Prüfungswesen

Klausurenphase am Institut für Politikwissenschaft Heidelberg

1. Generelle Informationen


In den Grundlagenmodulen (BA) gibt es Vorlesungs- und Seminar-Prüfungsleistungen. In den Vertiefungsmodulen (BA) und den Wahlpflichtmodulen (MA/MEd) gibt es Seminare mit kleiner Prüfungsleistung und Seminare mit großer Prüfungsleistung.

Alle Prüfungsleistungen müssen fristgerecht via heiCO angemeldet werden.

 

Was ist ein Modul?

Ein Modul ist eine inhaltlich abgeschlossene Lehreinheit, die aus mehreren Lehrveranstaltungen besteht.

Im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich umfasst ein Modul i.d.R. eine Vorlesung und das zugehörige Seminar. Das Modul G1 umfasst zusätzlich eine Übung und das Modul G7 umfasst zusätzlich ein Tutorium. Das Modul G3 besteht aus 2 Vorlesungen. Die BA-Einführungs- und Grundlagemodule G1 – G7  sollen grundsätzlich jeweils innerhalb eines Semesters erbracht werden (keine Modulsplittung) und bei Nicht-Bestehen innerhalb eines Jahres wiederholt werden.

Im BA-Vertiefungsbereich umfasst ein Modul i.d.R. zwei Seminare. Eines davon ist ein Seminar mit großer Prüfungsleistung ab (8 ECTS) und eines ein Seminar mit kleiner Prüfungsleistung (2 ECTS). Ein Modul ergibt also insgesamt 10 ECTS.

  • Das Prüfungsamt empfiehlt, Module im BA-Vertiefungsbereich jeweils in einem Semester abzuschließen.

Im MA-Wahlpflichtbereich umfasst ein Modul i.d.R. zwei Seminare. Eines davon ist ein Seminar mit großer Prüfungsleistung (8 ECTS) und eines ein Seminar mit kleiner Prüfungsleistung (4 ECTS). Ein Modul ergibt also insgesamt 12 ECTS.

  • Das Prüfungsamt empfiehlt, Module im MA-Wahlpflichtbereich jeweils in einem Semester abzuschließen.

 

Welchen Umfang hat die Vorlesungsprüfungsleistung im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich?

Die Vorlesungsprüfungsleistungen im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich haben einen Umfang von 4 ECTS und werden grundsätzlich im Rahmen einer Klausur erbracht.

Die Vorlesungsprüfungsleistung (4 ECTS) muss fristgerecht via heiCO angemeldet werden.

 

Welchen Umfang haben Seminarprüfungsleistungen im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich?

Die Seminarprüfungsleistungen im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich haben einen Umfang von 6 ECTS. Sie werden grundsätzlich im Rahmen eines Referats (2 ECTS) und einer Klausur (4 ECTS) erbracht.

Die Seminarprüfungsleistung (6 ECTS) muss fristgerecht via heiCO angemeldet werden. Dafür müssen Sie denselben Prüfungstermin wählen, den Sie auch für die Vorlesungsprüfungsanmeldung gewählt haben.

Sie dürfen zwei Prüfungsleistungen aus einem Modul im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich nicht auf verschiedene Semester oder Prüfungstermine aufsplitten!

 

Welchen Umfang haben Seminarprüfungsleistungen im BA-Vertiefungsbereich?

Die Seminarprüfungsleistungen im BA-Vertiefungsbereich haben entweder einen Umfang von 2 ECTS (Seminar mit kleiner Prüfungsleistung) oder einen Umfang von 8 ECTS (Seminar mit großer Prüfungsleistung).

Im Seminar mit kleiner Prüfungsleistung (2 ECTS) wird die Prüfungsleistung i.d.R. in Form eines Referats (2 ECTS) erbracht. Sie müssen die kleine Prüfungsleistung fristgerecht via heiCO anmelden.

Im Seminar mit großer Prüfungsleistung (8 ECTS) wird die Prüfungsleistung i.d.R. in Form eines Referats (2 ECTS) UND einer Hausarbeit (6 ECTS) erbracht. Sie müssen die große Prüfungsleistung (8 ECTS) fristgerecht via heiCO anmelden.

