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Land genehmigt Fakultätsdeputat an der Fakultät für Physik und Astronomie der Universität Heidelberg

25. Juli 2008
Wissenschaftsminister Frankenberg und Rektor Eitel: Bundesweit erste neue Regelung für einen flexibleren Einsatz des Lehrpersonals
In der Fakultät für Physik und Astronomie der Universität Heidelberg werden die Lehrverpflichtungen des wissenschaftlichen Personals künftig in einem Fakultätsdeputat zusammengefasst. Damit können die Lehraufgaben flexibler auf das wissenschaftliche Personal verteilt werden – bei insgesamt unverminderter Lehrleistung. Das Wissenschaftsministerium hat einer entsprechenden Regelung der Universität Heidelberg die Genehmigung erteilt. Dies teilte Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg am 24. Juli 2008 in Stuttgart mit.

Wissenschaftsminister Professor Dr. Frankenberg und der Rektor der Universität Heidelberg, Professor Dr. Bernhard Eitel, betonten: „Die Universität Heidelberg ist bundesweit die erste Universität, die ein Fakultätsdeputat einführt. Das Fakultätsdeputat erlaubt es, von den individuellen Lehrdeputaten abzuweichen und das Gesamtdeputat der Fakultät in den Mittelpunkt zu stellen. Dies schafft mehr Eigenverantwortung in der Universität für eine erhöhte Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre.“

Rektor Professor Dr. Bernhard Eitel sagte: „Das Instrument Fakultätsdeputat versetzt die Universität Heidelberg in die glückliche Lage, herausragenden Wissenschaftlern deutlich mehr Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung anbieten und sie mit diesem Angebot für Heidelberg gewinnen zu können. Denn klar ist: Exzellenz ist nur mit den besten Köpfen zu haben!“

Laut Wissenschaftsminister Professor Dr. Frankenberg hat eine im vergangenen Jahr neu ins Landeshochschulgesetz aufgenommene Experimentierklausel die Neuregelung ermöglicht. „Es ist unser Ziel, den Hochschulen mehr Autonomie bei der Organisation ihrer Aufgaben zu geben. Das Fakultätsdeputat unterstützt dieses Ziel. Wir haben die Regelung der Universität Heidelberg für eine Pilotphase von zunächst drei Jahren genehmigt. Danach werden wir die Erfahrungen auswerten.“

Gemäß Art. 15 des „Ersten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich“ aus dem Jahr 2007 können die Hochschulen mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums für ihre Fakultäten Fakultätsdeputate festlegen. Das Fakultätsdeputat darf die Summe der individuellen Lehrverpflichtungen aller Lehrpersonen aller Fakultäten nicht unterschreiten. Für die Verteilung des Deputats auf die einzelnen Lehrpersonen einer Fakultät ist der Vorstand im Benehmen mit dem Fakultätsvorstand zuständig. Die Festlegung von Fakultätsdeputaten ist auf drei Jahre begrenzt. Nach einer positiven Evaluation kann eine Verlängerung gewährt werden.

Rückfragen bitte an:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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presse@mwk.bwl.de
http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de

Dr. Michael Schwarz
Pressesprecher der Universität Heidelberg
Tel. 06221 542310, Fax 542317
michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de
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Irene Thewalt
Tel. 06221 542310, Fax 542317
presse@rektorat.uni-heidelberg.de

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