Tagung: „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen“
30. September 2014
Mit präventiven Behandlungsangeboten zur Verhinderung von Gewalt- und Sexualstraftaten befasst sich am 2. Oktober 2014 eine Tagung an der Universität Heidelberg. Zu der Veranstaltung des Instituts für Kriminologie werden Referenten aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Sexualmedizin, Psychotherapie und Kriminologie erwartet. Mitveranstalter sind die Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS-BW) sowie die Manfred Lautenschläger Stiftung. Neben Projekten beispielsweise zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch wird auch eine Untersuchung vorgestellt, mit der das Institut für Kriminologie und das Psychologische Institut der Ruperto Carola ein Präventionsprogramm von BIOS-BW wissenschaftlich evaluieren.
„In jüngster Zeit sind in Deutschland präventive Behandlungsangebote entstanden, in denen durch deliktorientierte Psychotherapie erreicht werden soll, dass potentielle Täter keine Gewalt- oder Sexualstraftaten mehr begehen. Einige dieser Programme wollen eingreifen, bevor Tatgeneigte überhaupt zu Tätern werden, andere setzen während des Ermittlungsverfahrens, aber noch vor dem Urteil ein“, erläutert Prof. Dr. Dieter Dölling, der Direktor des Instituts für Kriminologie ist. Während der Tagung sollen Möglichkeiten und Grenzen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Angebote beleuchtet werden. Ausführlich vorgestellt werden das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ sowie das Projekt „Keine Gewalt- und Sexualstraftaten begehen“ der Behandlungs-Initiative Opferschutz. Abgeschlossen wird das Tagungsprogramm mit einer Podiumsdiskussion zum Thema „Vor- und Nachteile von Behandlungen im ,Zwischenfeld‘“, also dem Bereich zwischen Tatneigung, Straftat und Strafverfolgung.
Bei der Behandlungs-Initiative Opferschutz handelt es sich um einen interdisziplinären Zusammenschluss, dem unter anderen Richter, Staatsanwälte, Psychologen und Sozialarbeiter angehören. Die als Verein organisierte Vereinigung setzt sich für einen effektiven Opferschutz durch Ergänzung der im Strafvollzug bestehenden Angebote zur Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern ein.