Dies ist der Newsletter der IBF der Universität Heidelberg. Sie werden hier über tierschutzrechtliche Änderungen sowie über Änderungen im Betriebsablauf informiert.

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Newsletter der IBF der Universität Heidelberg II/2023

 

Liebe Nutzer,

 

im folgenden Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen zum Tierschutz, zur aktuellen Situation und Organisation der IBF:

 

Tierschutz

 

1. §11 Genehmigungsinhaber

 

Für alle §11 Genehmigungsinhaber gilt, dass Tierschutzausschüsse einzurichten sind. Diese Ausschüsse sind mit mindestens einem Vertreter aus der Wissenschaft und einem Vertreter aus der Pflege zu besetzen.

Für die §11 Genehmigungen, bei welchen nur die Verwendung genehmigt ist und daher keine Pflege stattfindet, sind Leiter und Stellvertreter diese Vertreter.

Für §11 Genehmigungen mit Haltung und Pflege müssen Vertreter aus Wissenschaft und Pflege für die Ausschüsse benannt werden.

Die Ausschüsse müssen sich regelmäßig treffen und u.a. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlergehens der Tiere zu diskutieren. Darüber sind Aufzeichnungen zu machen. Da regelmäßig nicht weiter definiert ist, sind 1-2 Treffen pro Jahr ausreichend, die formlos zu protokollieren sind. Dieses Protokoll muss der Behörde auf Verlangen vorgelegt werden, i.d.R. bei den unangekündigten Begehungen.

Bitte denken Sie also daran, mindestens eine Ausschusssitzung in diesem Jahr durchzuführen und zu protokollieren. Da die Tierschutzbeauftragten keine Mitglieder im Ausschuss mehr sind, organisieren diese auch die Sitzungen nicht mehr. Es ist aber sinnvoll, die für Sie zuständige Tierschutzbeauftragte zu den Sitzungen einzuladen.

 

2. Tierschutzgerechte Tötung von Föten bzw. Embryonen und tragender Muttertiere.

 

Die Empfehlung Nr. 006/2022 des Nationalen Ausschusses führt aus, dass die Entnahme von lebenden Föten im letzten Drittel der normalen Entwicklung vor der Geburt aus einem getöteten Muttertier einen genehmigungspflichtigen Tierversuch nach §7 TierSchG darstellt. Ist sichergestellt, dass die Föten bei der Entnahme betäubt oder bereits tot sind, bleibt es bei einer Tötungsanmeldung nach §4 Tierschutzgesetz.

Mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe ist folgende Vorgehensweise abgesprochen:

Verwendung von Föten nach §4 im letzten Drittel der Trächtigkeit:

  1. Tötung des Muttertieres durch entweder eine Überdosis eines Barbiturates (Pentobarbital) oder eine Überdosis Ketamin/Xylazin.
  2. Entnahme der betäubten Föten (mit anschließender Tötung durch z.B. Dekapitation) oder der toten Föten aus dem Uterus

Werden die Muttertiere weiterhin nur durch zervikale Dislokation oder CO2 Inhalation getötet, stellt dies einen genehmigungspflichtigen Tierversuch nach §7 TierSchG dar.

Bitte überprüfen Sie diesbezügliche Tötungsanmeldungen und reichen ggf. eine neue Anmeldung ein.

 

Kurse

Bedingt durch Personalmangel für die Durchführung der theoretischen und praktischen Kursteile, werden wir die Organisation der Kurse künftig anders gestalten müssen und die Theorie - wie inzwischen viele andere Universitäten – zu LAS interactive auslagern, wodurch sich die Preisgestaltung entsprechend der Teilnahme an Theorie/Praxis ändern wird. Diese Entscheidung ist auch der Tatsache geschuldet, dass immer mehr Anmeldungen als unverbindlich empfunden werden bzw. Teilnehmer während der Praxis feststellen, dass das Arbeiten mit Tieren nicht ihren Vorstellungen entspricht. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.

 

Unfallberichte

Entsprechend neuer Anforderungen an den Datenschutz werden wir Unfallberichte bei uns in der IBF künftig anders organisieren. Im EG vor dem Tierschutzsekretariat können Unfallberichte in einen dafür vorgesehenen Briefkasten eingeworfen werden. Zusätzlich sind Unfälle aber auch beim Arbeitgeber zu melden.

 

Zucht & Liniennutzung

Wiederkehrend tritt das Problem auf, dass Linien zu alt werden und die Zucht einstellen. Für den wissenschaftlichen Gebrauch importierte Linien sitzen zu lange in der Haltung und kommen nicht zum Einsatz. Sowohl unter dem Aspekt des Tierschutzes, aber auch der limitierten Ressourcen bitten wir um eine sorgfältige Zeitplanung was den Import, die Zuchtdimension, sowie das Zeitfenster der Durchführung der Experimente angeht.

