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Wohin entwickelt sich der Jugendstrafvollzug?

6. März 2007

Tagung der Landesgruppe Baden-Württemberg in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen am 23. März 2007 an der Universität Heidelberg – 10.00 Uhr, Heuscheuer, Marstallstraße 1 – Medien sind herzlich eingeladen


Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber mit seinem Urteil vom 31. Mai 2006 aufgegeben, bis Ende 2007 den Vollzug der Jugendstrafe auf gesetzliche Grundlage zu stellen. Durch die Föderalismusreform sind nun die Länder für die Regelung des Strafvollzugs zuständig. Bei der Tagung in Heidelberg wird die Entwicklung des Jugendstrafvollzugs aus kriminologischer Sicht sowie aus der Perspektive der Jugendstrafvollzugspraxis beleuchtet, außerdem werden die Eckpunkte des Entwurfs des Jugendstrafvollzugsgesetzes Baden-Württemberg vorgestellt und diskutiert. Zu der Veranstaltung werden rund 200 Praktiker aus Justiz, Jugendstrafrechtspflege, Jugend- und Bewährungshilfe sowie der Polizei aus ganz Baden-Württemberg erwartet.


Hier das Programm der Tagung:


10.00 Uhr:
Begrüßung


10.15 Uhr:
Dr. Daniela Hosser, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen:
"Jugendstrafvollzug und die Folgen"


11.30 Uhr:
Dr. Joachim Walter, Leiter der Justizvollzugsanstalt Adelsheim:
"Welches Recht benötigt die Praxis des Jugendstrafvollzugs?"


13.30 Uhr:
Horst Belz, Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege:
"Das Nachsorgeprojekt Chance für junge Inhaftierte"


14.15 Uhr:
Ministerialrat Dr. Rüdiger Wulf, Justizministerium Baden-Württemberg,
"Eckpunkte zum Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz Baden-Württemberg"


15.30 Uhr:
Mitgliederversammlung



Weitere Informationen:
www.dvjj-bw.uni-hd.de
und
Horst Beisel, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
beisel@krimi.uni-heidelberg.de

Allgemeine Rückfragen von Journalisten auch an:
Irene Thewalt
Pressestelle der Universität Heidelberg
Tel. 06221 542311, Fax 542317
presse@rektorat.uni-heidelberg.de

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