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Alfred-Weber-Lecture mit Andreas Voßkuhle

Pressemitteilung Nr. 27/2017
15. Februar 2017
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts spricht zum Thema „Verfassungsgerichtsbarkeit – quo vadis?“
Andreas Voßkuhle
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, spricht im Rahmen der 13. Alfred-Weber-Lecture an der Universität Heidelberg zum Thema „Verfassungsgerichtsbarkeit – quo vadis?“. Zu der Veranstaltung am Mittwoch, 22. Februar 2017, lädt das Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften der Ruperto Carola in die Aula der Neuen Universität, Universitätsplatz, ein. Der öffentliche Vortrag beginnt um 19.00 Uhr, im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion.

Der Rechtswissenschaftler Andreas Voßkuhle ist seit März 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dem er bereits seit dem Jahr 2008 als Vorsitzender des Zweiten Senats und damit als Vizepräsident des Gerichts angehört. Unter seinem Vorsitz prägte das Verfassungsgericht als dritte Gewalt im Staat Themen wie den Europäischen Rettungsschirm, nationale Souveränität versus europäische Integration, Datenschutz und Terrorismusbekämpfung, Arbeitnehmerrechte, Wahlgesetze sowie Einsätze der Bundeswehr im Inland. Vor seiner Ernennung zum Bundesverfassungsrichter war Andreas Voßkuhle seit 2007 Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, an der er seit 1999 als Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie lehrt und forscht.

Die Alfred-Weber-Lecture ist eine Veranstaltungsreihe, zu der herausragende Persönlichkeiten und Entscheidungsträger des öffentlichen Lebens eingeladen werden. Sie erinnert an den berühmten Heidelberger Nationalökonomen und Soziologen Alfred Weber (1868 bis 1958). Mit den Vorträgen namhafter Referenten will das Alfred-Weber-Institut einer breiten Öffentlichkeit das Zusammenspiel von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft näherbringen.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 17.02.2017
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