 

Welchen Umfang haben Seminarprüfungsleistungen im MA-Wahlpflichtbereich?

Die Seminarprüfungsleistungen im MA-Wahlpflichtbereich haben entweder einen Umfang von 4 ECTS (Seminar mit kleiner Prüfungsleistung) oder einen Umfang von 8 ECTS (Seminar mit großer Prüfungsleistung).

Im Seminar mit kleiner Prüfungsleistung (4 ECTS) wird die Prüfungsleistung i.d.R. in Form eines Referats (2 ECTS) und einer kleinen schriftlichen Ausarbeitung (2 ECTS) erbracht. Sie müssen die kleine Prüfungsleistung (4 ECTS) fristgerecht via heiCO anmelden.

Im Seminar mit großer Prüfungsleistung (8 ECTS) wird die Prüfungsleistung i.d.R. in Form eines Referats (2 ECTS) UND einer großen Hausarbeit (6 ECTS) erbracht. Sie müssen die große Prüfungsleistung (8 ECTS) fristgerecht via heiCO anmelden.

 

Wann sind Prüfungsleistungen bestanden / nicht bestanden?

Vorlesungsprüfungsleistungen im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich sind bestanden, sobald die Vorlesungsklausur bestanden ist und die Anwesenheitspflicht erfüllt wurde.

Seminarprüfungsleistungen einem BA-Seminar mit kleiner Prüfungsleistung sind bestanden, wenn das Referat bestanden ist und die Anwesenheitspflicht erfüllt wurde.

Alle anderen Seminarprüfungsleistungen sind nur dann bestanden, wenn für alle Teile der Prüfungsleistung ein positives Ergebnis vorliegt und die Anwesenheitspflicht erfüllt wurde.

Ist das Referat ODER die Klausur / Hausarbeit / kleine Ausarbeitung nicht bestanden / nicht erbracht, ist die gesamte Seminarprüfungsleistung nicht bestanden und muss wiederholt werden.

Die Ergebnisse eines Teils der Prüfungsleistung (z.B. eine Referatsnote) bleiben in diesem Fall i.d.R. nicht erhalten!

 

Wann bleibt die Referatsnote im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich erhalten?

Für den 2. Prüfungstermin desselben Semesters bleibt die Referatsnote erhalten. Unabhängig davon, ob der 1. Prüfungstermin nicht wahrgenommen, nicht bestanden, trotz Anmeldung nicht mitgeschrieben wurde oder ein Rücktritt mit anerkanntem Grund (z.B. Attest) vorlag.

In zwei Ausnahmefällen kann die Referatsnote in den BA- Einführungs- und Grundlagenseminaren auch für das nächste Jahr erhalten bleiben:

  1. Für beide Klausurtermine liegt ein Attest vor.
  2. Ein Klausurtermin wurde nicht bestanden, für den anderen Klausurtermin liegt ein Attest vor.

In diesen Ausnahmefällen müssen Sie sich unbedingt für den Erhalt Ihrer Referatsnote bei pruefung@ipw.uni-heidelberg.de einsetzen.

  • Das Prüfungsamt rät daher ausdrücklich zum 1. Prüfungstermin! Bei Nichtbestehen / Krankheit zum 2. Prüfungstermin, ohne dass für den Ersttermin ein Attest / Nichtbestehen vorliegt, muss
    1. die gesamte Prüfungsleistung wiederholt werden und
    2. ist die Wiederholung erst im nächsten Jahr möglich. Das verzögert möglicherweise Ihr Studium.

 

Muss ich bei Nicht-Bestehen im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich noch einmal das Seminar belegen?

Bei Nicht-Bestehen im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich müssen Sie die Lehrveranstaltung im kommenden Jahr noch einmal belegen – unabhängig davon, ob Ihre Referatsnote erhalten bleibt oder nicht.  

Sie müssen sich in diesem Fall im kommenden Jahr erneut für die Lehrveranstaltung und die Prüfungsleistung via heiCO anmelden.

