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Plädoyer für ein neues Kapazitätsrecht

9. Mai 2007

Vorträge und Thesen der Heidelberger Symposien zum Kapazitätsrecht am 25./26. November 2005 und 14./15. Juli 2006 – Herausgegeben von Peter Hommelhoff und Wilfried Müller

Das Kapazitätsrecht beschäftigt die Hochschulen seit über 30 Jahren. Die negativen Auswirkungen, insbesondere des Curricular-Normwertes sowie der Abhängigkeiten zwischen Personalstellen und Zulassungszahlen, sind allseits bekannt; eine Lösung aus diesem Dilemma ist jedoch trotz zahlreicher Ansätze noch immer nicht in Sicht. Die Umstellung auf Bachelor- und Master-Strukturen und die Änderung des Berechnungsgrundsatzes Semesterwochenstunden in Credit Points bietet nun Anlass und Möglichkeit, ein grundlegend neues Modell zu entwickeln. Die Universitäten Heidelberg und Bremen haben daher im November 2005 sowie im Juli 2006 in zwei Symposien die Entwicklung des Kapazitätsrechts und vor allem seine verfassungsrechtlichen Grundlagen beleuchtet.

Dabei wurden in einem repräsentativen Kreis mit Vertretern aus Wissenschaft, Ministerien und Hochschuladministration sowie Wissenschaftsrat und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die derzeit diskutierten Alternativen - insbesondere das sogenannte Bandbreitenmodell und das Vereinbarungsmodell - vorgestellt und konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Die Ergebnisse waren Grundlage für die Empfehlung des Senats der HRK "Eckpunkte für ein neues Kapazitätsrecht in einem auszubauenden Hochschulsystem" vom 10.10.2006.

Die Ausbildungskapazitäten sollen demnach zwischen Land und Hochschule vertraglich festgelegt und mit Blick auf die Gerichtsfestigkeit parlamentarisch bestätigt werden. Höhere Qualitätsstandards müssen die Hochschulen durch Einsatz zusätzlicher Mittel (z.B. aus Studiengebühren) realisieren können, ohne dass sich dies auf die Aufnahmekapazität auswirkt.

Peter Hommelhoff:
Geboren 1942; seit 2001 Rektor der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 
 
Wilfried Müller:
Geboren 1945; seit 2002 Rektor der Universität Bremen

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