Hinweise zur Orientierungsprüfung
Gemäß § 3 (7) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge - Allgemeiner Teil müssen die Einzelprüfungen für die studienbegleitende Orientierungsprüfung bis zum Ende des 2. Semesters, spätestens aber bis zum Ende des 3. Semesters abgelegt sein. Die fachspezifischen Anforderungen finden Sie in § 3 (4) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge - Besonderer Teil.
Das Bestehen der Prüfung wird im Transcript of Records bestätigt - eine separate Bestätigung ist für den BA-Studiengang daher ab sofort nicht mehr notwendig.
Verantwortlich:
E-Mail
Letzte Änderung:
01.06.2016