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Mo. bis Do. 11-13 Uhr
Geschlossen vom 7. - 15. November

 

Hinweise zur Zwischenprüfung

Die obligatorische Zwischenprüfung wird in der Regel im 4. oder 5. Semester abgelegt; die Anforderungen sind für Magister- und Lehramtsstudiengang gleich.

Die Zwischenprüfung ist kumulativ; d.h., sie wird durch Erbringen der erforderlichen Leistungsnachweise studienbegleitend (also ohne eine zusätzliche punktuelle Prüfung) erlangt. Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird benotet.

Ansprechpartnerin: Frau Schmitz

Allgemeine Informationen zu den Prüfungsmodalitäten finden Sie in der Zwischenprüfungsordnung.

 

 

 

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 05.10.2010