Pressemitteilung der GermanU15
22. März 2013 - Nr. 1/2013
Mitfinanzierung durch den Bund für große Forschungsuniversitäten in Deutschland
GermanU15 fordern Bekenntnis zur arbeitsteiligen Hochschullandschaft und eine den Aufgaben entsprechende Finanzausstattung
Die in GermanU15 zusammengeschlossenen großen Forschungsuniversitäten in Deutschland haben angesichts ihrer unzureichenden Grundfinanzierung schnelle Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzausstattung gefordert, die insbesondere eine verlässliche Mitfinanzierung durch den Bund beinhalten. Da die internationale Wettbewerbsfähigkeit der wissenschaftlichen Spitzenstandorte nicht allein Ländersache sei, sprechen sich die U15-Mitglieder für den dauerhaften Einsatz von Bundesmitteln aus, wie dies bereits bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Regel ist. Sie plädieren insbesondere für eine Weiterführung und Erhöhung der sogenannten Overheadpauschalen, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusätzlich zur Drittmittelförderung für indirekte Kosten der Hochschulen zur Verfügung stellen.
„Die Länder sind derzeit und in der näheren Zukunft nicht in der Lage, ihre Forschungsuniversitäten international konkurrenzfähig und nachhaltig zu finanzieren“, sagt der Sprecher von GermanU15 und Rektor der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Bernhard Eitel. Das Wachstum der Grundmittel in den vergangenen 15 Jahren habe nicht einmal die Inflation ausgleichen können. Neben überdurchschnittlichen Kostensteigerungen durch Energie- und Informationsversorgung hätten die Universitäten zusätzliche Aufgaben in Lehre, Weiterbildung, Services und Administration übernommen, so Prof. Eitel. Zwar gebe es Anstrengungen der Länder, mit zeitlich befristeten Sonderprogrammen die Universitäten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. „Der nachhaltige Nutzen kurzfristig gewährter Projektmittel oder Anschubfinanzierungen ist angesichts der prekären Grundfinanzierung jedoch fragwürdig. Zudem gefährdet dieser ,Goldene Zügel‘ die Hochschulautonomie und damit die Grundlage für freie, wissenschaftsgeleitete Grundlagenforschung.“
Nach den Forderungen der GermanU15-Universitäten sollen die DFG-Overheadpauschalen nicht nur nach 2015 fortgeführt, sondern auch auf einen Anteil von mindestens 60 bis 70 Prozent angehoben werden. Eine Weiterführung und Anpassung sei auch für die BMBF-Overheads erforderlich. Zusätzlich dazu müssten Projekte zur Internationalisierung von Forschung und Lehre über eine Overheadregelung mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gestützt sowie die steuerliche Benachteiligung bei EU-Projekten bereinigt werden. Die 15 großen Forschungsuniversitäten plädieren außerdem dafür, Ausbauprogramme für die forschungsorientierte Lehre weiterzuentwickeln und zu verstetigen sowie Maßnahmen der Internationalisierung auszuweiten. „Nur wenige Universitäten in Deutschland sind aufgrund ihres Standorts, ihrer Leistungen in Forschung und Lehre sowie ihrer bereits erwiesenen Internationalität in der Lage, global kompetitiv aufzutreten und in signifikantem Umfang exzellente internationale Studierende und Fachkräfte anzuziehen. Dies ist jedoch angesichts der demographischen Entwicklung von zentraler Bedeutung“, sagt U15-Sprecher Eitel.
„Das deutsche Hochschulsystem hat sich in den letzten Dekaden zunehmend ausdifferenziert. Dabei übernehmen insbesondere große, international ausstrahlende Forschungsuniversitäten im Zusammenwirken mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen an ihren Standorten immer mehr nationale und europäische Aufgaben“, betont Prof. Eitel. „Disziplinübergreifende Spitzenforschung unter Nutzung der großen Fächervielfalt und herausragende forschungsgeleitete Lehre zur Heranbildung der nächsten Wissenschaftlergenerationen sind nicht regional begrenzt denkbar.“
Zwar sei die dauerhafte Grundfinanzierung der universitären Leistungen durch den Bund derzeit noch verfassungsrechtlich ausgeschlossen, dennoch sei es dringend erforderlich, die bereits jetzt möglichen Beteiligungsformen des Bundes zu nutzen und schnellstmöglich eine Bund-Länder-Grundfinanzierung im Rahmen einer Grundgesetzanpassung unvoreingenommen zu prüfen.