Hinweise zur Zwischenprüfung
Die obligatorische Zwischenprüfung wird in der Regel im 4. oder 5. Semester abgelegt; die Anforderungen sind für Magister- und Lehramtsstudiengang gleich.
Im Fach Französisch wird zusätzlich zu den erforderlichen studienbegleitenden Leistungsnachweisen eine punktuelle Zwischenprüfung abgelegt: diese besteht aus einer deutsch-französischen Übersetzung (90 Min.) und einer Klausur in französischer Sprache zur Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft des Französischen (90 Min.). Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird benotet.
In allen anderen romanischen Sprachen ist die Zwischenprüfung kumulativ; d.h., sie wird durch Erbringen der erforderlichen Leistungsnachweise studienbegleitend (also ohne eine zusätzliche punktuelle Prüfung) erlangt. Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird benotet.
Ansprechpartnerin: Frau Schmitz
Allgemeine Informationen zu den Prüfungsmodalitäten finden Sie in der Zwischenprüfungsordnung.