Neuregelungen zur Benutzung von Wörterbüchern und zu allgemeinromanischen Proseminaren
Neuregelungen ab 16.11.2016 (gemäß Direktoriumsbeschluss):
Benutzung von Wörterbüchern:
Bei studienbegleitenden Klausuren liegt es ab sofort im Ermessen der/-s jeweiligen Dozentin/-en, ob er Wörterbücher als Hilfsmittel zulässt, und falls ja, welche.
Allgemeinromanische Proseminare:
Ab sofort sind die allgemeinromanischen bzw. sprachübergreifenden Proseminare im Hinblick auf ihre Verwendbarkeit den sprachspezifischen Proseminaren gleichgestellt.
Die Geschäftsführung
Verantwortlich:
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Letzte Änderung:
24.11.2016