 

Wann und wie können Prüfungsleistungen wiederholt werden?

Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

Bei Nichtbestehen dürfen Sie die Prüfungsleistung einmal wiederholen.

Im Falle von BA-Einführungs- und Grundlagenseminaren, BA-Vertiefungsseminaren mit großer Prüfungsleistung und MA-Wahlpflichtseminaren mit kleiner und großer Prüfungsleistungen bedeutet dies, dass Sie das Referat UND die Klausur / Hausarbeit / kleine Ausarbeitung wiederholen müssen.

  • Dafür müssen Sie im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich im kommenden Jahr dieselbe Veranstaltung noch einmal belegen und bestehen.
  • Im BA-Vertiefungsbereich und MA-Wahlpflichtbereich müssen Sie innerhalb der zwei darauffolgenden Semester eine Veranstaltung desselben Moduls belegen und bestehen.

 

Wie werden Noten übermittelt?

Die Noten werden über heiCO an Studierende übermittelt.

Vor der Notenverbuchung:

  • Keine Notenerfragung bei Prüfer:in vor der Verbuchung der Noten!
  • Keine Notenerfragung bei der Prüfungsverwaltung vor der Verbuchung der Noten!

Nach der Notenverbuchung:

  • Fragen zur Benotung wenden Sie sich an Ihre/n Prüfer:in
  • Fragen zu ECTS oder Studienplankontext wenden Sie sich an pruefung@ipw.uni-heidelberg.de

Vorzeitige Notenverbuchung (nur für AU-Studierende oder Studienabschluss):

  • Bei einer kleinen Prüfungsleistung: E-Mail an pruefung@ipw.uni-heidelberg.de
  • Bei einer großen Prüfungsleistung:
    1. Frühzeitige Absprache mit Prüfer:in (vor Ende der Vorlesungszeit).
    2. Geben Sie die Hausarbeit / Ausarbeitung ggf. früher ab.
    3. Erinnern Sie Ihre/n Prüfer:in bei der Abgabe noch einmal an die vorgezogene Korrektur Ihrer Arbeit.
    4. Bitten Sie Ihre/n Prüfer:in um die vorzeitige Übermittlung Ihrer Note an die Prüfungsverwaltung.

2. Prüfungsanmeldung


 

2.1. Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Fristen SoSe 2025:

  • An-/Abmeldung von Seminarprüfungsleistungen bis: 04.05.2025
  • An-/Abmeldung von Vorlesungsklausuren bis: 22.07.2025
  • An-/Abmeldung EDV-Test bis: 11.07.2024
  • Ummeldephase: 08.07.-22.07.2025

Die An-/Abmeldefristen sind verbindlich.

Eine nachträgliche Anmeldung oder Abmeldung ist nicht mehr möglich.

Innerhalb der Ummeldephase ist eine Ummeldung möglich:

  1. BA-Einführungs- und Grundlagenseminaren: Wechsel zwischen dem ersten und zweiten Klausurtermin ist noch möglich.
  2. BA-Vertiefungsseminare: Wechsel zwischen großer und kleiner Prüfungsleistung ist noch möglich.
  3. MA-Wahlpflichtseminare Wechsel zwischen großer und kleiner Prüfungsleistung ist noch möglich.

Abgabefrist der Hausarbeiten ist der 31.03. (WiSe) bzw. der 30.09. (SoSe) – achten Sie auf ggf. abweichende Fristen in den heiCO-Prüfungsdetails.

 

2.2 Rücktritt oder fehlende Prüfungsanmeldung

Nicht angemeldete Prüfungsleistungen können nicht gewertet werden!

Nicht angetretene (aber angemeldete) Prüfungsleistungen werden mit einer X- 5,0 (Rücktritt ohne anerkannten Grund) bewertet.

Nicht angetretene (aber angemeldete) Prüfungsleistungen, von denen Sie mit anerkanntem Grund zurückgetreten sind, werden mit einem Q verbucht. Dies geht nicht in Ihre Versuchszählung ein.

