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Maria-Paulina Heisenberg
Dezernat Studium und Lehre
Studienprogrammentwicklung
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Tel. +49 6221 54-2150
heisenberg@zuv.uni-heidelberg.de

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Beschlussfassungen

Senatsbeschluss zur Verteilung von Studiengebühren
(vom 30.01.2007)

Senatsbeschluss zur Verteilung von Studiengebühren für die Zentralen Einrichtungen zum Sommersemester 2007 (vom 27.03.2007)

Senatsbeschluss über die Zuweisungen aus dem zentralen Investitionsfonds für die Fächer zum Sommersemester 2007 (vom 22.05.2007)

Senatsbeschluss über die Eröffnungsbilanz Studiengebühren, Sommersemester 2007 (vom 24.07.2007)

Senatsbeschluss zur Verteilung von Studiengebühren für die Zentralen Einrichtungen zum Wintersemester 2007/2008 (vom 24.07.2007)

Senatsbeschluss über die Zuweisungen aus dem zentralen Investitionsfonds für die Fächer zum Wintersemester 2007/2008 (vom 24.07.2007)

 
Weiterführende Informationen
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Verteilung der Studiengebühren

Seit dem Sommersemester 2007 erheben die Hochschulen in Baden Württemberg Studiengebühren. Um eine einvernehmlichen Verteilung der Studiengebühren innerhalb der Universität Heidelberg zu gewährleisten, hat der Senat am 30. Januar 2007 ein Modell zur Verteilung der Studiengebühren beschlossen. Nach einem Probelauf von einem Jahr wurde das Modell modifiziert. Vom Wintersemester 2009 / 2010 an werden die Studiengebühren nach folgendem Verfahren verteilt:

Mittelverteilung

    • Zentrale Mittel: Zentraler Fonds
    20% der Einnahmen fließen in den Zentralen Fonds.
    1. Aus diesem Fonds werden einerseits Projekte in der Lehre, dringliche Anschaffungen oder Baumaßnahmen gefördert, die den Studierenden zugute kommen, und nicht aus dem Budget des jeweiligen Antragsstellers finanziert werden können.
    2. Zudem werden zentrale Serviceeinrichtungen für Studierende wie z. B. Universitätsbibliothek oder Universitätsrechenzentrum finanziell unterstützt.
    Die Mittelvergabe erfolgt wettbewerbsorientiert im Antragsverfahren.

    • Dezentrale Mittel: Fakultäten und Institute
    80% der Studiengebühren fließen direkt den Fächern und damit den Fakutltäten bzw. Instituten zu. Die Verteilung erfolgt nach der Zahl der in ein Studienfach eingeschriebenen Studierenden in Vollzeitäquivalenten. An die Fakultäten geht die Gesamtsumme der nach diesem Modell zuzuordnenden Studiengänge.

Entscheidungsverfahren

    • Zentrale Mittel: Zentraler Fonds
    Über die Verteilung der Mittel aus dem Zentralen Fonds beschließt das Rektorat. Es wir dabei von einer beratenden Rektoratskommission (zentrale Studiengebührenkommission) unterstützt, die die Anträge sichten und eine Finanzierungsempfehlung an das Rektorat weitergeben.

    • Dezentrale Mittel: Fakultäten und Institute
    Die Fakultäten verteilen das ihnen zugewiesene Geld gemäß dem Modell an die „ein Studienfach verantwortende Einheit“ (Fakultät oder Institut) weiter. Die Fächer richten dezentrale Studiengebührenkommissionen ein, in denen die Studierenden die Stimmenmehrheit besitzen. Hier wird über die Verwendung der Studiengebühren beraten und Verwendungspläne aufgestellt. Diese werden an dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Rechenschaftslegung

Dem Senat wird die Verwendung der Studiengebühren auf zentraler, wie auf dezentraler Ebene einmal pro Jahr zur Kenntnis gegeben.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 11.07.2011
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