Verteilung der Studiengebühren
Seit dem Sommersemester 2007 erheben die Hochschulen in Baden Württemberg Studiengebühren. Um eine einvernehmlichen Verteilung der Studiengebühren innerhalb der Universität Heidelberg zu gewährleisten, hat der Senat am 30. Januar 2007 ein Modell zur Verteilung der Studiengebühren beschlossen. Nach einem Probelauf von einem Jahr wurde das Modell modifiziert. Vom Wintersemester 2009 / 2010 an werden die Studiengebühren nach folgendem Verfahren verteilt:
Mittelverteilung
- Zentrale Mittel: Zentraler Fonds
- Aus diesem Fonds werden einerseits Projekte in der Lehre, dringliche Anschaffungen oder Baumaßnahmen gefördert, die den Studierenden zugute kommen, und nicht aus dem Budget des jeweiligen Antragsstellers finanziert werden können.
- Zudem werden zentrale Serviceeinrichtungen für Studierende wie z. B. Universitätsbibliothek oder Universitätsrechenzentrum finanziell unterstützt.
- Dezentrale Mittel: Fakultäten und Institute
Entscheidungsverfahren
- Zentrale Mittel: Zentraler Fonds
- Dezentrale Mittel: Fakultäten und Institute
Rechenschaftslegung
Dem Senat wird die Verwendung der Studiengebühren auf zentraler, wie auf dezentraler Ebene einmal pro Jahr zur Kenntnis gegeben.