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195 Antragsskizzen für Exzellenzcluster – sieben Clusterinitiativen aus Heidelberg

5. April 2017

In der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ beginnt die Vorauswahl für die neuen Exzellenzcluster, nachdem insgesamt 195 Antragsskizzen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingegangen sind. Die Universität Heidelberg geht mit sieben Cluster­­ini­tia­t­i­ven, die die volle Breite ihres Fächerspektrums abbilden, in den Wettbewerb. Drei Skizzen wurden gemeinsam mit Partnern eingereicht. Nach Angaben des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums sind alle neun Universitäten des Landes mit insgesamt 37 Antragsskizzen vertreten.

Nach Angaben der DFG beteiligen sich 63 Universitäten aus allen 16 Bundesländern mit einer oder mehreren Skizzen an der Vorrunde in der Förderlinie Exzellenzcluster, die von der DFG durchgeführt wird. Von den 195 Antragsskizzen wurden 47 von mehreren Universitäten im Verbund abgegeben, darunter sechs Skizzen von drei Universitäten gemeinsam. Die Mehrzahl der Konzepte ist dabei multidisziplinär angelegt. 27 Prozent der Skizzen haben ihren thematischen Schwerpunkt in den Natur­wissen­schaften, 25 Prozent in den Geistes- und Sozialwissenschaften; 24 Prozent der Vorhaben sind überwiegend den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen und ebenso 24 Prozent den Lebenswissenschaften.

Nach der Begutachtung in international besetzten Kommissionen fällt am 28. September 2017 die Entscheidung darüber, welche Skizzen als weiter ausgearbeitete Anträge in die Endauswahl kommen. Im September 2018 wird feststehen, welche Exzellenzcluster künftig gefördert werden. Förderbeginn für die 45 bis 50 Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2019. Die Entscheidung über die Exzellenzcluster stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für den Wettbewerb in der zweiten Förderlinie der Exzellenz­universitäten dar, die der Wissenschaftsrat durchführt: Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern können im Dezember 2018 Anträge für Exzellenzuniversitäten abgeben; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen im Sommer 2019 entschieden.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 06.04.2017
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