 

S1-Belehrung

Um für alle Nutzer die Teilnahme an der S1 Belehrung zu vereinfachen wird auch in diesem Jahr im Dezember wieder ein online-link mit beigefügter Anwesenheitsbestätigung versendet, der 6 Wochen freigeschaltet ist. Die Unterweisung wird in deutsch und englisch durchgeführt (und ist wirklich ganz kurz).

 

GVO Datenblätter

Sehr häufig stehen wir vor dem Problem, dass Datenblätter lückenhaft oder falsch ausgefüllt werden. Speziell vor dem Hintergrund des korrekten Einpflegens in Datenbanken müssen wir entsprechende Informationen zu den Mauslinien vorliegen haben.

 

IBF-Tierbestellung

Bitte Informieren Sie sich auch auf der IBF-Homepage unter folgendem Link https://www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/ibf/service/tbestell.html

 

Aktuelle Formulare:

Es dürfen nur die aktuellsten Formulare verwendet werden. Diese sind auf der IBF-Homepage unter Formulare Register oben „IBF“ unter Tierbestellungen zu finden.

 

Nicht aktuelle Formulare werden ohne Kommentar gelöscht.

 

E-Mail-Adressen.

Aus Gründen der Datensicherheit darf nur die dienstliche E-Mail-Adresse verwendet werden.

 

E-Mails in der keine dienstliche E-Mail-Adresse verwendet wird, werden ohne Kommentar gelöscht.

 

Gegenlesen der Tierbestellung:

Besteller ist diejenige Person, die die Tierbestellung an die IBF-Tierbestellung sendet. Auch nur diese erhält die Bestellung in Kopie. Die Bestellung ist aufmerksam zu prüfen und bei Auffälligkeiten bei der IBF-Tierbestellung zu reklamieren.

 

Nicht lieferbare Tiere:

Es kann aus unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass ein Züchter die gewünschten Tiere nicht liefern kann. Hinsichtlich der hieraus häufig aufkommen Frage, ob der Züchter dann gewechselt werden kann: dies muss durch Ihr Labor bei den Züchtern in Erfahrung gebracht werden. Die Tierbestellung kann hier keine Entscheidung treffen, da dies weitreichende Auswirkungen auf das Experiment hat bzw. haben kann.

 

Beispiel:

§  Die C57BL/6J sollten sich nicht unterscheiden, da diese eine eingetragene Marke von Jackson Laboratory ist und seine Stämme mittels genetischer Kontrolle überwacht.

§  Die C57BL/6N könnten sich unterscheiden, dass diese nicht wie bei den J durch eine zentrale Stelle genetisch überwacht werden.

§  Bei Auszucht Stämmen ist der Unterschied i.d.R. gegeben.

 

Änderungen/ Storno

Bei Anfragen, Stornierungen bzw. Änderungen ist immer die IBF-Tierbestellung zu informieren, in Kopie zu nehmen.

 

Einhalten der Bestellzeiten:

 

Züchter

Anliefertag

Bestellannahmefrist/ Woche davor*

CRL

Mittwoch

Freitag 11:00 Uhr

Freitag (Ausnahme)

Mittwoch 11:00 Uhr

Janvier

Dienstag

Freitag 11:00 Uhr

Wenn Tiere am Donnerstag geliefert werden sollen, werden zusätzlich 93,00€ Fracht auf alle Bestellungen fällig bzw. verteilt. Je weniger Lieferungen umso teurer wird es

Dienstag 12:00 Uhr

Envigo

Dienstag

Mittwoch 11:00 Uhr

Taconic

Dienstag = Dänemark

Mittwoch 11:00 Uhr

Donnerstag = USA

Jackson

Keine festen Lieferzeiten, da erst Lieferung, wenn Tiere vorhanden. Siehe Auftragsbestätigung

Montag 11:00 Uhr

Bräunling

Montag

Donnerstag 14:00 Uhr

*Die Tiere können jederzeit (auch schon über Wochen im Voraus) bestellt werden, nach Ablauf der Bestellfrist ist eine Lieferung für die darauffolgende Woche nicht mehr möglich!
** Lieferungen, die nicht aus der Crl-Niederlassung in Deutschland kommen, werden evtl. auch an anderen Tagen geliefert.

Eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und alles Gute für das kommende Jahr!

 

Viele Grüße,

Sabine Chourbaji

 

IBF der Universität Heidelberg 2022
Bei Rückfragen, Bitte um Entfernung aus dem Verteiler oder Sonstigem:
follert(at)uni-heidelberg.de