Orientierungsprüfung
Mit dem Wintersemester 2000/2001 ist die obligatorische Orientierungsprüfung eingeführt worden. Sie soll bis zum 2. Semester, spätestens aber bis zum 3. Semester abgelegt werden. Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie besteht in einem Leistungsnachweis über die Einführung in die romanische Literaturwissenschaft (2 SWS) und einem Leistungsnachweis über die Einführung in die romanische Sprachwissenschaft (2 SWS). Die Einführung umfasst jeweils einen Teil für alle romanischen Sprachen und einen einzelsprachlichen Teil, zusammen 4 Semesterwochenstunden (SWS).
Da die sprachwissenschaftliche Einführung nur in einem Wintersemester angeboten wird, kann die sprachwissenschaftliche Orientierungsprüfung nur im Wintersemester abgelegt werden.