Symposium: Ausnahmen brechen die Regel
22. Oktober 2018
Veranstaltung des Instituts für Finanz- und Steuerrecht zu Ehren von Paul Kirchhof
Dem Verhältnis von Regel und Ausnahme widmet sich ein rechtswissenschaftliches Symposium, zu dem das Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg am 26. Oktober 2018 einlädt. Wissenschaftler verschiedener Universitäten sowie hochrangige Vertreter des Bundesfinanzhofs und des Gerichtshofs der Europäischen Union befassen sich mit der Beziehung beider Begriffe im Europarecht. Darüber hinaus geht es um die rechtsvergleichende Perspektive, die Rechtstheorie sowie das Referenzgebiet des Steuerrechts. Mit der Veranstaltung „Ausnahmen brechen die Regel“ ehrt das Institut mit Prof. Dr. Paul Kirchhof seinen langjährigen Direktor, der in diesem Jahr das 75. Lebensjahr vollendet hat.
„Das Recht setzt allgemeine Regeln, bleibt dadurch auf Distanz zum Einzelnen und sichert Freiheit und Gleichbehandlung. Ausnahmen können geboten sein, müssen sich aber in jedem Fall durch einen besonderen Grund vor der Regel rechtfertigen“, erläutern die Organisatoren des Symposiums. Das Verhältnis zwischen Rechtsregel und Ausnahme ist danach von grundsätzlicher Bedeutung, zugleich spielt es aber auch in der Rechtsanwendung eine entscheidende Rolle. Neben Rechtswissenschaftlern der Universitäten Heidelberg, Greifswald und Gießen werden auch der Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Union, Prof. Dr. Thomas von Danwitz, sowie der Präsident des Bundesfinanzhofs, Prof. Rudolf Mellinghoff, Vorträge zu diesem Themenkomplex halten. Ein Schlusswort spricht Prof. Kirchhof, der das Finanz- und Steuerrecht in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich geprägt hat und als Richter des Bundesverfassungsgerichts wirkte.