Land genehmigt Fakultätsdeputat
In der Fakultät für Physik und Astronomie werden die Lehrverpflichtungen des wissenschaftlichen Personals künftig in einem Fakultätsdeputat zusammengefasst. Damit können Lehraufgaben flexibler auf das wissenschaftliche Personal verteilt werden – bei insgesamt unverminderter Lehrleistung.
Einer entsprechenden Regelung der Universität Heidelberg hat jetzt das Wissenschaftsministerium seine Genehmigung erteilt. Möglich wurde das aufgrund einer im vergangenen Jahr neu ins Landeshochschulgesetz aufgenommenen Experimentierklausel. Wissenschaftsminister Professor Peter Frankenberg und Rektor Professor Bernhard Eitel betonten: „Die Universität Heidelberg ist bundesweit die erste Universität, die ein Fakultätsdeputat einführt. Es schafft mehr Eigenverantwortung in der Universität für eine erhöhte Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre.“
Das Fakultätsdeputat darf die Summe der individuellen Lehrverpflichtungen aller Lehrpersonen aller Fakultäten nicht unterschreiten. Für die Verteilung des Deputats auf die einzelnen Lehrpersonen einer Fakultät ist der Vorstand im Benehmen mit dem Fakultätsvorstand zuständig. Die Festlegung von Fakultätsdeputaten ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Nach einer positiven Evaluation kann eine Verlängerung allerdings gewährt werden.
Das Fakultätsdeputat darf die Summe der individuellen Lehrverpflichtungen aller Lehrpersonen aller Fakultäten nicht unterschreiten. Für die Verteilung des Deputats auf die einzelnen Lehrpersonen einer Fakultät ist der Vorstand im Benehmen mit dem Fakultätsvorstand zuständig. Die Festlegung von Fakultätsdeputaten ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Nach einer positiven Evaluation kann eine Verlängerung allerdings gewährt werden.
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