Hinweise zur Zwischenprüfung
Die obligatorische Zwischenprüfung wird in der Regel im 4. oder 5. Semester abgelegt; die Anforderungen sind für Magister- und Lehramtsstudiengang gleich.
Die Zwischenprüfung ist kumulativ; d.h., sie wird durch Erbringen der erforderlichen Leistungsnachweise studienbegleitend (also ohne eine zusätzliche punktuelle Prüfung) erlangt. Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird benotet.
Ansprechpartnerin: Frau Schmitz
Allgemeine Informationen zu den Prüfungsmodalitäten finden Sie in der Zwischenprüfungsordnung.
Verantwortlich:
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Letzte Änderung:
05.10.2010