Prof. Dr. Herbert Kronke zum Richter im Iran-United States Claims Tribunal ernannt
28. September 2012
Prof. Dr. Herbert Kronke, Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Heidelberg, ist zum Richter des Iran-United States Claims Tribunal (IUSCT) ernannt worden. Seit September dieses Jahres ist der Rechtswissenschaftler einer von drei sogenannten Third Party Members in diesem iranisch-US-amerikanischen Schiedsgericht, das vor 31 Jahren seine Arbeit aufgenommen hat. Das Gericht verhandelt über wirtschaftliche Forderungen, die im Zuge der Krise zwischen der Islamischen Republik Iran und den Vereinigten Staaten von Amerika in den Jahren 1979 bis 1981 entstanden sind. Für die Dauer seiner Tätigkeit am IUSCT, das seinen Sitz in Den Haag in den Niederlanden hat, ist Prof. Kronke an der Ruperto Carola beurlaubt.
Das Iran-United States Claims Tribunal besteht aus insgesamt neun Richtern, von denen jeweils drei aus dem Iran und den USA stammen. Hinzu kommen drei Third Party Members; dabei handelt es sich um Mitglieder aus dritten, neutralen Staaten. Nachdem zwei dieser Richter vor einiger Zeit aus dem IUSCT ausgeschieden sind, haben sich die iranische und die US-amerikanische Regierung darauf verständigt, eine der beiden Positionen Prof. Kronke anzutragen. Das 1981 eingesetzte Schiedsgericht beruht auf dem Abkommen von Algier, mit dem unter Vermittlung der algerischen Regierung die Krise zwischen dem Iran und den USA gemeistert werden konnte, die sich aus dem Sturz des Schahs und der Besetzung der amerikanischen Botschaft in Teheran entwickelt hatte. Dabei waren von amerikanischer Seite die Konten und Vermögenswerte des Iran sowie iranischer Bürger und Unternehmen eingefroren worden; zudem blieben Verträge unerfüllt. Über die daraus entstandenen Herausgabe- und Schadensersatzansprüche hat das Schiedsgericht inzwischen in fast 3.900 Fällen – in sogenannten Commercial Claims mit der Beteiligung von jeweils einer privaten Partei – entschieden. In einer neuen Phase des IUSCT wird es nun um Streitfälle zwischen den Regierungen beider Länder gehen.
Herbert Kronke (Jahrgang 1950) studierte Rechtswissenschaft und Publizistik in Mainz, Edinburgh und Hamburg. Von 1976 bis 1979 arbeitete er am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und absolvierte sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Nach der Promotion in München wurde er 1980 Hochschulassistent an der Universität Trier, an der er sich 1987 habilitierte. Noch im selben Jahr erhielt der Rechtswissenschaftler einen Ruf an die Universität zu Köln, 1989 wurde er Professor an der Universität Bielefeld. Seit 1992/1993 lehrt und forscht Herbert Kronke als Professor für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Heidelberg. Prof. Kronke ist Mitglied in verschiedenen wissenschaftlichen Gremien, Fachgesellschaften und Akademien und war von 1998 bis 2008 Generalsekretär von UNIDROIT, einer internationalen Organisation, die sich für eine Vereinheitlichung des Zivilrechts einsetzt. Forschungsaufenthalte und Gastprofessuren führten ihn nach Brasilien, Italien, Kanada und in die USA. Für seine wissenschaftliche Arbeit wurde er mit der Ehrendoktorwürde der Eötvös Loránd Universität Budapest (Ungarn) und dem brasilianischen Verdienstorden Rio Branco ausgezeichnet. Bereits seit einigen Jahren ist der Wissenschaftler als Schiedsrichter in internationalen Streitigkeiten tätig.
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