  • Im Krankheitsfall besteht die Möglichkeit sich beim jeweiligen Dozierenden so zeitnah wie möglich und durch Einreichung eines ärztlichen Attests entschuldigen zu lassen. Prüfungsrechtlich entscheidet anschließend der/die Prüfer*in (nicht der Arzt bzw. die Ärztin!) auf der Basis Ihres Attests über eine mögliche Prüfungsunfähigkeit. Gleiches gilt für die Verlängerung der Abgabefrist bei Hausarbeiten.
  • Falls es eine andere Begründung für eine Verlängerung oder einen Rücktritt geben sollte (z.B. Pflege von Angehörigen) Vorher beim Prüfungsamt geltend machen tobias.ostheim@ipw.uni-heidelberg.de & pruefung@ipw.uni-heidelberg.de

 

2.3 Muss ich für ÜK eine Prüfungsanmeldung vornehmen?

Vom IPW angebotene Übergreifende Kompetenzen sind Studienleistungen (d.h. unbenotete Leistungen). Die Veranstaltungen müssen lediglich auf heiCO belegt und besucht werden, jedoch nicht zusätzlich als Prüfungsleistung angemeldet werden.

 

2.4 Prüfungsanmeldung via heiCO

In heiCO wird die Online-Anmeldung für Prüfungsleistungen unter „Mein Studium“ vorgenommen.

  • Bebilderte Anleitung zur Prüfungsanmeldung im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich hier.
  • Bebilderte Anleitung zur Prüfungsanmeldung im BA-Vertiefungsbereich hier.
  • Bebilderte Anleitung zur Prüfungsanmeldung im MA-Wahlpflichtbereich hier.

Die Online-Anmeldung für die Prüfungsleistungen in Veranstaltungen anderer Studiengänge finden Sie unter der Kachel „fachübergreifende Prüfungsan-/-abmeldung“. Bezüglich der Anmeldefristen und Anmeldemodalitäten wenden Sie sich bitte an die Prüfungs- und Veranstaltungsverwaltung des jeweiligen Fachs.

 

2.5 Ummeldung via heiCO

Auch die Ummeldung zwischen Erst- und Zweittermin bzw. kleiner und großer Prüfungsleistung nehmen Sie via heiCO vor.

  • Bebilderte Anleitung zur Ummeldung im BA-Einführungs- und Grundlagenbereich [tba]
  • Bebilderte Anleitung zur Ummeldung im BA-Vertiefungsbereich [tba]
  • Bebilderte Anleitung zur Ummeldung im MA-Wahlpflichtbereich [tba]

 

2.6 Sonderfall: Anmeldung zum 2. Prüfungstermin nach Nichtbestehen / Krankheit / Rücktritt bei 1. Prüfungstermin

In diesem Fall müssen Sie sich bis eine Woche vor dem 2.Prüfungstermin per Mail beim Prüfungsamt zum 2. Prüfungstermin anmelden (pruefung@ipw.uni-heidelberg.de).

 

3. Prüfungsanmeldung für fachfremde Studierende


 

Fachfremde Studierende melden sich ebenfalls via heiCO für die Prüfungen in Veranstaltungen des IPW an. Es gibt zwei Optionen:

  • Wenn der Studienplankontext vom eigenen Fach mit der Lehrveranstaltung verknüpft wurde  heiCO-Kachel „Mein Studium“, Anmeldung im Studienplankontext, die Leistung wird anschließend direkt verbucht
  • Wenn der Studienplankontext vom eigenen Fach nicht verknüpft wurde  heiCO-Kachel „fachübergreifende Prüfungsan-/-abmeldung“, freie Anmeldung.
  • Fachfremde Studierende müssen sich in diesem Fall nach der Notenverbuchung mit dem Prüfungsamt ihres Fachs in Verbindung setzen, um die Leistung in ihrem Curriculum zuordnen zu lassen.

Es gelten die gleichen Regeln und Fristen zur Prüfungsanmeldung wie für Studierende der Politikwissenschaft! (Siehe Abschnitt 2)

 

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Letzte Änderung: 05.05.2025
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