung für die
darauffolgende Woche nicht mehr möglich!
** Lieferungen, die nicht aus der Crl-Niederlassung in Deutschland
kommen, werden evtl. auch an anderen Tagen geliefert.
Eine
schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und alles Gute für das kommende
Jahr!
Viele
Grüße,
Sabine
Chourbaji
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