Verwendungsbeispiel: Die Bibliothek der Juristischen Fakultät
Der „Palandt“ ist so etwas wie die Bibel für das Studium des Bürgerlichen Rechts: ein jährlich neu aufgelegter, einbändiger Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Und jeweils genau ein Exemplar stand früher in der Bibliothek der Juristischen Fakultät, um das sich die Studierenden – man möchte sagen – förmlich streiten mussten. Jetzt sind es derer zehn, bezahlt aus Studiengebühren, worüber sich die Leiterin der Bibliothek Stephanie Kiehne für die Heidelberger Hochschüler freut. Auch wenn sie weiß: „Die reichen eigentlich immer noch nicht.“
Es ist evident, dass bedrucktes und gebundenes Papier für das Studium der Rechtswissenschaft unerlässlich ist. Aus diesem Grund investierte und investiert die Fakultät ihren Anteil an den Gebühren auch in nennenswertem Umfang in die Bibliothek:
Vom Sommersemester 2007 bis zum Sommersemester 2009 wurden allein 836 000 Euro eingesetzt, um diverse Fachzeitschriften und Abonnements von Loseblattsammlungen, ein Dutzend Datenbanklizenzen sowie 11 000 neue Bücher einzukaufen. Vor allem die Anzahl der einzelnen Rechtspublikationen wurde erhöht, erläutert Bibliotheksleiterin Kiehne, und es wurden Lücken geschlossen, die sich in den Jahren zuvor aufgetan hatten. Erkennbar sind die Anschaffungen (im Falle der nicht-virtuellen Medien) übrigens am Stempel „finanziert aus Studiengebühren“.
Das bestausgestattete Bücherregal allein nutzt aber kaum, wenn Arbeitsbedingungen und Öffnungszeiten nicht zum vertiefenden Studium laden. Damit sich die jungen Akademikerinnen und Akademiker nicht die Augen verderben, wurde die Fakultätsbibliothek zusätzlich mit 200 Leselampen ausgestattet. Besonders gut in den Abendstunden, denn die Öffnungszeiten wurden deutlich ausgedehnt: Werktags von 8 bis 22 Uhr, an den Wochenenden von 9 bis 22 Uhr, dazu ist die Juristenbibliothek an fast allen gesetzlichen Feiertagen zugänglich.
Und damit die wertvollen Breviere und Folianten auch dort bleiben, wo sie hingehören, gab die Juristische Fakultät einen kleineren fünfstelligen Betrag für eine „Buchsicherungsanlage“ aus: Jetzt sind die Rechtswerke wie in einem Warenhaus mit Magnetstreifen gesichert. Wobei den Bibliotheksborden viele Bände nicht aus bösem Willen abhanden kamen sondern von überarbeiteten Rechtswissenschaftlern teils unter Bergen anderen Schrifttums auf ihrem Schreibtisch begraben wurden, wie Stephanie Kiehne weiß.
Ein erstes Fazit? „Die Studierenden haben festgestellt, dass ihre Gebühren auch ankommen; und dass die Gelder da ankommen, wo sie gebraucht werden“, resümiert Bibliotheksleiterin Kiehne. Im Wesentlichen ein Verdienst der Studiengebührenkommission, die sich aus vier Hochschülern und der Studiendekanin zusammensetzt – und über alle Verbesserungen in der Lehre berät. Das sei sehr gut an der Fakultät gelöst, findet Stephanie Kiehne: Die Kommission arbeite konstruktiv und ernsthaft und ebne so den Weg für schnelle Lösungen.