Siegel der Universität Heidelberg
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Kooperation mit MPG

Die Max-Planck-Gesellschaft und die Universität Heidelberg sind eine in Deutschland bisher einmalige Rahmenvereinbarung eingegangen. Die Kooperation sieht gemeinsame Berufungen nach verschiedenen Modellen, Juniorprofessuren, Max-Planck-Fellowships, gemeinsame Nachwuchsgruppenleiter sowie Forschungsprojekte vor.

„Die bestehenden Kooperationen zwischen Max-Planck-Instituten und -Einrichtungen sowie einzelnen Wissenschaftlern der Universität Heidelberg sind bereits jetzt sehr zahlreich und erfolgreich“, sagt Rektor Professor Peter Hommelhoff. Die neue Rahmenvereinbarung soll – in Umsetzung des Strategiepapiers der Universität – die Kooperationsmöglichkeiten zusammenfassen und den Abschluss gezielter Vereinbarungen mit den Max-Planck-Instituten erleichtern.

Die strategische Vereinbarung mit der Max-Planck-Gesellschaft
bietet große Perspektiven

Geregelt werden gemeinsame Berufungen auf eine W3-Professur der Universität und als wissenschaftliches Mitglied eines Max-Planck-Instituts. Auch Juniorprofessuren sollen gemeinsam besetzt werden können; dies stellt ebenfalls ein zentrales Anliegen des Strategiekonzeptes „Uni Heidelberg. Zukunft. Seit 1386“ dar. Die Universität Heidelberg verpflichtet sich, Nachwuchsgruppenleitern der Max-Planck-Gesellschaft unter definierten Voraussetzungen das Promotions- und Prüfungsrecht zu verleihen. Gemeinsame Forschungsprojekte werden ebenso angestrebt wie eine größere Zahl gemeinsamer „International Max Planck Research Schools“ (IMPRS).

Für Rektor Peter Hommelhoff eröffnet die Vereinbarung zukunftsweisende Perspektiven. Mit den damit „verbundenen Synergien“ wolle man „in der Exzellenzinitiative die Ausgangsposition verbessern.“ Die Umsetzung des Strategiepapiers der Universität schafft dafür die Strukturen.

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